Antrag 08 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14. Juni 2012

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA: ja
ÖAAB: für Zuweisung

Bis Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer - Börsenumsatzsteuer wieder einführen!

 

Im Rahmen der einnahmeseitigen Maßnahmen zur Konsolidierung des österreichischen Staatshaushaltes hat die österreichische Bundesregierung für die Jahre 2014 bis 2016 je 500 Mio. Euro (in Summe Euro 1,5 Mrd.) an zusätzlichem Steueraufkommen aus einer zumindest EU-weit eingeführten Finanztransaktionssteuer veranschlagt.

So begrüßenswert eine zumindest EU-weit eingeführte Finanztransaktionssteuer selbstverständlich wäre – ein diskussionswürdiger, wenn auch unzureichender Vorschlag seitens der EU-Kommission liegt bereits vor – so unwahrscheinlich erscheint derzeit die Umsetzung, jedenfalls bis 2014. Zusätzlich mit hoher Unsicherheit behaftet wäre der Anteil Österreichs am Gesamtsteueraufkommen einer Finanztransaktionssteuer, da zumindest seitens der EU-Kommission angedacht ist, die Finanztransaktionssteuer – zumindest weitgehend - als EU-Steuer zur Finanzierung des EU-Haushalts heranzuziehen. Das „Prinzip Hoffnung“ dass KritikerInnen des Konsolidierungspakets der Bundesregierung nicht zuletzt aufgrund der Budgetierung höchst unsicherer Einnahmen unterstellten, scheint zumindest bei der Finanztransaktionssteuer nicht mehr zu gelten. Damit droht nun allerdings ein wesentlicher Einnahmefaktor im Konsolidierungspaket weg zu fallen, was die Erschließung alternativer Einnahmequellen notwendig macht, sollen nicht ausgabeseitig weitere Kürzungen durchgeführt werden. Dabei scheint es jedenfalls aus arbeitnehmerInnensicht dringend geboten, entsprechend dem Ansatz der Finanztransaktionssteuer dort Einnahmequellen zu erschließen, wo Krisenursachen und Krisenverursacher getroffen werden. Auf nationalstaatlicher Ebene bieten sich damit einmal mehr vermögensbezogene Steuern, als Äquivalent zur Finanztransaktionssteuer jedenfalls eine reformierte Börsenumsatzsteuer an, die auch innerhalb eines kurzen Zeitraums umsetzbar ist und jedenfalls bis zur Verwirklichung einer Finanztransaktionssteuer beibehalten werden soll. Jedenfalls abzulehnen die Erhöhung von Massen- und Konsumsteuern zu Konsolidierungszwecken.


Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die österreichische Bundesregierung sowie der Gesetzgeber sind aufgefordert, bis zur Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer zumindest auf EU-Ebene eine refomierte Börsenumsatzsteuer mit 2013 wieder einzuführen.

Jedenfalls ist sicherzustellen, dass im Rahmen der Budgetkonsolidierung veranschlagte Einnnahmeentgänge aus einer nicht umgesetzten Finanztransaktionssteuer nicht aus Massen- und Konsumsteuern, sondern aus vermögensbezogenen Steuern – insbesondere einer reformierten Börseumsatzsteuer, einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie allgemeinen Vermögenssteuer – kompensiert werden.