Antrag 10 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14. Juni 2012

Antrag zugewiesen
OAAB/FCG, FA: nein
FSG: für Zuweisung

Keine Ermessensausgabenkürzung bei Sozialen Vereinen, kulturellen Initiativen, Fraueneinrichtungen, Entwicklungszusammenarbeit und außeruniversitärer Forschung!


Im Rahmen der Budgetkonsolidierung will die österreichische Bundesregierung unter dem Titel „Kürzung der gestaltbaren Ermessensausgaben inkl. Zuschüsse“ jährlich, beginnend mit 2012, 170 Mio. Euro einsparen.

Aus frei verfügbaren Ermessensausgaben der Ministerien werden u.a. Soziale Vereine, welche mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z.B. Verein Neustart, eh. Bewährungshilfe) betraut sind, oder die gesellschaftliche notwendige Leistungen erbringen (Frauenberatungseinrichtungen und -stellen) ebenso finanziert wie kulturelle Initiativen bzw. Kulturvereine.

Aus frei verfügbaren Ermessensausgaben wurden nicht zuletzt fachspezifische bzw. gesellschaftlich relevante wissenschaftliche Studien außeruniversitärer ForscherInnen bzw. Forschungseinrichtungen gefördert, die nicht zuletzt im Zuge der Loipersdorfer Beschlüsse (Kürzung/Streichung von öffentlichen Mitteln für außeruniversitäre Forschung bzw. Forschungseinrichtungen) unter massiven ökonomischen Druck geraten sind.

Die Kürzung von Ermessensausgaben traf bereits in der Vergangenheit regelmäßig derartige Initiativen/Einrichtungen, deren finanzielle Situation ohnehin meist nur als „prekär“ bezeichnet werden kann. Weitere Kürzungen würden die Einkommens- und Arbeitssituation der Beschäftigten in diesen Bereichen weiter verschärfen sowie ein gesellschafts- wie kulturpolitisch wünschenswertes, wie notwendiges Angebot an Leistungen noch weiter verschlechtern bzw. einschränken.

Seitens unterschiedlicher Ministerien – etwa des Frauenministeriums sowie des Ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur – wurde zwar bereits angekündigt, betroffenen Vereinen/Initiativen entsprechende aus Ermessensausgaben finanzierte Leistungen nicht zu kürzen, doch stellten diese Ankündigungen mehr „Willensbekundungen“ als tatsächliche Bestandsgarantien dar.


Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf, bei der Kürzung der Ermessensausgaben nicht zulasten Sozialer Vereine, Fraueneinrichtungen und kultureller Initiativen vorzugehen, die vielfach im Erfüllung öffentlicher Aufgaben bzw. gesellschafts- wie kulturpolitisch wünschenswerter und notwendiger Leistungen betraut sind. Weiters lehnt die Bundesarbeitskammer Einsparungen bei Ermessensausgaben auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit sowie außeruniversitärer Forschung entschieden ab, da diese nicht zuletzt in Folge der Loipersdorfer Beschlüsse massive finanzielle Einschnitte hinnehmen mussten.

Ein weitere Kürzung finanzieller Mittel für derartige Vereine, Einrichtungen und Initiativen würde die ohnehin bereits vielfach bestehende prekäre ökonomische Situation nur noch verschärfen und zulasten der Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie angebotener Leistungen führen.

Statt drohender Einsparungen brauchen von Ermessensausgaben abhängige Einrichtungen kurz- und mittelfristige Finanzierungs- und Bestandsgarantien.