Antrag 07 / Eigentragene Partnerschaft

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: nein

 

Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert von der Bundesregierung und den Gesetzgeber
Volles Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare
Medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch Frauen in eingetragenen Partnerschaften ermöglichen
Symbolische Diskriminierungen beseitigen
Alle weiteren diskriminierenden Unterschiede beseitigen

 

Bei der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich 2010  wurde eine Chance für eine gleichberechtigtere Gesellschaft verpasst. Es bestehen weiterhin diskriminierende Unterschiede zur Ehe aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.
Der generelle Ausschluss eingetragener Paare von der Adoption ist eine diese diskriminierende Unterschiede. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 19. Februar 2013 werden zumindest für die Stiefkindadoption Anpassungen im österreichischen Gesetz vorgenommen werden müssen. Um eine echte Gleichstellung zu erzielen, muss auch die Fremdkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare möglich sein.
Eine medizinisch unterstützte künstliche Befruchtung ist  gleichgeschlechtlichen Paaren in Österreich derzeit nicht erlaubt. Nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz ist seit 1. Jänner 2010 in Österreich ist sie nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig.
Es gibt auch symbolische Diskriminierung. Für gleichgeschlechtliche Paare wurde eine neue Terminologie eingeführt. So wird z.B. „Eingetragene Partnerschaft“ statt dem in Menschenrechtsdokumenten verwendeten Begriff „Ehe“, „Auflösung“ statt „Scheidung“, „Pension für hinterbliebene eingetragene Partner“ statt „Witwer-/Witwenpension“, „Nachname“ statt „Familienname“ verwendet. Auch andere Ungleichheiten gegenüber dem Ehegesetz bestehen, z. B. erfolgt keine Eintragung am Standesamt.
Amnesty International fordert den Schutz vor Diskriminierung als eines der wesentlichen menschenrechtlichen Grundprinzipien. Die menschenrechtliche Forderung ist demnach die nach gleichen Rechten für homosexuelle und heterosexuelle Paare.
Tausende Menschen in Österreich haben die Forderung von Amnesty International unterstützt. Die gesammelten Unterstützungserklärungen wurden am 5. September 2013 an die Parteivorsitzenden aller Nationalratsparteien in Österreich übermittelt.
„Es gibt keinerlei Grund dafür, warum für homosexuelle Paare andere Regeln gelten sollten als für heterosexuelle. Jede auch noch so kleine gesetzliche Unterscheidung in diesem Bereich, sei es ein Bindestrich im Namensrecht oder unterschiedliche Adoptionsregeln, ist eine inakzeptable und menschenrechtswidrige Diskriminierung,“ sagt Heinz Patzelt, General Sekretär von Amnesty International Österreich. (1)


(1) Siehe http://www.amnesty.at/aktiv_werden/gleichberechtigt_lieben/