Antrag 03 / Arbeitsmarktintegration

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer tritt für die Schaffung eines Angebots zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion von Menschen in Problemlagen ein.
Dieses Angebot hat anzusetzen:

Ziel der Beratung und Betreuung ist die nachhaltige Inklusion auf dem Arbeitsmarkt in einer Weise, die hinsichtlich Einkommenshöhe und Einkommensdauer sicherstellt, dass die Betroffenen in der Folge nicht mehr auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen sein werden.
Dazu notwendig ist:

Die Zahl der arbeitslosen Menschen in Österreich steigt leider weiterhin an. Bei Weitem nicht der zentrale, aber durchaus auch ein Aspekt dieses Anstiegs ist die Tatsache, dass Menschen die gezwungen sind, aus Kriegsgebieten nach Österreich zu fliehen, mit ihrer Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention auf den Arbeitsmarkt kommen. Wesentlicher Zusatz: völlig unvorbereitet auf den Arbeitsmarkt gelangen.

Die Problematik der steigenden Arbeitslosigkeit ist durchaus vielschichtig und nicht auf die Frage etwa des Vorhandenseins von Deutschkenntnissen reduzierbar.

Das Arbeitslosigkeitsrisiko von Menschen mit Pflichtschulabschluss als höchster abgeschlossener Ausbildung beträgt über 26%. Von zehn Menschen mit schlechter Ausbildung sind also zu jedem Zeitpunkt drei arbeitslos. In Wien sind auf Grund der spezifischen Ausgestaltung des Wiener Arbeitsmarktes sogar immer vier von zehn Menschen mit geringer Ausbildung arbeitslos.
Bei der Wahrnehmung und Anerkennung informell erworbener Fähigkeiten und Kenntnisse bildet Österreich noch immer das Schlusslicht Westeuropas. Die fehlende Möglichkeit, erworbene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse anerkannt zu bekommen, hat nachhaltig negative Wirkung auf die Löhne. Menschen, die bereits seit Jahrzehnten in einer bestimmten Berufsbranche gearbeitet haben oder entsprechende Ausbildungen in anderen Ländern abgeschlossen haben, werden in Österreich als Hilfskräfte beschäftigt und somit nicht ihrer tatsächlich Qualifikation und Arbeitsleistung entsprechend entlohnt.
Der Zugang zu anerkannter Ausbildung und Qualifikation – das einzige Mittel zum Abbau des ungeheuren Arbeitslosigkeitsrisikos im Segment schlecht ausgebildeter Menschen – ist für Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind völlig, aber auch für arbeitslose Menschen fast immer verschlossen.
In Österreich gibt es keine umfassende Beratung, Betreuung und Begleitung bei der gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Inklusion, die es sich zum Ziel macht, die Problemlagen der betroffenen umfassend zu erfassen und grundsätzlich zu beheben. Neben dem Zugang zu Ausbildung fehlt der Rechtsanspruch auf kompetente Unterstützung und Beratung etwa bei gesundheitlichen Problemen, bei familiären Problemen, Betreuungsverpflichtungen, Verschuldung oder vergleichbaren Ursachen gesellschaftlicher Exklusion.

Es ist kontraproduktiv, Menschengruppen zu isolieren und gegen einander in Stellung zu bringen: Menschen in Problemlagen sind insofern alle gleich, als sie sich in Problemlagen befinden und nicht die nötige Unterstützung zur Überwindung ihrer individuellen Problemlagen bekommen. Dabei ist es völlig egal, welche Sprache ein Mensch spricht, wie alt er oder sie ist, welches Geschlecht ein Mensch hat oder welche Lebensgeschichte.

Was wir in Österreich benötigen, ist ein Rechtsanspruch auf kompetente Beratung und Betreuung sowie Begleitung zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion.