Resolution angenommen:
FSG - JA
 ÖAAB und FA - Nein
 
 Resolution: Budgetkonsolidierung nicht auf Kosten der  ArbeitnehmerInnen - Schluss mit Steuerprivilegien für Unternehmen und  Vermögende!
 
 Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und  Angestellte  lehnt die geplanten Bundgetkonsolidierungsmaßnahmen,  insbesondere in den Bereichen Arbeit, Soziales und Bildung entschieden  ab.
Die ArbeitnehmerInnen sind für die Krise und  die daraus entstandenen Kosten für die Gesellschaft nicht  verantwortlich. Die ArbeitnehmerInnen haben bereits für die Krise  gezahlt – durch ihre Steuern, durch steigende Arbeitslosigkeit, durch  Einkommensverlust im Rahmen von Kurzarbeit. 
 
 Entsprechend dem Leistungsfähigkeits- und Verursacherprinzip sind nun  jene zur nachhaltigen Finanzierung der öffentlichen Haushalte  heranzuziehen, die von der neoliberal ausgerichteten Wirtschafts- und  Steuerpolitik der letzten Jahrzehnte besonders profitiert haben. 
 
 Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Burgenland fordert eine  umfassende Reform der Vermögens- und Unternehmens¬besteuerung. Diese muß  folgendes beinhalten:
 
 •	die Wiedereinführung einer progressiv gestalteten Erbschafts- und  Schenkungssteuer, wobei kleine und mittlere Erbschaften- und Schenkungen  über Freibetragsregelungen steuerfrei zu stellen sind.
 •	Die Einführung einer allgemeinen, progressiv gestalteten  Vermögenssteuer auf Immobilien- und Finanzvermögen (Nettovermögen) wobei  kleine und mittlere Vermögen über Freibetragsregelungen steuerfrei zu  stellen sind.
 •	Die Aufhebung der Spekulationsfrist für Wertpapiere und Immobilien, ab  denen Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und Immobilien  steuerfrei gestellt sind.
 •	Die Wiedereinführung einer reformierten Börsenumsatzsteuer auf  in  Österreich, jedenfalls so lange, bis zumindest auf EU-Ebene eine  Finanztransaktionssteuer umgesetzt wird.
 •	Die volle Besteuerung von Vermögenszuwächsen in Privatstiftungen sowie  die Einbeziehung von in Privatstiftungen geparkten Vermögen in ein  neues System der Erbschaftsbesteuerung – etwa über eine  „Erbschaftssteueräquivalent“.
 •	Die Einbeziehung von Versicherungen in ein System der „Bankenbesteuerung“.
 •	Die Rücknahme  der Gruppenbesteuerung, sowie eine Reform der  Körperschaftssteuer die Steuerschlupflöcher schließt und den Anteil der  Unternehmenssteuern am Gesamtsteueraufkommen zumindest auf das  durchschnittliche EU-Niveau hebt.
 •	Als Vorraussetzung für ein funktionierendes System der  Vermögensbesteuerung: Abschaffung des Bankgeheimnisses, volle  Einbeziehung bisher nur „endbesteuerter“ Finanzvermögen in  Vermögenssteuern, realistische Bewertung von Grundstücken und Immobilien  – Heranführung an den Verkehrswert, realistische Freibetragsregelungen  die kleine und mittlere Vermögen bzw. Erbschaften- und Schenkungen  steuerfrei stellen.
 
 Der Konsolidierungspfad für das österreichische Budget liegt vor: bis  2014 sollen in Summe 3.474,9 Mio. Euro eingespart werden. Besonders  massiv sind Einsparungsvorhaben dabei in den Bereichen Arbeit, Soziales,  Sozialversicherung, Pensionen, Gesundheit, sowie Familie und Jugend.  Alleine 2011 liegt die Konsolidierungserfordernis bei Euro 935,7 Mio.  Euro (davon Arbeit knapp 125 Mio. Euro, Soziales und  KonsumentInnenschutz – darunter Pflegegeld – knapp 86 Mio. Euro), bis  2014 bei 2.030,5 Mio. Euro (davon Arbeit 267,1 Mio. Euro, Soziales und  KonsumentInnenschutz 186,2 Mio. Euro). Auch im Bildungsbereich sind  massive Einsparungen geplant: im Bereich Unterricht inkl. Kunst und  Kultur für das Jahr 2011 111,9 Mio. Euro (2014: 234 Mio. Euro), im  Bereich Wissenschaft und Forschung 2011 49,4 Mio. Euro (2019: 101,0 Mio.  Euro).
 
 Einsparungen bei Soziales und Bildung sind Einsparungen, die  insbesondere ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose und sozial, wie ökonomisch  Benachteiligte Gruppen treffen. Damit drohen die Kosten der Krise einmal  mehr auf jene abgewälzt zu werden, die für diese Krise nicht  verantwortlich sind. Dabei sind gerade auch der Sozial- und der  Bildungsbereich – Stichwort Pflege und Betreuung, Ganztagsschule,  Kinderbetreuung, Universitäten – Bereiche, in die massiv investiert  werden sollte.  Hier den Sparstift anzusetzen ist nicht zur  sozialpolitisch verantwortungslos sondern auch ökonomisch kurzsichtig.
 
 Hinsichtlich der einnahmeseitigen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung  dominieren derzeit konkrete Überlegungen zu einer Erhöhung von  Massensteuern, die Erhöhung von vermögensbezogenen Steuern bleibt  bislang in hohem Maße unkonkret. Lediglich hinsichtlich einer  Bankenabgabe besteht – zumindest hinsichtlich der Einführung einer  solchen – Einigkeit. 
 
 Dabei wäre ein umfassende Besteuerung von Vermögen, Vermögensübergängen  und Vermögenszuwächsen aber auch eine Reform der Unternehmensbesteuerung  ein Gebot der Stunde. 
 
 # Österreich ist innerhalb der EU nach wie vor Schlusslicht bei der  Besteuerung von Vermögen. Während 2005 – noch vor Abschaffung der Erb-  und Schenkungssteuer - in Österreich Steuern auf Vermögen lediglich 0,6%  des BIP betragen, liegt das Aufkommen aus Vermögenssteuern innerhalb  der EU 15 bei 2,1%, innerhalb der EU 19 immer noch bei 1,8%.
 
 # Während in der Periode 2000 – 2008 die Gewinn- und Besitzeinkommen um  56 % gestiegen sind, stieg die Steuerleistung lediglich um 44%. Im  gleichen Zeitraum stiegen die Lohneinkommen um 31 %, das  Lohnsteueraufkommen allerdings um 47%.
 
 # Entsprechend hoch liegt in Österreich der implizite Steuersatz auf  Arbeit, nämlich bei 41 % (EU-25: 37%), jener auf Kapital bei 26 % (EU  25: 34%)
 
 Mit der Abschaffung der Erb- und Schenkungssteuer sind  Vermögensübergänge überhaupt nicht mehr besteuert, obwohl gerade die  Erb- und Schenkungssteuer sozial ausgesprochen treffsicher war, stammen  doch alleine aus den vier größten Erbschaftsfälle vor Abschaffung der  Erbschaftssteuer beinahe ein Viertel des gesamten  Erbschaftssteueraufkommens, aus den untersten zwei Drittel der  Erbschaftsfälle (40.000 ErbInnen) dagegen lediglich 7% des  Gesamtaufkommens.
 
 Nicht zuletzt die umfangreichen Untersuchungen der OeNB zur Verteilung  von Finanz-, Immobilien- und Unternehmensvermögen belegen einmal mehr,  den hohen Konzentrationsgrad von Vermögen bei den reichsten Mitgliedern  der Gesellschaft:
 
 # so besitzt das reichste 1 Prozent 27% des Geldvermögens, die reichsten  10% über 50%, das reichste Drittel vier Fünftel des Geldvermögens.
 
 # Bei den Immobilienvermögen gestaltet sich die Verteilung noch  ungleicher: die reichsten 10 Prozent halten gleich über 60 Prozent des  gesamten Immobilienvermögens.
 
 # lediglich 3 % aller privaten Haushalte hielten 2005 Finanzvermögen in  Form von Unternehmensbeteiligungen im Ausmaß von rund 22,3 Mrd. Euro,  der Anteil an GmbH-Beteiligungen beläuft sich bei ca. 18,6 Mrd. Euro.  Dabei hält das Top-Zehntel mit 17,1 Mrd. Euro GmbH-Beteiligungen alleine  rund 92%, das Top-Promille 39%, das Top-Zehntausendstel rund 25%.
 
 Die geringe Besteuerung von Vermögen, Einkommen aus Vermögen und  Unternehmensgewinnen in Österreich widerspricht nicht nur dem  Leistungsfähigkeitsprinzip, wonach entsprechend der ökonomischen  Leistungsfähigkeit ein entsprechende Steuerleistung zu entrichten ist,  es widerspricht auch dem Verursacherprinzip: da eine wesentliche Ursache  der Krise in der wachsenden verteilungspolitischen Schieflage und einer  entsprechenden Politik, die Vermögensbildung, -anhäufung und  -konzentration in den letzten Jahrzehnten massiv gefördert hat, liegt,  sollen nun auch die Krisenverursacher für die finanzielle Bewältigung  der Krise aufkommen, bzw. über eine entsprechende Steuer- und  Verteilungspolitik mögliche künftige Krisenentwicklungen, die in einer  verteilungspolitischen Schieflage begründet sind, eingedämmt werden.
 
 Zusätzlich braucht es in den öffentlichen Haushalten Finanzmittel, um  ohnehin längst überfällige Investitionen in Bildung, Soziale  Dienstleistungen und Klimaschutz – ein Konjunkturpaket III – nachhaltig  und ausreichend finanzieren zu können, und so gesellschaftlichen  Mehrwert schaffende Beschäftigung zu sichern und zu erhöhen.
 
 Eisenstadt, 10. Mai 2010