Antrag 2 zur 7. Vollversammlung der AK-Burgenland am 08. Mai 2012

Antrag zugewiesen (Wirtschaftsausschuss)

Flüssiggas Anbieter kontrollieren!

Zu der am 04. November 2009 stattgefundenen AK-Vollversammlung, brachte die AUGE/UG einen Antrag mit dem Titel: „Anbieter von Flüssiggas ohne Kontrolle“ ein. Dieser fand Unterstützung durch FSG und FA.

Mit bedauern muss festgestellt werden, dass sich an der Situation für die Konsumenten von Flüssiggas nichts geändert, geschweige denn verbessert hat.

 

Zur Erinnerung:
Die „e-control Austria“ ist die in Österreich für den Strom- und Gasmarkt zuständige Regulierungsbehörde. Sie überwacht den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Energie, sorgt für größtmögliche Transparenz und unterstützt KonsumentInnen bei der Wahl oder dem Wechsel von Energielieferanten.
Hilfreiche Instrumente der Regulierung und Überwachung des Marktes sind dabei die Tarifkalkulatoren bei Strom, Sprit und Gas. Diese ermöglichen den Konsumenten eine wichtige Preisorientierung.

Im Bereich des Gasmarktes ist die „e-control Austria“ allerdings nur für die Anbieter von Erdgas, nicht aber für Flüssiggas zuständig.

 

Viele Regionen in Österreich sind aber nur unzureichend bis gar nicht mit Erdgas versorgt. Im Burgenland sind dies nur die nördlichen Bezirke und Gemeinden – mit Ausnahmen – bis Oberpullendorf versorgt. Darüber hinaus expandiert der Markt mit Fahrzeugen, welche mit Flüssiggas betrieben werden.

 

Den Markt mit Flüssiggas in Österreich teilen sich im Prinzip drei Lieferanten: PRIMAGAZ, BP-Gas und FLAGA-Gas. De facto gibt es keinen Wettbewerb, keine Preistransparenz und jede Menge logistischer Probleme für die Bezieher von Flüssiggas – Schlagwort Gastank. So sind in den meisten Fällen die Kunden an diejenigen Firmen gebunden, welche den Tank zur Verfügung stellen. Diese Bindung bleibt auch dann bestehen, wenn der Verbraucher einen günstigeren Flüssiggas Anbieter gefunden hat und wechselwillig ist. Bei einem vorzeitigen Wechsel drohen unkalkulierbare Kosten und Schadenersatzforderungen.

 

A N T R A G

Die 7. Vollversammlung der AK-Burgenland beschließt:

a) eine sofortige Preisbindung von Flüssiggas an Erdgas

b) in weiterer Folge die gesetzliche Zuständigkeit der „e-control Austria“ um auch bei Flüssiggas für mehr Wettbewerb, Preistransparenz und Kontrolle im Interesse und zum Schutz der KonsumentInnen Sorge zu tragen.

 

 

Eisenstadt, 27. April 2012