Antrag 16/ Gerecht bezahlte Arbeitsverhältnisse in der Fachausbildung für Klinische Psychologie / Gesundheits-Psychologie

 Antrag 16 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013

Seit Inkrafttreten des ersten PsychologInnengesetzes im Jahr 1990 hat sich die unerfreuliche Praxis entwickelt, dass PsychologInnen nach dem Studienabschluss unbezahlte Arbeit in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens aufnahmen, um dadurch die benötigten 1480 Praxisstunden für die Fachausbildung im Bereich der Klinischen und Gesundheitspsychologie zu erwerben. 

 

Im neuen PsychologInnen-Gesetz 2013 ist nun geregelt, dass diese Praxisstunden mit bezahlter Arbeit abzuleisten sind. 

Die Praxisstunden werden überwiegend in drei großen Bereichen absolviert: 

Es muss also sowohl im Bereich der Spitäler und Ambulatorien, als auch für Einrichtungen im Sozialbereich (sei es der öffentlichen Hand als auch privater TrägerInnen) genügend Geld zur Verfügung gestellt werden, um derartige faire und gerecht bezahlte Arbeitsverhältnisse (d.h. bezahlte Arbeitsverhältnisse nach ASVG) finanzieren zu können. Ähnlich wie bei Turnusplätzen für ÄrztInnen muss es auch für PsychologInnen in Ausbildung Planstellen und Kontingente geben – die Finanzierung dafür muss sicher gestellt werden. 

Dies würde auch endlich eine Gleichstellung mit anderen akademischen Berufen mit sich bringen, wo ebenfalls postgraduelle Ausbildungen zu absolvieren sind: Turnus bei den ÄrztInnen, AspirantInnenjahr bei den PharmazeutInnen, Gerichtsjahr bei JuristInnen. In allen Branchen braucht es in dieser Ausbildungszeit ein Einkommen, von dem Mann bzw. Frau leben kann. PsychologInnen sind in der Mehrzahl weiblich, weshalb auch gerade hier ein „Aufschließen“ an andere Bereiche dringend erforderlich ist. 

 

Die Vollversammlung der AK Niederösterreich möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer NÖ setzt sich dafür ein, dass  sämtliche Einrichtungen (sowohl solche der öffentlichen Hand als auch private Trägerorganisationen) mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um die im neuen PsychologInnen-Gesetz geregelten bezahlten Praxisstunden in einer fairen und gerechten Art und Weise, d.h. durch bezahlte Arbeitsverhältnisse nach dem ASVG, entlohnen zu können.