2009.02 - Bezug aus der Arbeitslosenversicherung darf nicht in die Armut führen Resolution 2

an die 15. Vollversammlung vom 05.02.2009 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte


Bezug aus der Arbeitslosenversicherung darf nicht in die Armut führen.

Die Finanz- und daraus resultierende Wirtschaftskrise lässt derzeit die Zahl der erwerbsarbeitslosen Menschen ansteigen. Um sie vor dem Abrutschen in Armut zu bewahren, bedarf es einiger dringender Maßnahmen seitens der Bundesregierung.

Besonderer Handlungsbedarf besteht bei der Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung müssen endlich auf ein Existenz sicherndes Niveau gehoben werden. Die Lohnersatzrate von 55% liegt in Österreich bei NiedriglohnbezieherInnen weit unter dem EU-15-Durchschnitt von mehr als 68%. Nicht nur im viel zitierten Skandinavien, auch in Polen und Tschechien sind Arbeitslose sozial besser abgesichert.

Mit die höchste Armutsgefährdung weisen Erwerbsarbeitslose auf: 33% aller Arbeitslosen sind armutsgefährdet. Die Höhe von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe lassen mehr als 177.000 oder 83% aller Erwerbsarbeitslosen unter die Armutsgefährdungsschwelle von 893 € monatlich rutschen.

Die Notstandshilfe ist noch immer vom Partnereinkommen abhängig und führt arbeitslose Frauen direkt in die Abhängigkeits- und Armutsfalle.
Zum Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Situation erwerbsarbeitsloser Menschen gehört auch die Abschaffung der Sperre des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe, weil diese Sperre Existenz gefährdend ist. Nicht nur die Volksanwaltschaft stellte in der Vergangenheit mehrfach fest, dass die Verhängung von Leistungssperren teilweise sogar rechtswidrig erfolgte und vermutete dagegen, dass den „intensiven Vermittlungsbemühungen des AMS“ offensichtlich „keine ausreichenden und entsprechenden Stellen“ gegenüber stehen. Das trifft insbesondere bei der Ausweitung einer Wirtschaftskrise zu.

Das oft nahezu menschenunwürdige Überprüfen der Arbeitswilligkeit und daraus resultierende Sanktionsmöglichkeiten beeinträchtigen darüber hinaus die Entwicklung des Arbeitsmarktservice zum modernen Dienstleistungsbetrieb, denn Weiterbildung und Umschulung unter Androhung von Sanktionen ist kontraproduktiv. Vielmehr sollte ein Recht auf Weiterbildung und Umschulung gesetzlich festgeschrieben werden.

Es bleibt festzustellen, dass das sog. Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung ist. Die zu gleichen Teilen Beitragsleistenden werden jedoch ungleich behandelt. Während Unternehmen finanzielle Förderungen lukrieren, bleiben den von Unternehmen arbeitslos gemachten ArbeitnehmerInnen Pflichten und Sanktionen.

Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher die Bundesregierung auf, sowohl die Nettoersatzrate aus der Arbeitslosenversicherung deutlich zu erhöhen als auch aus vorgenannten Gründen die Regelungen der §§ 10 und 11 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Sperre des Leistungsbezuges) abzuschaffen.

Für die Fraktion der AUGE / UG

Ilse Löwe-Vogl
Fraktionsvorsitzende 29. Januar 2009