Antrag1 (3/2011) -Transparenz-Strafandrohung im 7. Bundesgesetz zur Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes zurücknehmen

der AUGE / UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

Ab 2011 müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen die Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern erheben. Die MitarbeiterInnen-Grenze wird stufenweise gesenkt, letztlich (ab 2014) sind alle Betriebe mit mehr als 150 MitarbeiterInnen erfasst. Nach der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz müssen die Betriebe Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern offenlegen. Die Berichte, die betriebsintern bekannt gemacht werden, stellen die Durchschnittseinkommen nach Geschlecht dar und sollen in der Folge schrittweise dazu dienen, Lohngerechtigkeit herbeizuführen.
Unverständlich dabei ist, dass ArbeitnehmerInnen, die über die Statistiken der anonymisierten Durchschnittsgehälter mit Außenstehenden Kontakt aufnehmen und damit gegen die geforderte Verschwiegenheitspflicht verstoßen, mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden sollen.
Dieses Vorgehen behindert die gesellschaftspolitische Absicht, geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede für die Zukunft abzubauen.
Im Gegensatz dazu sind für Unternehmen, die keine Einkommensberichte abliefern, keine Strafen vorgesehen.
Strafen für das Aufzeigen von Gehaltsungleichheiten zwischen Frauen und Männern schützen damit jene Betriebe, die sich auf diese Weise unfaire Kostenvorteile verschaffen. Benachteiligt bleiben jene Unternehmen, die sich für eine faire Bezahlung von Frauen und Männern einsetzen.

Antrag

Die Vollversammlung der Steirischen AK fordert daher die Bundesregierung auf, eine Gesetzesnovelle zu schaffen, die die Verwaltungsstrafandrohung für den oben geschilderten Sachverhalt zurücknimmt.


Für die Fraktion der AUGE/UG


Ilse Löwe-Vogl
Fraktionsvorsitzende
31. März 2011