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2015

Antrag 5/Verbesserung der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS)

an die 4. Vollversammlung vom 2. Juli 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Antrag zugewiesen

Antrag

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark möge beschließen:

Die vierzehnmalige Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung analog zur Ausgleichszulage
Die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Beratung und Betreuung
Die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf bestimmte Leistungen, die derzeit ohne Rechtsanspruch als Hilfe in besonderen Lebenslagen ausbezahlt werden, darunter die Kostenbeiträge für medizinische Hilfsmittel sowie verschiedene Kosten für Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit
Rechtssicherheit hinsichtlich jener Beträge und Leistungen, die nicht vom Bezug der Mindestsicherung abgezogen werden können (darunter etwa die erhöhte Familienbeihilfe, aber auch Leistungen der Wohnbeihilfe etc)
Anspruch auf Abdeckung der vollen Wohnkosten
Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation
Schaffung einer einheitlichen Förderung der Erwerbstätigkeit, die alle erwerbstätigen BMS-BezieherInnen erfasst und sicherstellt, dass erarbeitetes Einkommen nicht zu 100% den BMS-Anspruch reduziert.

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Antrag 4/Öffnung der Institution Ehe für alle

an die 4. Vollversammlung vom 2. Juli 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Antrg mehrheitlich (von FA und ÄAAB-FCG( abgelehnt

Antrag

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, Schritte zu setzen, um die Ehe für alle, uneingeschränkt und unabhängig vom Geschlecht, zu öffnen.

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Antrag 3/Verbesserung der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes soll auch rückwirkend in Kraft treten

an die 4. Vollversammlung vom 2. Juli 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Antrag einstimmig angenommen

Antrag

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung zu Schritten auf, § 18a ASVG so zu novellieren, dass bei der Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung vom Erfordernis einer gänzlichen Beanspruchung der Arbeitskraft auch rückwirkend abgesehen wird.

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Antrag 2 Information zur Selbstversicherung für Eltern von Kindern mit Behinderung (§ 18a ASVG)

an die 4. Vollversammlung vom 2. Juli 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Antrag einstimmig angenommen

Antrag

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert das Finanzministerium auf, solche Eltern, die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, von der Möglichkeit in Kenntnis zu setzen, sich in der Pensionsversicherung freiwillig selbstzuversichern.

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Antrag 1 Arbeit FAIRteilen, Arbeitszeit FAIRkürzen: Für eine umfassende Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit

an die 4. Vollversammlung vom 2. Juli 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Antrag wurde zugewiesen

Antrag

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark möge beschließen:
Die 4. Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert 40 Jahre nach Umsetzung der 40-Stunden-Woche gesetzliche Schritte zu einer umfassenden Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit in Richtung 30-Stunden-Woche sowie der täglichen Normalarbeitszeit in Richtung 6-Stunden-Tag, bei vollem Einkommensausgleich und einem entsprechenden Personalausgleich,

•    weil sich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine umfassende Arbeitszeitverkürzung angesichts des enormen Produktivitätszuwachses (von 1994 bis 2012: + 23,9 %) in den letzten Jahrzehnten bei gleichzeitig stagnierender Reallohnentwicklung (Bruttoreallöhne wuchsen zwischen 1994 und 2012 um 5 %, die Nettoreallöhne fielen sogar um 0,5 %) schon erarbeitet haben (Quelle: AK OÖ),

•    weil nur mit kürzeren täglichen Arbeitszeiten die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern und damit die ungerechte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit aufgebrochen werden kann,

•    weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ausgleich für belastende Arbeitsbedingungen brauchen – im europäischen Vergleich gibt es eine hohe Ausprägung der Belastungsfaktoren Arbeitsintensität, Arbeitstempo und Zeitdruck (Quelle: OECD),

•    weil das Unfallrisiko ab der 7./8. Arbeitsstunde ansteigt,

•    weil lange Arbeitszeiten krank machen,

•    weil damit Arbeitsplätze geschaffen werden

•    und weil dadurch Arbeit und einhergehend Einkommen, Chancen und soziale Absicherung gerechter verteilt werden.

Zusätzlich fordert die steirische Arbeiterkammer:

•    Maßnahmen zum Abbau von Überstunden – insbesondere über eine Verteuerung  (z.B. über progressiv steigende Zuschläge auf die Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung)

•    Rechtsansprüche auf zeitlich befristete, sozial abgesicherte berufliche Auszeiten (Karenzen) z.B. für Bildung, Betreuung, Pflege oder zur Erholung (Sabbatical, Burn-out-Prävention)

•    6 Wochen Urlaubsanspruch für alle unselbständig Beschäftigten

•    einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (z.B. Weiterbildung, Kinderbetreuung) mit Rückkehrrecht zu Vollzeit

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Antrag 4 - Erhebung von Folgen der Novellierung des Steiermärkischen Behindertengesetzes und der Leistungs- und Entgeltverordnung

an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark


Seit der Novellierung des Steiermärkischen Behindertengesetzes und der Leistungs- und Entgeltverordnung bietet das Land Steiermark die Zusatzpakete „Diagnostik“ und „Arbeitsrelevante Kompetenzförderung“ zur beruflichen Eingliederung psychisch beeinträchtigter Menschen nicht mehr an. Dabei ging die Landesregierung davon aus, dass diese Leistungen künftig „im Arbeitsmarktförderungsbereich positioniert werden“.

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Antrag 5 - Übernahme der Mittagessenskosten bei der Leistung „Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ (TaB) nach LEVO-StBHG

an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark


Die neue Leistung „Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ (TaB) sieht keine Übernahme der Verpflegungskosten durch die Träger vor. Vielmehr ist die „Verpflegung in den Firmen und den Einrichtungen im Sinne der Normalität zu gestalten“. Das heißt, die Menschen, die diese Leistung in Anspruch nehmen, sollen sich ihr Mittagessen selber zahlen, möglicherweise auch selber organisieren. Bisher haben viele dieser Klienten und Klientinnen die Verpflegung während des Tages bezahlt bekommen.

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Antrag 3 - Nichtabsetzbarkeit von Überstundenzuschlägen

an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark


Die derzeit geübte Praxis vieler Arbeitgeber, bei gleichbleibendem oder gar steigendem Auftragseingang Personal zu reduzieren, belastet die restlichen Arbeitnehmer/innen in besonderem Maße. Die wöchentlichen Arbeitszeiten erhöhen sich und psychische und physische Auswirkungen machen sich zunehmend bemerkbar. Burn-out, Mobbing und erhöhte Krankenstände sind die Folge.

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