Antrag 03 / Einführung einer bundesweiten Grundsicherung

Antrag 3 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen z0ur 143. Vollversammlung der AK-Wien am 07.November  2005

Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialpolitik)

BM: Ja

ÖAAB: Nein

FSG, FA, BM, GLB: für Zuweisung

GA: Unterschiedlich

Antragsbearbeitung

 

Die AK-Wien fordert die Bundesregierung auf, eine bundesweite Grundsicherung auf dem Niveau der Armutsgefährdungsschwelle (60% des Medianeinkommens) unabhängig von allen bestehenden Leistungen einzuführen.

Hintergrund:
Über 1 Million Menschen leben in Österreich unter der Armutsgefährdungsschwelle von 785 Euro. Die durchschnittlichen Leistungen der Arbeitslosenversicherung liegen darunter. 221.000 Menschen gehen einer Beschäftigung im Ausmaß von über 35 Stunden nach und erzielen ein Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle.
Bund und Länder schaffen es seit Jahren nicht eine Harmonisierung der unterschiedlichen Sozialhilfegesetzgebungen als letztes Netz umzusetzen.
 

Begründung:
In Österreich gibt es mit Ausnahme der Pensionsversicherung keinen Sockel nach unten für monetäre Sozialleistungen. Die Ersatzraten in der Arbeitslosenversicherung gehören zu den niedrigsten EU-weit.
Die Sozialhilfe ist mit nicht systemkonformen Aufgaben, wie der großflächigen Aufzahlung auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung und Erwerbsarbeit heillos überfordert. Sozialhilfe war und ist angelegt als kurzfristige Unterstützungsmaßnahme in besonderen Lebenslagen.
Gleichzeitig anerkennt die Bundesregierung jedoch, dass es einen Mindestbetrag als Existenzminimum gibt. So kreist der Ausgleichszulagenrichtsatz in der Pensionsversicherung um die Schwelle von 60% des Medianeinkommens und die Armutsgefährdungsschwelle in dieser Höhe ist EU-weit anerkannt.