Antrag 04 / Einführung von Verhaltenskodizes in den Unternehmen

Antrag 4 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 142. Vollversammlung der AK-Wien am 15. April 2005

Antrag angenommen

FSG, ÖAAB, FA, BM, BDFA, GLB: Ja

GA: für Zuweisung

 

Die Arbeiterkammer fordert eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitwirkung von Betriebsräten und Gewerkschaften bei der Einführung und Evaluierung von Verhaltenskodizes in Unternehmen.
Es ist darauf zu achten, dass freiwillige Maßnahmen zur sozialen Verantwortung von Unternehmen, die über vorgeschriebene Mindeststandards hinausgehen, nicht dazu missbraucht werden, die Rechte der ArbeitnehmerInnen zu umgehen.

Freiwillig von Unternehmen eingeführte Verhaltenskodizes dienen in vielen Fällen nicht nur der öffentlichkeitswirksamen Positionierung des Unternehmens bei spezifischen Problemlagen, sondern werden zunehmend ein Instrument der Regulierung der Arbeitsbeziehungen. Sie werden häufig einseitig von Arbeitgeberseite formuliert und unterliegen ausschließlich einer wenig transparenten Selbstkontrolle der Arbeitgeber. Die betroffenen ArbeitnehmerInnen, die solche Kodizes unterschreiben sollen oder müssen, werden zu Verhaltensformen verpflichtet, die unter Umständen ein Maß von Loyalität und Verantwortung für das Unternehmen einfordern und auch sanktionieren, die weit über die Grundlagen des vereinbarten Arbeitsvertrages hinausgehen und im Widerspruch zu österreichischem Recht stehen.