Antrag 06 / Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen

Antrag 6 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 142. Vollversammlung der AK-Wien am 15. April 2005

Antrag zugewiesen (Ausschuss Arbeitsmarkt)

BDFA, GLB: Ja

ÖAAB, FA: Nein

FSG, GA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung



Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die Bundesregierung auf, anstatt der beschränkten Arbeitsmöglichkeit für AsylwerberInnen eine unbeschränkte Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt bis zum Ende ihres Asylverfahrens zu gewähren.
Die derzeit erlaubte geringfügige Beschäftigung reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern.


Begründung:

Die Regelung der Bundesregierung stellt zwar im Vergleich zur Vergangenheit eine Verbesserung für AsylwerberInnen dar, doch das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung ist keineswegs ausreichend für einen gesicherten Lebensunterhalt. Die geringfügige Beschäftigungsmöglichkeit gibt vor allem den Unternehmen die Möglichkeit, auf ein größeres Angebot von Arbeitskräften unter prekären Verhältnissen zurück zu greifen.