Antrag 06 / Veröffentlichung des Handbuchs zum Wiener Sozialhilfegesetz

Antrag 6 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 147. Vollversammlung der AK-Wien am 13. November 2007

Antrag zugewiesen (Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)

ÖAAB, FA, GA, BM, BDFA, GLB: Ja
FSG: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die Vollversammlung der AK-Wien fordert von der Gemeinde Wien die Veröffentlichung der für die MitarbeiterInnen der Sozialämter zusammengestellten Richtlinien für die Gewährung von Leistungen nach dem Wiener Sozialhilfegesetz. Alle Informationen sind über das Internet zugänglich zu machen.


Begründung:

Das Sozialhilferecht ist für die Betroffenen undurchschaubar. Ein Grund für diese Situation ist die geringe Regelungstiefe des Gesetzes an sich, ein weiterer, dass jene Regelungen, auf Basis derer die MitarbeiterInnen der Sozialämter tatsächlich Entscheidungen zu treffen haben, in einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Handbuch festgehalten sind.

Diese Situation ist einem demokratischen Rechtsstaat nicht würdig: Es ist ein Grundrecht der BürgerInnen, die Rechts- und Entscheidungsgrundlagen, auf deren Basis ihre Anträge behandelt und entschieden werden, zu kennen. Diese müssen daher umgehend und vollständig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.