Antrag 05 / Neue Taschenspielertricks mit Armutslagen – Ausgleichzulage weit unter Armutsgefährdungsschwelle

Antrag 5 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 146. Vollversammlung der AK-Wien am 30.Mai  2007

Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)

GLB: Ja

ÖAAB: Nein

FSG, GA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die AK Wien fordert die Bundesregierung auf, die wissenschaftlich erhobene Armutsschwelle als Referenzwert für Transferleistungen heranzuziehen und damit sicher zu stellen, dass die Bezugsgrenzen für Leistungen der Existenzsicherung auf wissenschaftlicher Grundlage und nicht auf politischer Willkür basieren!

In der europäischen Union werden jährlich statistische Daten zur Armutsgefährdung erhoben. Für Österreich wird dabei die so genannte EU-SILC Erhebung als Referenzquelle herangezogen.

Die Länder der europäischen Union haben sich auf gemeinsame Rahmengrößen und  Indikatoren für den Vergleich von Einkommen geeinigt. In diesem Prozess wurde, der internationalen Armutsforschung folgend eine Schwelle der Armutsgefährdung festgelegt. Die ist in jedem Mitgliedsland 60% des nationalen Netto-Median-Haushaltseinkommen.  

Das ist jetzt neu: Politische Armutsschwelle anstelle wissenschaftlich erhobener
Die Bundesregierung hat festgelegt, dass der Ausgleichzulagenrichtsatz die neue Bezugsgrenze der Armutsgefährdung ist. Was folgt daraus:
Die Armutsgefährdungsschwelle nach dem EU-SIlC oder auch die ökonomische Schwelle liegt nach dem neuesten Bericht bei 900 Euro monatlich. Somit gilt eine Person bei einem Einkommen von unter 900 Euro in einem Ein-Personen-Haushalt als armutsgefährdet.

Die neue „politische Armutsschwelle“ liegt jedoch am Ausgleichszulagenrichtsatz bei 805 Euro (12x jährlich) für einen Ein-Personen-Haushalt.
Durch diesen politischen Taschenspielertrick gelingt es mit einem Streich die Armutsgefährdungsquote auf 8% (anstelle von rund 12,3%) zu drücken und 400.000 Menschen, die ein Einkommen unter der ökonomischen Armutsgefährdungsschwelle erzielen, nicht wahrzunehmen.
Die Höhe des Ausgleichzulagenrichtsatzes und der angeblich existenzsichernden  Mindestsicherung orientiert sich also nicht an den Bedürfnissen und Lebenslagen der betroffenen Menschen, sondern ist willkürlich politisch festgelegt!