Antrag 7 / Soziale Absicherung für KünstlerInnen. Soziale Sicherheit für Alle ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit

zur 150. Vollversammlung der AK-Wien am 1. April 2009

Antrag abgelehnt

ÖAAB, BDFA, GLB: JA
FSG, FA: NEIN
GA, BM: für Zuweisung

 

Die AK fordert die Abschaffung der Mindesteinkommensgrenze im KSVFG sowie den generellen Verzicht auf nachträgliche Rückzahlungsforderungen.

 

Eine vom BMUKK in Auftrag gegebene Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen offenbart eine dramatische Armut: 37% leben von einem Jahresgesamteinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze.
Das mittlere künstlerische Einkommen beträgt 4.500€ netto im Jahr (!)

KünstlerInnen sind insofern auch kammerzugehörig, als 50% der darstellenden KünstlerInnen, 36% der Filmschaffenden und 24% der MusikerInnen (auch) in Anstellungsverhältnissen beschäftigt sind.

Die Novelle des Künstlersozialversicherungsfonds-Gesetzes (KSVFG) 2008 hat keine substantiellen Verbesserungen gebracht. Trotz eines aktuellen Fondsvermögens von ca. 20 Millionen Euro und der Selbstfinanzierung des Fonds durch Abgaben auf Tools zur Nutzung künstlerischen Schaffens ohne staatliche Zusatzleistung und trotz einer der Novelle beiliegenden Erläuterung zur Fonds-Finanzsituation, in der auch nach der Novelle ein gewaltiges finanzielles Plus prognostiziert wird, konnte sich die Politik bislang nicht dazu durchringen, zumindest dem Wortbestandteil "sozial" gerecht zu werden: Aktuell sind ca. ein Viertel aller AntragstellerInnen mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert (in der Regel, weil sie zuwenig Einkommen erwirtschaftet haben, konkret: weniger als die zwölffache Geringfügigkeitsgrenze fürs Jahr zum Leben hatten).

Zum Grundsätzlichen: In Österreich gibt es keine KünstlerInnensozialversicherung, lediglich einen möglichen Zuschuss durch ein Fondssystem zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der KSVF ist entsprechend auch keine Institution des österreichischen Sozialversicherungswesens, was auch durch die ministerielle Zuordnung der KSVF-Angelegenheiten im Bmukk unterstrichen wird. Die wichtigste Forderung Kunst-, Kultur- und Medienschaffender richtet sich gegen die Verdoppelung der Einkommensuntergrenze durch das KSVFG, in dem neben der Zuschussvoraussetzung Pflichtversicherung in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft auch eine eigenständige Einkommensuntergrenze definiert ist, die extra und jährlich individuell zu überprüfen ist.

Statt einer Abschaffung dieser zusätzlichen Untergrenze (die obendrein der Einnahmengrenze für Nicht-nur-Selbstständige hinsichtlich einer notwendigen Pflichtversicherung in der SVA entspricht) wurden in der letzten KSVFG-Novelle eine Reihe komplizierter Ausnahme- und Verzichtsmöglichkeiten geschaffen, die zu exekutieren, respektive zu erklären, zahlreiche Mehrarbeitsstunden in der Verwaltung des Fonds notwendig gemacht haben. Eine Abschaffung dieser Einkommensuntergrenze im KSVFG in Verbindung mit einem generellen Rückforderungsverzicht seitens des Fonds würde daher:

* dem Grundzweck des Fonds, KünstlerInnen zu unterstützen, entsprechen.
* der impliziten Unterstellung gegenüber AntragstellerInnen abhelfen, dass diese willentlich falsche Angaben über ihr zu erwartendendes Einkommen machen würden.
* den mit Einzelfall-Prüfungen verbundenen Verwaltungsaufwand abstellen, der in keinem Verhältnis zum erwarteten Rückfluss von Geldern steht.