Antrag 6 / Für ein Arbeitsmarktpaket III

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Arbeitsmarktangelegenheiten u. Integration)
FA, GA, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
ÖAAB: NEIN
FSG, Persp., BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 152. Vollversammlung der AK- Wien fordert daher die Bundesregierung auf, ein Arbeitsmarktpaket III zu schüren, das insbesondere beinhaltet:
• Erhöhung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung auf 80% des vorherigen Nettoeinkommens
• Streichung des PartnerInnen-Einkommens in der Notstandshilfe
• Koppelung der Kurzarbeit an Weiterbildungsangebote
• Ausbau des 2. Arbeitsmarkt, insbesondere im Bereich der sozialökonomischen Betriebe und der Beschäftigungsprojekte
• Vermittlung in Leih- oder Zeitarbeit durch das AMS nur auf freiwilliger Basis
• Neuregelung der Leih- und Zeitarbeit in Richtung der Einführung einschränkender Bedingungen
• Einsetzen einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner und Betroffenen-Organisationen zur nachhaltigen Reform der Ausbildung und Jugendbeschäftigung, insbesondere bei den Schnittstellen zwischen schulischer und universitärer Ausbildung, der Lehrausbildung und Eintritt in den 1. Arbeitsmarkt


Die aktuelle Krise zeigt die strukturellen Probleme am Arbeitsmarkt deutlich auf. Die Maßnahmen des verabschiedeten Arbeitsmarktpakets II nehmen zu diesen strukturellen Problemen keine Bezug, sondern versuchen, diese zu zudecken.

Ohne Frage müssen für die Hauptbetroffenen-Gruppen der Krise am Arbeitsmarkt Maßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen müssen auch darauf abzielen, diese Benachteiligungen abzubauen. Dazu bedarf es auch weiterführender Initiativen, um die Ausgangslage der Hauptbetroffenen-Gruppen zu verbessern. Zentrale Inhalte dieser Initiative wären Weiterbildungen, (Um)Schulungen, langfristige Programme zum Nachholen von Bildungsabschlüssen, qualifizierte Beratung und spezifische Maßnahmen zur Erhöhung des Selbsthilfepotentials.
Elemente der positiven Diskriminierung im öffentlichen Bereich sind umzusetzen.

Für den Bereich der Jugendbeschäftigung müssen die Rahmenbedingungen dahingehend geändert werden, dass Jugendlichen und junge Erwachsenen ein stabiler Eintritt in den 1. Arbeitsmarkt ermöglicht wird und sie nicht in prekärer Beschäftigung (von Zeit- und Leiharbeit über Praktika und freie Dienstverträge) verharren müssen.

Weiters gilt es endlich sicherzustellen, dass das Armutsgefährdungsrisiko von BezieherInnen von Arbeitslosengeld bzw. von Notstandshilfe deutlich reduziert wird.