Antrag 10 / Keine Zustimmung zum Fiskalpakt und zur Änderung Artikel 136 AEUV

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: EU und Internationales) Antragsbearbeitung
GA, BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, Persp.: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien stellt fest, dass eine einseitige ausgabenseitige Budgetkonsolidierung auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, der BezieherInnen von Sozialleistungen und Pensionen strikt abgelehnt wird.

Die Arbeiterkammer Wien empfiehlt dem österreichischen Parlament seine Zustimmung zur Änderung des Artikel 136 AEUV als Voraussetzung des erweiterten Rettungsschirms (ESM) zu überdenken.

Weiters empfiehlt die Arbeiterkammer Wien dem österreichischen Parlament dem Fiskalpakt nicht zuzustimmen und ihn damit nicht zu ratifizieren.

Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesarbeitskammer auf, alle rechtlich denkbaren Schritte zur Überprüfung der verfassungsrechtlichen Konformität in die Wege zu leiten.

Die Arbeiterkammer Wien behält sich grundsätzlich alle Formen des Protests gegen die Umsetzung der Economic Governance und des Fiskalpakts in der jetzigen Form vor. Dabei wird betont, dass es nicht darum geht, einen erweiterten Rettungsschirm für Euro-Staaten zu verunmöglichen, sondern die Parameter und damit verbundenen Rechtsvorschriften einseitig sind und neu erarbeitet werden müssen.

 

Die durch die Krise in einem unglaublichen Tempo durchgesetzten Änderungen der Zusammenarbeit auf EU-Ebene, insbesondere die Economic Governance, der ESM und der Fiskalpakt stellen nicht nur die endgültige Umsetzung einer neoliberalen Wirtschaftspolitik, sondern auch ein demokratiepolitisch nicht tragbares Regelwerk dar.

 

Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen müssen sowohl die neuen Rechtsvorschriften der Economic Governance (six pack) als auch der Fiskalpakt vehement abgelehnt werden.

 

Die einseitige Ausrichtung an Wettbewerbsfähigkeit und der Angriff auf bewährte Systeme der Lohnfindung sind nicht tragbar. Die Indikatoren zur Bewertung der Budgets innerhalb der gemeinsamen Wirtschaftspolitik sind an einem Wettbewerbsmodell ala Deutschland orientiert. Es geht vor allem um einen Senkung der Lohnstückkosten und damit um Lohnsenkung in jenen Staaten die ein Leistungsbilanzdefizit haben. Da schreckt die

Kommission auch nicht davor zurück, den Mitgliedsstaaten verbindlich zu empfehlen, in die Autonomie der Sozialpartner im Rahmen der Lohnfindung einzugreifen.

 

Der Fiskalpakt schreibt nicht nur eine radikale Sparpolitik unter strenger Aufsicht der Kommission vor, er zementiert die ausgabenseitige Budgetkonsolidierung auf Jahre. Dabei ist bis dato nicht klar, ob dieser Pakt rechtlich überhaupt haltbar ist, was namhafte Juristen und ExpertInnen für europäisches Recht massiv in Zweifel ziehen.

 

Sowohl das six pack als auch der Fiskalpakt greifen direkt in die Budgethoheit der Mitglieds- bzw. Unterzeicherstaaten ein. Diese weitreichenden Regelungen sind ohne eine gründliche Auseinandersetzung und Debatte, entweder im beschleunigten Verfahren oder ohne Einbeziehung des EU-Parlaments erstellt worden.

Nationale Parlamente werden innerhalb der European Governance bzw. des six packs und dessen Indikatoren nicht einbezogen.