Antrag 6 / Für eine weisungsfreie Sozialanwaltschaft im Interesse der Menschen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich abgewiesen
GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB: nein
FA, GA, BM: für Zuweisung

 

Die 160. Vollversammlung der AK Wien tritt für die Schaffung einer weisungsfreien Sozialanwaltschaft ein, bei der Menschen

 

 

Die Sozialanwaltschaft ist als eigene, weisungsfrei Stelle nach Muster der Volksanwaltschaft einzurichten und hat zumindest eine Stelle in jedem Bezirk zu unterhalten.

 

Das österreichische Sozialsystem besteht aus vielen unterschiedlichen Teilen, die von unterschiedlichsten Körperschaften und Institutionen getragen werden. Kernbereiche wie etwa die Krankenversicherung, die Pensionsversicherung oder die Unfallversicherung unterliegen Sozialversicherungsträgern, die Arbeitslosenversicherung dem AMS. Die Bereiche Pflege und Betreuung wiederum sind aufgeteilt in einem für den Einzelnen und die Einzelne undurchschaubaren Geflecht von Institutionen und Organisationen. Dazu kommen Leistungen der Länder und der Gemeinden sowie die sogenannten Familienleistungen oder unterschiedlichste Leistungen für Menschen mit Behinderungen.

 

Der allergrößte Teil dieser Leistung wird in Lebenssituationen benötigt, die entweder sozial prekär oder von großen persönlichen Umbrüchen gekennzeichnet sind. Und in diesen Situationen müssen die Menschen feststellen, dass sie sich im Wirrwarr der Zuständigkeiten und im Dschungel unterschiedlichster Rechtsmaterien nicht ohne fremde Hilfe zurecht finden können. Sie sind regelmäßig von den Auskünften der tragenden Einrichtungen abhängig, die nicht immer ausschließlich mit den Interessen der Anspruchsberechtigten ident sind.

 

Die Abhängigkeitssituation im doppelten und dreifachen Sinn, denen unterstützungsbedürftige Menschen in diesen Situationen ausgeliefert sind, paralysiert... und empört. Es ist einer modernen, aufgekärten und grundrechtsbezogenen Demokratie nicht würdig, Menschen, die ihre Rechte in Anspruch nehmen, zu BittstellerInnen und den Institutionen ausgelieferten Objekten zu degradieren. Es ist daher hoch an der Zeit, eine einheitliche Institution zu schaffen, die nicht zumindest auch die Interessen der gewährenden Einrichtungen vertreten, sondern parteilich die Interessen der Antragstellenden: Eine Sozialanwaltschaft

 

Es bedarf einer Einrichtung, die weisungsfrei ist und die Menschen in Problemsituationen über alle ihre Ansprüche und Möglichkeiten informiert sowie sie bei der Erledigung der Formalitäten und in strittigen Fragen unterstützt und Rechtsschutz gewährt.

 

Die Sozialanwaltschaft ersetzt nicht die zuständigen Institutionen, Ämter und Behörden, sondern versetzt die Menschen in die Lage, alle ihre Rechte unabhängig von der Zuständigkeit von Bund, Ländern, Sozialversicherungsträgern, AMS, Gemeinden oder sonstigen Trägern in Kenntnis zu bringen und die zu deren Inanspruchnahme notwendigen Formalia sachkundig an einem Ort zu erledigen. Die Entscheidung über die Zuerkennung von Ansprüchen hat weiterhin die Behörde. Mit der Sozialanwaltschaft erhalten die Menschen nur jene Augenhöhe im Umgang mit den Behörden, die in einer modernen, demokratischen Gesellschaft selbstverständlich sein muss.