Antrag 09 / Geschlechtergerecht formulierte Anträge

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
Persp., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA: nein
ARGE, GLB, Kom.,: für Zuweisung

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien setzt sich für eine Änderung des Arbeiterkammergesetzes dahingehend ein, dass Anträge zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien geschlechtergerecht zu formulieren sind (ob mit Binnen-I, ausgeschriebene Verwendung beider Geschlechter oder einer entsprechenden  Formulierung).
Die Formulierung von Generalklauseln, in denen zu Beginn, am Ende oder in Fußnoten festgehalten wird, dass die gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter gelten, ist unzulässig.).
Nicht geschlechtergerecht formulierte Anträge gelten als nicht eingebracht.

 
Die Arbeiterkammer Wien handelt im Interesse aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Als Sozialpartnerin steht sie immer wieder im Fokus des öffentlichen Interesses und hat daher auch eine Vorbildwirkung für eine breite Öffentlichkeit. Diesen Umständen müssen die an die Vollversammlung gestellten Anträge auch insofern Rechnung tragen, indem sie geschlechtergerecht formuliert sind.