Antrag 07 / Recht auf Ausbildung bei Bezug von Mindestsicherung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
FA: nein
FSG, ÖAAB, GA, Persp.,: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss auf allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien tritt dafür ein, dass Phasen des Bezugs von bedarfsorientierter Mindestsicherung von Menschen mit schlechter oder nicht einsetzbarer Ausbildung dazu genutzt werden, eine beruflich einsetzbare Ausbildung zu absolvieren. Dazu ist vor Ausbildungsbeginn eine Orientierungsphase und nach Ausbildungsabschluss eine Unterstützung bei der beruflichen Integration vorzusehen.
Das individuell einklagbare Recht auf Ausbildung ist in die gerade in Verhandlung befindliche 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Länder aufzunehmen und von den Ländern landesgesetzlich umzusetzen.

 Die Praxis der Bundesländer in der Durchführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zielt auf schnellstmögliche berufliche Integration der LeistungsbezieherInnen ab. Dies mag zwar im Hinblick auf eine im jeweiligen Budgetzeitraum möglichst sparsame Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel kurzfristig sinnvoll sein, ist aber nicht nachhaltig.

Derzeit drängen sich am Arbeitsmarkt jeweils vier schlecht ausgebildete Menschen um drei Arbeitsplätze. Da schlecht ausgebildete Menschen auch sehr niedrige Arbeitslosenbezüge haben, sind diese Menschen auch bei einer kurzfristigen Integration am Arbeitsmarkt auf Grund sehr geringer Beschäftigungsdauern (durchschnittlich 1,6 Jahre) in der Regel bei Arbeitslosigkeit neuerlich auf Ergänzungsleistungen aus der BMS angewiesen.

Um den Druck am Arbeitsmarkt für Menschen mit schlechter Ausbildung zu reduzieren und den betroffenen Menschen eine realistische und langfristige Perspektive zu bieten, ist es notwendig, ihre Ausbildungssituation zu verbessern, damit sie aus der Dauerschleife Kurzzeitbeschäftigung – AMS-Leistung in Kombination mit BMS entkommen können.

Dieser Vorschlag verbessert nicht allein die Situation der betroffenen BMS-BezieherInnen, sondern senkt langfristig die Aufwendungen für die BMS, entlastet den Arbeitsmarkt und setzt Konjunkturimpulse.