Antrag 01 / Einführung Wertschöpfungsabgabe

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., GLB, Kom, BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Finanzpolitik

 

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordert Regierung und Gesetzgeber auf, Schritte zur Einführung einer „Wertschöpfungsabgabe“ zu setzen, um die bislang überwiegend über die Lohn- und Gehaltssumme erfolgte Finanzierung sozialstaatlicher, familienpolitischer und anderer öffentlicher Leistungen auch in Zukunft sicherzustellen.
Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, negative Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit besonders betroffener Branchen hintanzuhalten, um negative Beschäftigungseffekte bestmöglich zu vermeiden.

Das österreichische Steuer- und Abgabensystem zeichnet sich durch eine im europäischen wie internationalen Vergleich unverhältnismäßig hohe Besteuerung des Faktors Arbeit im Zusammenhang mit der Finanzierung unsere sozialen Sicherungssysteme sowie anderer öffentlichen Aufgaben aus. In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass in Österreich 2015 bei einem Gesamtsteuer- und  Abgabenaufkommen von knapp 148 Mrd. Euro lohn- und einkommensbezogene Abgaben in Höhe  von 61,4 Mrd. Euro (Lohsummenabgaben: 9 Mrd. Euro, SV-Beiträge: 52,4 Mrd. Euro) - das sind 41,5 % aller Steuern und Abgaben - eingenommen wurden.

Die hohe steuerliche Belastung des Faktors Arbeit und die überwiegende Finanzierung sozialstaatlicher, familienpolitischer und kommunalpolitischer Aufgaben und Leistungen aus Lohnsummenabgaben stellt sich aus mehreren Gründen problematisch dar:

Neben einer Ökologisierung des Steuersystems ist dabei insbesondere die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe eine Möglichkeit, die bislang überwiegend lohnsummenbasierte Finanzierung sozialer Sicherungssysteme und anderer öffentlicher Leistungen auch künftig sicherzustellen und verteilungsgerechter zu gestalten. Dabei wird neben der Lohn- und Gehaltssumme die gesamte Wertschöpfung – d.s. insbesondere Gewinne, Abschreibungen von Maschinen/Gebäuden/Anlagen, Fremdkapitalzinsen, Mieten und Pachten sowie indirekte Steuern – herangezogen. Diese Verbreiterung der Bemessungsgrundlage ermöglicht insgesamt die Absenkung des Beitragssatzes und damit die steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit.
Angesichts dann niedrigerer Arbeitskosten wäre auch das Argument, eine Wertschöpfungsabgabe würde Investitionen verteuern, die notwendige Erneuerung und Modernisierung des Kapitalstocks behindern und so Arbeitslosigkeit noch erhöhen, wenig überzeugend.
Zusätzlich könnten unerwünschte Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit durch spezifische Branchenregelungen bzw. Investitionsförderungen und -begünstigungen verhindert werden.