Betriebsvereinbarung iSd § 97 Abs 1 Z 22 ArbVG
betreffend Kündigungsfristen und Gründe zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
abgeschlossen zwischen der Firma .................... und dem Betriebsrat ....................
Für den Fall der Arbeitgeberkündigung gelten für alle vom Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung erfassten Dienstverhältnisse die Kündigungsfristen gem § 20 Abs 2 Angestelltengesetz. Für die Bemessung dieser Kündigungsfrist werden sämtliche Jahre des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses als Dienstjahre herangezogen, unabhängig davon, ob Entgelt geleistet oder eine Arbeitsleistung erbracht wurde. Auch Arbeiterdienstzeiten sowie Lehrzeiten sind voll zu berücksichtigen.
Für den Fall der Arbeitnehmerkündigung bleiben die gesetzlichen bzw kollektivvertraglichen Kündigungsfristen von dieser Betriebsvereinbarung unberührt. Befristete Dienstverhältnisse, die für länger als drei Monate vereinbart sind, können vom Arbeitnehmer jedenfalls unter Einhaltung der gebotenen Fristen und Termine gekündigt werden.
III. Kündigungstermine
Es gelten die Kündigungstermine gem § 20 Abs 2 Angestelltengesetz für alle vom Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung erfassten Dienstverhältnisse. Entsprechend dem Günstigkeitsprinzip bleiben bei Arbeitnehmerkündigung die gesetzlichen bzw kollektivvertraglichen Kündigungstermine weiterhin gültig, wobei für Angestellte als zusätzlicher Kündigungstermin der 15. eines Monats vereinbart wird.
IV. Formvorschriften
Es wird vereinbart, dass Kündigungen bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit schriftlich, entweder durch eingeschriebenen Brief oder durch persönliche Übergabe, zu erfolgen haben. Dieser Formbestimmung nicht entsprechende Kündigungserklärungen gelten als nicht ausgesprochen.
V. Kündigungsgründe
Die Kündigung von Arbeitnehmern, die im Zeitpunkt des Kündigungsausspruches bereits länger als fünf Jahre beschäftigt sind, ist bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nur mit schriftlicher Angabe eines Kündigungsgrundes zulässig. Derartige Kündigungsgründe sind:
Eine Arbeitgeberkündigung während des Krankenstandes ist unzulässig, es sei denn, der Krankenstand hat im Zeitpunkt des Kündigungsausspruches bereits durchgehend länger als sechs Monate gedauert.
VI. Freizeit zur Postensuche
Im Falle der Arbeitnehmerkündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist in jenem Ausmaß, wie bei Kündigung durch den Arbeitgeber.
VII. Fristlose Beendigung
Eine fristlose Entlassung ist nur zulässig,
Ein Austritt ist ua berechtigt,
VII. Inkrafttreten
Diese Betriebsvereinbarung tritt mit .................... in Kraft.
Sie ist auf alle Beendigungserklärungen anzuwenden, die nach dem .................... ausgesprochen werden.
Bestehende und in Zukunft abgeschlossene Einzelvereinbarungen sind nur insofern gültig, als sie die Arbeitnehmer gegenüber dieser Betriebsvereinbarung besser stellen.
...................., am ....................
.................... ....................
Arbeitgeber Betriebsrat