Top Slogan-Wien

Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG | A - 1040 Wien, Belvederegasse 10/1; Tel. 01-505 19 52

auge banner chilli 1

Einladung zur LANDESVERSAMMLUNG der AUGE/UG Niederösterreich zur Wahl der KandidatInnen zur Niederösterreichischen AK-Wahl 2014

Einladung zur

LANDESVERSAMMLUNG der AUGE/UG Niederösterreich

zur Wahl der KandidatInnen zur Niederösterreichischen AK-Wahl 2014

 

am: Mittwoch, 20.11. 2013, 18.30 Uhr

im:  Büro der AUGE/UG, Belvederegasse 10/1, 1040 Wien

 

Anmeldungen und Rückfragen bei Elisabeth Kerschbaum (0664 9130615) oder an  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Kandidaturen sind lt. § 11.3. der Geschäftsordnung der AUGE/UG bis spätestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin dem AUGE/UG-Landesbüro bzw. der AUGE/UG-LandessprecherIn bekannt zu geben.

Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Kommen!

 

mehr zu:

  • Wer ist aktiv wahlberechtigt (WählerIn)?
  • Wer ist passiv wahlberechtigt (KandidatIn)?
  • Bis wann und in welcher Form kann ich meine Kandidatur bekanntgeben?
  • Welche Anforderungen werden an die KandidatInnen gestellt?
  • In welcher Form wird gewählt?
  • Wie wird die Geschlechterparität eingehalten?
  • Solidaritätskandidaturen?

 

 

 

 

Wer ist aktiv wahlberechtigt?

 

Nach § 11.2 der AUGE/UG Geschäftsordnung sind alle Mitglieder der UG, die Mitglieder der AK Niederösterreich sind, zur Teilnahme an der AK-Listenwahl berechtigt. 

Dies gilt auch für PensionistInnen und Erwerbsarbeitslose, Lehrlinge, Karenzierte, geringfügig Beschäftigte und freie DienstnehmerInnen!

D.h. aktiv wahlberechtigt sind:

    1. BetriebsrätInnen, ErsatzbetriebsrätInnen und andere BelegschaftsvertreterInnen, die eine Fraktionserklärung für die UG oder eine ihrer Säulen abgegeben haben bzw. die auf einer der UG zugehörigen Listen kandidiert haben.
    2. „Einfache Mitglieder“ der UG-Säulen, die kein Betriebsrats- oder anderes Belegschaftsvertretungsmandat innehaben
    3. InhaberInnen von Mandaten für eine Säule der UG bzw. der jeweiligen UG-Säule
    4. AUGE/UG-KandidatInnen zur AK-Wahl 2009, sofern sie immer noch AK-NÖ zugehörig sind (gilt auch für PensionistInnen, Erwerbsarbeitslose, ...)

 

Wer ist passiv wahlberechtigt? 

 

Passiv wahlberechtigt, also als KandidatInnen der AUGE/UG wählbar bzw. zur Wahl zugelassen, sind alle Mitglieder der AUGE/UG bzw. UG, die AK-Niederösterreich-zugehörig sind.
Lt. § 7.7. der Statuten der AUGE/UG sind SpitzenfunktionärInnen von Parteien (Bundesvorstandsmitglieder, MandatarInnen eines Landtages, des Bundesrates, des Nationalrates oder des Europäischen Parlaments und Regierungsmitglieder auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene) von allen, sich aus dem Statut ergebenden Funktionen ausgeschlossen.

 


Bis wann und in welcher Form kann ich meine Kandidatur bekanntgeben?

 

Lt. § 11.3. der Geschäftsordnung der AUGE/UG haben an einer Kandidatur interessierte Personen dies bis spätestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin (also bis 6. November 2013)  dem AUGE/UG-Landesbüro bzw. der AUGE/UG-LandessprecherIn bekannt zu geben.

D.h. die Bewerbung / Kandidatur erfolgt:

per Post an: AUGE/UG Niederösterreich, 1040 Wien, Belvederegasse 10

per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Diese Bewerbung/Kandidatur muss enthalten (lt. Geschäftsordnung AUGE/UG § 11.3):

  • Foto
  • kurzer Lebenslauf
  • Darstellung der gewerkschaftspolitischen Ziele

 

Aufgrund der eingelangten Bewerbungen wird eine KandidatInnenbroschüre erstellt, die den TeilnehmerInnen an der Landeswahlversammlung überreicht wird. Vor der Wahl hat sich jede/r KandidatIn einem Hearing durch die TeilnehmerInnen der Landesversammlung zu stellen (§ 11.4. der GO AUGE/UG)

 

Für die KandidatInnenbroschüre ist folgende Gliederung vorgesehen - diese kann natürlich auch für das Bewerbungsschreiben übernommen werden:

  • Name
  • Beruf / Betrieb
  • Funktion im Betrieb / Gewerkschaft
  • Funktionen in der Arbeiterkammer
  • Wo ich sonst noch aktiv bin
  • UG-Säule
  • Ich möchte für folgende Listenplätze kandidieren
  • Meine Motivation für die AK-Kandidatur
  • Diese Themen möchte ich besonders in die AK-Arbeit einbringen
  • Folgende Ausschüsse würden mich daher interessieren

 

In welcher Form wird gewählt?


Die Wahl erfolgt (lt. § 11.5. der GO der AUGE/UG) geheim mittels Stimmzettel, wobei sowohl Einzelstimmzettel pro Person, als auch eine Listenwahl mit Punkteverteilung möglich ist. Der Frauenanteil der gewählten Gremien der AUGE/UG hat zumindest 50 % zu betragen (lt. Statut AUGE/UG § 8).

Es ist daher sicherzustellen, dass mindestens 50 % Frauen auf den wählbaren Plätzen und Ersatz gereiht sind und dass unabhängig vom Wahlergebnis mindestens 50 % der AK-RätInnen der UG weiblich sind.

 

Ein detaillierter Vorschlag des Wahlmodus zur AK-Listenwahl wird in der Landesversammlung vor der Wahl abgestimmt.

 

Welche Aufgaben sollen die künftigen AUGE/UG KammerrätInnen erfüllen?

Die KammerrätInnen der AUGE/UG arbeiten neben den 2 x jährlich stattfindenden Vollversammlungen der AK NÖ auch in den Ausschüssen konstruktiv mit und lassen die Grundwerte der AUGE/UG in der ArbeitnehmerInnenvertretung bestmöglich einfließen. 

Deshalb bitten wir Dich, deine thematischen Wissens- oder Interessensgebiete auch bei deiner Kandidatur bei deiner Vorstellung bei der Landestagung bekannt zu geben. 

Als (noch) kleine, aktive „Fraktion“ brauchen wir teamfähige EinzelkämpferInnen, die die gemeinsam erarbeiteten Positionen in der Kammer und nach Außen vertreten!

 

Wir freuen uns natürlich auch über Solidaritätskandidaturen!  

Wenn Du die AUGE/UG NÖ durch eine „Solidaritätskandidatur“ unterstützen willst - schicke uns bitte das ausgefüllte Formular (download word / download pdf) mit Datierung NACH 21. Jänner 2014 zu (Das Formular wird natürlich auch bei der Landesversammlung aufliegen)

 

 

Impressum