der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015
Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, jede steuerliche Förderung so genannter privater Pensionsvorsorge einzustellen und auf diese Weise € 2 Mrd. pro Jahr für konjunkturfördernde und das Sozialsystem stützende Maßnahmen zu gewinnen.
Bereits angesparte Guthaben in derzeit bestehenden privaten Versicherungen sind unter begünstigten Bedingungen in eine von der öffentlichen Hand zu schaffenden Bundesschatzpension oder in die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung überzuführen.
Private Pensionsvorsorge in öffentlichen Pensionssysteme überführen
Die so genannte private Pensionsvorsorge boomt auf Grund der Politik der Verunsicherung, die ÖVP, FPÖ und neuerdings auch NEOs im Verbund mit privaten Versicherungen betreiben. Tatsache ist aber, dass jedes öffentliche Pensionssystem, das auf dem Umlageverfahren beruht, in jedem Fall wesentlich sicherer sein muss, als ein kapitalgedecktes Verfahren. Dies ganz allein schon deshalb, weil im Kapitaldeckungsverfahren theoretisch das ganze eingezahlte Kapital verloren gehen kann. In der Praxis der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass die Mehrheit der privaten Pensionsvorsorgefonds in Österreich spätestens seit Beginn der Finanzkrise 2008/2009 „unter Wasser“ sind. Heißt: Der bei Abschluss der jeweiligen Versicherungsverträge versprochene Veranlagungserfolg kann unmöglich erreicht werden.
Obwohl alle Modelle der so genannten privaten Pensionsvorsorge unsicher und daher in keinem Fall geeignet sind, ein System der Alterssicherung zu ergänzen, und obwohl private Pensionsvorsorge die Wirtschaftskraft dieses Landes bedeutend schwächt, indem sie Beiträge dem Wirtschaftskreislauf entzieht und in einen hochspekulativen Finanzkreislauf transferiert, subventionierten die SteuerzahlerInnen dieses Landes die Gewinne von Privatversicherungen im Jahr 2014 mit € 2 Mrd., ohne dafür einen Gegenwert zu erhalten.
Diese € 2 Mrd. braucht die Republik jedoch für etwas anderes:
Für Beschäftigungsmaßnahmen, Ausbau der Pflege und Betreuung, Verbesserung des Bildungssystems (der Schule), für Soziales usw.
Neben der Einstellung der steuerlichen Förderung von privaten Versicherungen ist es notwendig, bisher in private Versicherungen investierte Beiträge zu sichern und in sichere sowie nachhaltige Leistungen umzuwandeln.
Dazu schlagen wir zwei Möglichkeiten vor: