Antrag 09 / Live Stream Übertragung der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FA: ja
FSG, ÖAAB: für Zuweisung


Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer veranlasst die zuständigen Verantwortlichen dafür, die Sitzungen der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer per Live Stream zu übertragen.

Die Bundesarbeitskammer ist das höchste Gremium der gesetzlichen Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Sie setzt sich aus gewählten VertreterInnen der Vollversammlungen der neun Bundesländerkammer zusammen. Als gewählte VertreterInnen sind sie ihren WählerInnen rechenschaftspflichtig bzw. ihre Stellungnahmen müssen transparent sein.
Einen wichtigen Schritt in diese Richtung hat bereits die Arbeiterkammer für Kärnten gemacht. In vorbildlicher Weise stellt sie die Beratungen der Vollversammlung der Kärntner Arbeiterkammer als Video on Demand auf ihre Homepage. Das ist, neben der Veröffentlichung der angenommenen Anträge und Resolutionen, ein wichtiger Schritt die Beratungen transparent zu machen.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer kann diesen Schritt aufnehmen und sogar ausbauen indem sie ihre Beratungen als Live Stream auf ihrer Homepage übertragen würde, natürlich sollen dann diese Beratungen auch als Video on Demand verfügbar sein. Das würde die wenig bekannte Arbeit der Bundesarbeitskammer auch ihren Mitgliedern näherbringen.