Antrag 1: ACTA Überprüfung

an die 9. Vollversammlung vom 29.03.2012 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

ACTA - das Anti-Counterfeiting Trade Agreement- ist geplant als multilaterales Handelsabkommen auf der Ebene des Völkerrechts. Teilnehmende Nationen wollen mit ACTA internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen einführen.

Zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen im Internet auf internationaler Ebene wurde auch daran gedacht, Internetdienstanbieter für Urheberrechtsverletzungen, die von ihren Kunden begangen wurden, als sog.Störerhaftbar zu machen. Dem hätten dieAnbietersich nur entziehen können, wenn sie sich verpflichtet hätten, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen.

Die Kritik gegen ACTA richtet sich darauf, dass ungestörte Meinungsfreiheit im Internet künftig vermutlich nicht mehr möglich wäre und zu einer möglichen privatrechtlichen Zensur führen könnte.

Namhafte WissenschaftlerInnen haben in Zusammenarbeit mit JuristInnen in einer ausführlichen Kritik das Europaparlament dazu aufgerufen, ACTA nicht zuzustimmen.

Der Widerstand gegen das Handelsabkommen ACTA nimmt mittlerweile stark zu. Nachdem Polen, Tschechien und Lettland die Ratifizierung des Abkommens aussetzten, haben auch Deutschland und Slowenien Bedenken angemeldet. Österreich hatte das Abkommen, ebenso wie 21 weitere EU-Mitgliedsstaaten, Ende Jänner - nach einem einstimmigen Beschluss des Ministerrats - unterzeichnet. Nachdem nun mehrere Länder Bedenken geäußert haben, versprach Außenminister Michael Spindelegger eine genaue Prüfung des Abkommens. Beteiligt an der Zustimmung waren weiters das Justizministerium, Finanzministerium, Innenministerium, sowie das im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie angesiedelte Patentamt.

Inzwischen wurde David Martin, neuer ACTA-Berichterstatter im federführenden Handelsausschuss des EU-Parlaments, beauftragt bis zum Sommer einen Zwischenbericht zur Klärung offener Fragen rund um das Anti-Piraterie-Abkommen zu präsentieren. Die strittigen Punkte sollen auch gesondert dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden. Die EU-Kommission will prüfen lassen, ob ACTA mit dem Gemeinschaftsrecht, den EU-Verträgen und den europäischen Grundrechten vereinbar ist.

 

Antrag

 

Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung auf, die Bedenken, die international gegen das ACTAAbkommen geäußert werden, ernst zu nehmen, die Überprüfungsergebnisse auf EU-Ebene abzuwarten und anschließend eine nochmalige Überprüfung der Zustimmung zum ACTA-Abkommen vorzunehmen.