Resolution 01 / MitarbeiterInnenbeteiligung/Gewinnbeteiligung – kein taugliches Mittel zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, kein Ersatz für eine solidarische, kollektivvertragliche Lohnpolitik!

Resolution der AUGE/UG-Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen an die 147. Vollversammlung der AK-Wien am 13. 11. 2007

Antrag mehrheitlich angenommen (Ausschuss Wirtschaftspolitik)
FSG, GA, BDFA, GLB: Ja
ÖAAB: Nein
FA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Arbeiterkammer Wien beurteilt die laufende politische Debatte rund um eine steuerlich geförderte Gewinnbeteiligung von ArbeitnehmerInnen unter dem Aspekt einer gerechteren Verteilung zwischen Arbeit und Kapital als glatte Themenverfehlung. Eine gerechtere gesamtgesellschaftliche Verteilung zwischen Arbeit und Kapital wird nicht durch eine individuelle Gewinnbeteiligung erzielt, sondern durch eine an der Inflations- und Produktivitätsentwicklung orientierten kollektive Lohn- und Gehaltspolitik die versucht, eine Partizipation aller unselbständig Beschäftigten am gesellschaftlichen Wohlstand sicherzustellen.

Die Arbeiterkammer Wien lehnt dabei jeden Versuch, Modelle der Gewinnbeteiligung in die kollektive Lohn- und Gehaltsfindung als flexible Einkommensbestandteile zu integrieren entschieden ab. Eine Lohn- und Gehaltsentwicklung die sich nicht am gesamtgesellschaftlichen Wohlstandswachstum, sondern an der wirtschaftlichen Lage eines einzelnen Unternehmens orientiert, würde bereits bestehende Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern, zwischen höher und niedriger Qualifizierten, zwischen atypisch Beschäftigten und ArbeitnehmerInnen in Normalarbeitsverhältnissen befördern. Nichts anderes stellen jedoch tendenziell alle Gewinnbeteiligungsmodelle dar, da diese nicht von allen Beschäftigten im selben Ausmaß in Anspruch nehmen können, sondern diese vielmehr ein Minderheitenprogramm darstellen.

Die Arbeiterkammer lehnt die zusätzlich steuerliche Förderung von Gewinnbeteiligung ab, da diese tendenziell zu einer Umverteilung von einkommensschwächeren zu einkommensstärkeren Gruppen führt, bzw. von jenen Gruppen, die aus sachlichen Gründen (öffentlich Bedienstete, Beschäftigte aus sozialen Diensten etc.) gar nicht in die Lage einer Gewinnbeteiligung kommen können und jenen, die an einem entsprechenden Modell teilhaben.

Allerdings bekennt sich die Arbeiterkammer zu einem fairen, „kollektiven“ Gewinnbeteiligungsmodell für alle ArbeitnehmerInnen - besser bekannt als Körperschaftssteuer. Diese liegt in Österreich im internationalen und europäischen Vergleich vergleichsweise niedrig. Die Arbeiterkammer Wien fordert daher eine entsprechende Beteiligung der Unternehmen an der Steuerfinanzierung qualitativ hochwertiger, öffentlicher Leistungen und Dienste, die tatsächlich allen ArbeitnehmerInnen zugute kommen. Die Arbeiterkammer Wien fordert in die diesem Sinnen Bundesregierung und Gesetzgeber auf, im Rahmen der Steuerreform, die Körperschaftssteuer dahingehend zu reformieren, dass die Unternehmen endlich einen ihrer Gewinnentwicklung und Leistungsfähigkeit entsprechenden

Anteil zum Steueraufkommen und damit zur Sicherung der Sozialstaatlichkeit beitragen.

 

Gewinn- und MitarbeiterInnenbeteiligungsmodelle werden in der laufenden politischen Diskussion immer wieder als jenes Mittel dargestellt, die verteilungspolitische Schieflage zwischen Gewinnen und Löhnen auszugleichen. Angesichts einer ständig fallenden Lohnquote – alleine seit 1998 von 71,6 % auf 64,5 % im Jahr 2007 – stellt sich die Verteilungsfrage zwischen Arbeit und Kapital tatsächlich dringend. Die Einkommen von ArbeitnehmerInnen werden nicht nur immer mehr von der Entwicklung des gesamtgesellschaftlichen Wohlstandes entkoppelt, auch makroökonomisch schlägt sich ein Zurückbleiben der Einkommen unselbständig Beschäftigter in einer niedrigeren Binnennachfrage nieder, die wiederum wachstumshemmend wirkt.

Gewinn- und/oder MitarbeiterInnenbeteiligungsmodelle sind aus Sicht der AK allerdings keine geeigneten Mittel um ein Mehr an Verteilungsgerechtigkeit herzustellen: