Antrag 9 / Maßnahmen zur Existenzsicherung in der Arbeitslosenversicherung

zur 155. Vollversammlung der AK-Wien am 11. Mai 2011

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Arbeitsmarktangelegenheiten u. Integration)
GA, BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, Persp.: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung daher zu folgenden Maßnahmen zur Existenzsicherung in der Arbeitslosenversicherung auf:


Die Organe der Arbeiterkammer Wien werden im Rahmen ihres Auftrages und ihrer Funktionen im AMS ihren Einfluss nutzen, um diese Forderungen durchzusetzen.


Die österreichische Arbeitslosenversicherung entspricht bei Weitem nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Arbeitswelt und lässt viele Menschen mit der Bewältigung der Existenzsicherung allein. Das fängt bei der Höhe des Arbeitslosengeldes - die zweitniedrigste in der EU - an, geht über schikanöse Strafbestimmungen bis hin zu repressiven Regelungen bei der Bemessung von Leistungshöhen und Rückforderungen.

Arbeitslos zu werden bedeutet den ersten Schritt in die Armut. Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto mehr ist die Existenz bedroht. Eine Nettoersatzrate von 55% des letzten Bezugs bedeutet eine annähernde Halbierung des Einkommens. Damit kann der Lebensstandard, egal ob hoch oder niedrig nicht gehalten werden. Nach dem Bezug von Arbeitslosengeld, in der Regel 20 Wochen, wird durch die Anrechnung des PartnerInnen-Einkommens das eigene Einkommen vielfach auf Null gesetzt. Hat der Partner/die Partnerin ein Einkommen über rund 1.300 Euro netto ist der Freibetrag in der Notstandshilfe aufgebraucht, die Notstandshilfe wird gestrichen.
Das Arbeitslosengeld für Frauen und die Notstandshilfe für Frauen und Männer liegt deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle. Dies ist schon seit Jahren so. Wer arbeitslos wird, muss ein Abrutschen in die Armut in Kauf nehmen.

Download: AUGE09_Massnahmenpaket AMS