CETA: Es bleibt beim NEIN!

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CETA-Stoppen-72dpiZusatzerklärungen hin, Zusatzerklärungen her: diese haben bisher an der Substanz des Investitions- und Freihandelsabkommen nichts geändert und können die Kritikpunktenicht entkräften. Es bleibt daher bei unserem klaren gewerkschaftlichen NEIN zu CETA.

 

Die Bundesregierung ist daher dringend aufgefordert, CETA abzulehnen:

 

1. Weil wesentliche  Punkte – wie etwa Sonderklagsrechte ausländischer InvestorInnen, das Vorsorgeprinzip oder die Sanktionierbarkeit von Verstößen gegen Arbeitsrechte neu verhandelt  werden müssen.

 

2. Weil mit dem Urteil von Karlsruhe parlamentarische Mitbestimmungsrechte in CETA stärker zu verankern sind und daher substanzielle Vertragsänderungen – etwa betreffend die Demokratiedeffizite im gemeinsamen CETA-Ausschuss - unabdingbar geworden sind.

 

 Diese Ablehnung ist nicht zuletzt deshalb wichtig, um auch ein klares Zeichen gegen die Vorgangsweise rund um die Vertragsverhandlungen und den Abschluss zu setzen. Diese verliefen intransparent, ohne wirkliche Beteiligung und Konsultation von Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Umweltverbänden sowie der Parlamente der Mitliedsstaaten u.v.m.


Die Ablehnung scheint insbesondere auch dahingehend wichtig und richtig – selbst im nationalstaatlichen Alleingang – weil CETA ein Ära neuer Investitions- und Freihandelsabkommen einleiten soll und als Vorbild für künftige bilatere und multilarterale Handelsverträge dienen soll.

 

Die Hauptkritikpunkte die seitens der AUGE/UG  bestehen bleiben:

 

 

 

 

 

 

Es braucht daher grundlegende Änderungen im Vertragstext statt Zusatzerklärungen  und einer Scheindebatte über „Rechtsverbindlichkeit“. Im Klagsfall zählt letztlich der Vertragstext.

 

Das „Karlsruher“ Urteil gibt KritikerInnen in wichtigen Punkten recht

 

Der Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe hat am 13. Oktober ein bemerkenswertes Urteil gefällt. In diesem hat der BVG der deutschen Bundesregierung zwar erlaubt, der vorläufigen Anwendung zuzustimmen, allerdings nur unter Auflagen, die den demokratiepolitischen Bedenken der GegnerInnen durchaus recht geben:

 

 

 

 

Im Rahmen des parlamentarischen Ratifizierungsprozesses könnten sich damit auf nationalstaatlicher Ebene neue Möglichkeiten der Mitbestimmung ergeben – denn Mindeststandards demokratischer Teilhabe in Deutschland müssen wohl auch in Österreich und den anderen EU-Staaten gelten.

 

Jedenfalls gilt es seitens der Gewerkschaften im Falle einer Unterzeichnung des CETA-Abkommens seitens der Regierung aktiv in den parlamentarischen Prozess einzugreifen – auf EU - wie auf nationalstaatlicher Ebene - und Druck auf substanziell Änderungen des Vertrags zu machen – auch wenn das nur über eine Ablehnung des Gesamtabkommens geht.

Mit einer möglichen Unterzeichnung durch die Regierung ist der Kampf gegen CETA jedenfalls noch lange nicht zu Ende.