MBVPersonalfragebogen
Betriebsvereinbarung gem § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG
betreffend die Einführung von Personalfragebögen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsleitung des Betriebes .................... und dem Betriebsrat für .................... betrifft Fragebögen iSd § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG, die vom Betrieb Arbeitnehmern bzw Postenwerbern vorgelegt werden bzw die von Beauftragten des Betriebes nach einem Gespräch mit Arbeitnehmern bzw Postenwerbern auszufüllen sind.
Wird diese Betriebsvereinbarung von einem der beiden Vertragsteile gekündigt, so ist die Verwendung von Fragebögen iSd Abs 1 sofort einzustellen.
§ 2 Zulässige Fragen
(1) Folgende Fragen dürfen Fragebögen im Sinne dieser Betriebsvereinbarung jedenfalls enthalten:
1. Persönliche Daten: Name, Alter, Wohnadresse
2. Angaben über Personen, die durch das Arbeitsverhältnis mitversichert werden sollen: ZB Ehegatte/in, Kinder
3. Schulabschlüsse: Schule, Datum, Erfolg
4. Ausbildung, abgesehen von Schulen, die in sachlichem Zusammenhang mit der angestrebten Verwendung stehen: Ausbildungsweg (Kurs, etc), Datum des Abschlusses, Erfolg
5. Arbeitgeber (Firmen), bei denen Tätigkeiten geleistet wurden, die mit der angestrebten Verwendung in sachlichem Zusammenhang stehen: Name, Dauer der Beschäftigung (von - bis)
6. Angestrebte Verwendung im Betrieb
7. Finanzielle Vorstellungen bei der angestrebten Beschäftigung
8. Staatsbürgerschaft
9. Vordienstzeiten, soweit diese für die Urlaubsanrechnung erforderlich sind.
(2) Folgende Fragen dürfen Fragebögen im Sinne dieser Betriebsvereinbarung nur für bestimmte, in Aussicht genommene Verwendungen enthalten:
Für Verwendungen, bei denen Geld oder sonstige Wertgegenstände anvertraut werden:
Frage, ob noch nicht getilgte Verurteilungen oder noch laufende Strafverfolgungen wegen eines Vermögensdeliktes bestehen.
Für Verwendungen, die besondere körperliche Beanspruchung erfordern:
Frage nach schweren Erkrankungen im letzten Jahr oder laufende Behandlungen wegen schwerer Krankheiten.
Für Verwendungen, bei denen Einstellungsuntersuchungen vorgeschrieben sind:
Frage, wann zuletzt eine derartige Untersuchung gemacht wurde.
Für Verwendungen, die häufige Dienstreisen notwendig machen (bzw Arbeiten außerhalb des Betriebsortes):