Top Slogan-Burgenland

Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG

auge banner chilli 1

AUGE/UG: Freie Schulwahl statt Pflichtsprengel

Kosten für diesen „sprengelfremden“ Schulbesuch müssen die Eltern selbst tragen!


Im Sinne einer autonomen Entscheidungsfreiheit der Eltern, aber auch im Interesse der Kinder fordert AUGE/UG-Arbeiterkammerrat Anton Hedenig die Aufhebung der Schulsprengelverordnung aus dem Jahre 2003. „Die Ent-scheidung für oder gegen eine Schule muss bei den Eltern liegen und darf der bestmöglichen Ausbildung unserer Kinder nicht im Weg stehen “, begründet Hedenig seine Forderung.


AUGE/UG: Freie Schulwahl statt Pflichtsprengel

Im Jahre 2003 hat die Burgenländische Landesregierung per Verordnung Schulsprengel im Volksschulbereich eingerichtet. Wollen Eltern nun ihre Kinder in eine andere als der für sie vorgesehenen Volksschule des jeweiligen Schulsprengels geben, ist dies mit Hürden und Kosten verbunden.

Die Kosten für diesen „sprengelfremden“ Schulbesuch müssen die Eltern selbst tragen. Der Grund dafür liegt bei den „Wohnortgemeinden“, die sich in der Regel dagegen wehren, ihre Beiträge an die jeweilige „Schulbesuchsgemeinde“ zu überweisen. Die Höhe dieser Forderungen ist unterschiedlich, kann aber bis zu € 800,-- pro Schuljahr betragen.

Weigern sich Eltern, diese Kosten zu tragen, kann dem Kind der Schulbesuch in der schulsprengelfremden Gemeinde verweigert werden. Das ist für uns vor allem dann inakzeptabel, wenn Eltern auf Grund ihrer Berufstätigkeit auf eine Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder angewiesen sind, die „reguläre“ Sprengelschule eine solche aber nicht anbietet. Das ist für uns vor allem aber auch dann inakzeptabel, wenn es Kindern mit besonderer Begabung – etwa im Bereich Musik – verwehrt wird, eine dieser Begabung entsprechenden Schule zu besuchen.

„Wir fordern daher, wie bereits eingangs erwähnt, im Sinne einer autonomen Ent-scheidungsfreiheit der Eltern, aber auch im Interesse der Kinder die Aufhebung der Schulsprengelverordnung aus dem Jahre 2003. Die Entscheidung für oder gegen eine Schule muss bei den Eltern liegen und darf der bestmöglichen Ausbildung unserer Kinder nicht im Weg stehen “, so Hedenig.


GRÜNE: Umwandlung in Berechtigungssprengel

Unterstützt wird die Forderung der AUGE/UG von den Grünen Burgenland. „Die derzeitige Pflichtsprengellösung ist in mehrfacher Weise ungerecht“, so der Landtagsabgeordnete und Bildungssprecher der Grünen Burgenland Josko Vlasich, der sich im Interesse der freien Schulwahl für ein Aufschnüren des engen Korsetts „Pflichtsprengel“ ausspricht. Mehrfach ungerecht, weil:

1. …Eltern/SchülerInnen ungleich behandelt werden. Je nach Gemeinde wird ein Wechsel erlaubt oder nicht erlaubt. (z.B. HS Oberwart/HS
Stegersbach)

2. …die derzeitige „Lösung“ Pflichtsprengel gerade für sozial schlechter Gestellte erhebliche Nachteile birgt. SchülerInnen können nur dann wechseln, wenn die Eltern in der Lage sind das Schulgeld selbst zu bezahlen. Das forciert die 2 Klassengesellschaft.

3. …HS-SchülerInnen gegenüber AHS-SchülerInnen benachteiligt werden. AHS sind beitragsfrei, der Besuch einer HS kostet.

Dieses Pflichtschulkorsett behindert nicht nur die feie Schulwahl sondern auch die Ent-wicklung der persönlichen Fähigkeiten unserer Kinder. „Wir sprechen uns daher für die Umwandlung der Pflichtsprengel in sogenannte Berechtigungssprengel aus“, so Vlasich, der darauf verweist, dass damit

1. jedes Kind das Recht hat in seinem Sprengel die Schule zu besuchen, aber auch das Recht hat, in die Schule eines anderen Sprengels zu wechseln.

2. Bedürfnissen von Eltern (Nachmittagsbetreuung) und Kindern besser entsprochen
werden kann.

In diesem Zusammenhang sprechen wir uns auch dafür aus, dass der Schulerhalter nicht wie bisher die Gemeinden sind, sondern das Land die Verantwortung übernimmt. Bezahlt werden die anfallenden Kosten aus dem Budgettopf/Bedarfszuweisungen. Die Gemeinden werden vom Druck befreit, um SchülerInnen kämpfen zu müssen.


Ingrid Bedenik: Durch Pflichtsprengel werden Kinder zum Spielball der Gemeinden

Ingrid Bedenik ist selbst betroffene Mutter. Ihre Tochter hat die Aufnahmsprüfung in die Musikhauptschule Rosental bestanden und darf auf Grund der geltenden Pflichtprengel-verordnung des Landes diese Schule nicht besuchen.

„Die Pflichtsprengelverordnung behindert nicht nur mich in meiner freien Entscheidung, welche Schule für mein Kind die Beste ist. Diese Verordnung könnte auch ein Hemmnis für die weitere Entwicklung meiner Tochter darstellen. Auf Grund meiner bisherigen Erfahrungen, muss ich sagen, dass durch die Pflichtsprengel Kinder zum Spielball der Gemeinden werden. Schulgesetze sollten in erster Linie zur Förderung der Kinder da sein und nicht durch politische Willkür und Taktik überlagert werden“, so Bedenik

Impressum