Koza, AUGE/UG: „Bankgeheimnis abschaffen – Steuergerechtigkeit herstellen!“
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'Privatsphärenschutz' a la ÖVP gilt offensichtlich nur für Steuerhinterzieher und Schwarzgeldparker.
„Wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht, kämpft die ÖVP wie eine Löwin – allerdings nur dann, wenn es um die Privatsphäre von Millionären, Superreichen, Steuerhinterziehern und Schwarzgeldparkern geht. MindestsicherungsbezieherInnen ist dagegen jeder Vermögens- und Einkommensstriptease zumutbar, bei den Armen ohne fettes Bankkonto hört sich's mit dem Privatsphärenschutz schnell wieder auf. Wenn's um die Sicherung der Privilegien einiger Reicher geht - und seien sie auch Steuerbetrüger - ist der ÖVP jedes Argument recht, da gebärdet sie sich auch mal als 'Bürgerrechtspartei',“ kritisiert Markus Koza, Bundessekretär der AUGE/UG die Debatte rund um die Abschaffung bzw. Aufweichung des Bankgeheimnisses.
Die ÖVP und der Schutz der Privatsphäre – manche sind gleicher
Das ÖVP-Argumentationsmuster ist bereits aus der Vermögenssteuerdebatte bekannt: „Wer für Vermögenssteuern ist, ist für den 'Schnüffelstaat', gegen den Schutz der Privatsphäre hieß es damals wie heute bei der ÖVP. Jetzt werden ähnliche Argumente beim Bankgeheimnis aus der Mottenkiste gekramt. Gleichzeitig wittert die ÖVP allerorts Sozialbetrug – und bei der Offenlegung von Sozialtransfers kann's nicht transparent genug hergehen! Schnüffeln? Kein Problem! Und wenn es um das massenhafte Sammeln und Verarbeiten von individuellen Daten geht, nimmt's die ÖVP mit BürgerInnenrechten auch nicht so genau,“ so Koza weiter. „Die ÖVP will schlichtweg keine Diskussion über Vermögenskonzentration, Ungleichverteilung und möglichen steuerpolitischen Konsequenzen daraus. That's it!“
Auch spreche niemand davon, das Bankgeheimnis vollständig abzuschaffen: „Natürlich geht es weder den Arbeitgeber, noch private Schnüffler etwas an, wie viel Geld man auf dem Bankkonto liegen hat. Die Finanzbehörden allerdings sehr wohl, nicht zuletzt, um mehr Steuergerechtigkeit herzustellen.“
Unzulässige Ungleichbehandlung von Lohn- und Zinseinkommen
Während die Einkommenssituation eines jeden Arbeitnehmers und jeder Arbeitnehmerin dem Finanzamt bestens bekannt ist, werden BezieherInnen von Zinseinkommen gegenüber Lohnabhängigen auf unzulässige Art und Weise begünstigt. „Während Lohneinkommen der Steuerprogression unterliegen, beträgt der Steuersatz bei Zinserträgen 25 % - unabhängig davon, wie hoch das individuelle Zinseinkommen ist! Das Bankgeheimnis verfestigt diese steuerliche Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit. Viel gerechter wäre es, würden Zinseinkommen personalisiert zugeordnet, in die Einkommenssteuer integriert und der Steuerprogression unterworfen. Das würde zu mehr Steuergerechtigkeit und zu einer Gleichbehandlung sämtlicher Einkommensarten führen. Die 'kleinen' SparerInnen dürfen sich nicht länger vor den Karren der Reichen und Reichsten und ihres parlamentarischen Flügels - der ÖVP - spannen lassen,“ fordert Koza.
Erfreulich sei daher, dass im Kampf gegen Steuerbetrug, Schwarzgeldwäscherei und organisierte Kriminalität der internationale Druck auf Österreich zur Abschaffung des Bankgeheimnisses steige. „Die Abschaffung des Bankgeheimnisses darf allerdings nicht zuletzt aus Gründen der Steuergerechtigkeit nicht auf ausländische AnlegerInnen begrenzt bleiben,“ schließt Koza.
Photo: ATTAC Aktion am 9. April 2013 vor dem Bundeskanzleramt für die Abschaffung des Bankgeheimnisses. Zur ATTAC-Homepage: www.attac.at