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AUGE/UG: „Keine ORF-Reform auf Kosten demokratischer Mitbestimmungsrechte der Belegschaftsvertretung!

Beschneidung betriebsrätlicher Mitbestimmungsrechte in Personalfragen widerspricht Arbeitsverfassungs- und Aktienrecht

„Wir haben bereits in der Vergangenheit mehrmals darauf hingewiesen, dass die Aberkennung derartiger Mitbestimmungsrechte rechtlich schlichtweg nicht zulässig und aus demokratiepolitischen Gründen ohnehin vollends abzulehnen ist. Warum einmal mehr selbiges gefordert wird, bleibt ein Rätsel“, zeigt sich Paiha verwundert.

„Wer, wenn nicht die Belegschaft bzw. ihre Vertretung, hat ein Recht darauf, durch Wahlentscheidungen mitzubestimmen, wer künftig die Geschicke eines Unternehmens führt?“, so Paiha weiter. „Die BelegschaftsvertreterInnen stellen in den wahlberechtigten Aufsichtsorganen gegenüber den EigentümervertreterInnen ohnehin stets eine Minderheit dar – das ist im heutigen Stiftungsrat ebenso, wie in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften. Ihnen das Recht in Personalentscheidungen – wie Vorstandswahlen – abzuerkennen, verschiebt die Machtverhältnisse im Betrieb noch einmal mehr zugunsten der Eigentümer. Die Kritik des parteiunabhängigen ORF-Zentralbetriebsratsvorsitzenden Moser am Grünen Reformvorschlag ist daher jedenfalls richtig, die Grünen aufgefordert, umfassende betriebsrätliche Mitbestimmungsrechte, wie sie im Arbeitsverfassungsrecht und im Aktienrecht vorgesehen sind, voll inhaltlich auch für den ORF zu akzeptieren und jede Einschränkung betriebsrätlicher Rechte aus ihrem ORF-Reformantrag wieder zu entfernen,“ schließt Paiha.

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