Antrag 05 / Für ein Reform der Grundsteuer!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Finanzpolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, Türkis: für Zuweisung

 

Die 157. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, im Sinne der Verteilungs- und Steuergerechtigkeit, sowie zur Stärkung der kommunalen Haushalte die Grundsteuer dahingehend zu reformieren, dass zusätzliche Gemeindeeinnahmen im Umfang von mindestens 1 Mrd. Euro generiert werden können. Dabei ist aus Sicht der Arbeiterkammer besonders zu berücksichtigen, dass


Im Rahmen der Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung sind Länder und Gemeinden zu einem Konsolidierungsbeitrag von (in Summe) rund 5,2 Mrd. Euro verpflichtet. Auch wenn diese Summe zur Hälfte aus (neuen) Steueranteilen aus dem Finanzausgleich einnahmeseitig bewältigt wird, ist doch zu befürchten, dass ein nicht unwesentlicher Konsolidierungsanteil des ausgabeseitigen Anteils von Städten und Gemeinden erbracht werden muss.

Zusätzlich droht die Einschränkung beim Vorsteuerabzug bei Bauvorhaben die Investitionstätigkeiten der Gemeinden - des größten öffentlichen Investors - in den nächsten Jahren weiter zu dämpfen.

Die Kommunen sind dabei nicht nur Investoren, sondern auch Anbieter öffentlicher und/oder sozialer Dienstevon Pflege und Betreuung, Jugend- und Sozialarbeit bis hin zu Kindergärten und schulischer Betreuungseinrichtungen - die zunehmend an die Finanzierungsgrenze stoßen. Die Finanzierungsengpässe drohen sich angesichts des steigenden Bedarfs – insb. bei Pflege/Betreuung und elementaren Bildungseinrichtungen – in den nächsten Jahren noch zu verschärfen, was zwangsläufig entweder zulasten des Angebots und der Qualität, auf Kosten der Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten oder der Einkommen der Betroffenen (höherer Eigenfinanzierungsanteil, Wiedereinführung des Regresses etc.) gehen wird.

Es ist daher unumgänglich, zur Sicherung von Qualität, Angebot, Beschäftigung und Einkommen, den Kommunen zusätzliche Finanzmittel zukommen zu lassen. Insbesondere eine reformierte Grundsteuer bietet sich aus mehreren Gründen zur Finanzierung kommunaler Dienste an:

Die derzeitige Ausgestaltung der Grundsteuer macht allerdings eine Reform derselben dringend notwendig (Zahlen aus WIFO, GrundsteuerReformbedarf und -optionen für Österreich):

Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass Österreich europäisches Schlusslicht bei der Besteuerung von Vermögen ist, gleichzeitig die Grundsteuer ein hohes Potential zur Finanzierung und finanziellen Stärkung der Gemeinden in sich trägt, ist eine Reform der Grundbesteuerung mit dem Ziel, höhere Einnahmen aus derselben zur Finanzierung kommunaler und sozialer Dienst zu lukrieren ein Gebot der Stunde.