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Antrag 05 / Für ein Reform der Grundsteuer!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Finanzpolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, Türkis: für Zuweisung

 

Die 157. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, im Sinne der Verteilungs- und Steuergerechtigkeit, sowie zur Stärkung der kommunalen Haushalte die Grundsteuer dahingehend zu reformieren, dass zusätzliche Gemeindeeinnahmen im Umfang von mindestens 1 Mrd. Euro generiert werden können. Dabei ist aus Sicht der Arbeiterkammer besonders zu berücksichtigen, dass

  • die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer im Rahmen der Reform des Bewertungsverfahrens an realistische, dem Marktwert entsprechende Größen herangeführt wird (z.B. Erfassung von 90 % des Marktwertes)

  • die Reform der Grundbesteuerung unter weitestgehender Schonung kleiner und mittlerer Immobilienvermögen erfolgt, etwa über ein progressive Ausgestaltung der Steuersätze (z.B. ermäßigte Steuersätze für durchschnittliches Eigenheim)

  • entsprechende Vorkehrungen im Mietrecht getroffen werden müssen, um die vollständige bzw. unverhältnismäßige Überwälzung der angehobenen Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten auf die MieterInnen zu verhindern.


Im Rahmen der Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung sind Länder und Gemeinden zu einem Konsolidierungsbeitrag von (in Summe) rund 5,2 Mrd. Euro verpflichtet. Auch wenn diese Summe zur Hälfte aus (neuen) Steueranteilen aus dem Finanzausgleich einnahmeseitig bewältigt wird, ist doch zu befürchten, dass ein nicht unwesentlicher Konsolidierungsanteil des ausgabeseitigen Anteils von Städten und Gemeinden erbracht werden muss.

Zusätzlich droht die Einschränkung beim Vorsteuerabzug bei Bauvorhaben die Investitionstätigkeiten der Gemeinden - des größten öffentlichen Investors - in den nächsten Jahren weiter zu dämpfen.

Die Kommunen sind dabei nicht nur Investoren, sondern auch Anbieter öffentlicher und/oder sozialer Dienstevon Pflege und Betreuung, Jugend- und Sozialarbeit bis hin zu Kindergärten und schulischer Betreuungseinrichtungen - die zunehmend an die Finanzierungsgrenze stoßen. Die Finanzierungsengpässe drohen sich angesichts des steigenden Bedarfs – insb. bei Pflege/Betreuung und elementaren Bildungseinrichtungen – in den nächsten Jahren noch zu verschärfen, was zwangsläufig entweder zulasten des Angebots und der Qualität, auf Kosten der Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten oder der Einkommen der Betroffenen (höherer Eigenfinanzierungsanteil, Wiedereinführung des Regresses etc.) gehen wird.

Es ist daher unumgänglich, zur Sicherung von Qualität, Angebot, Beschäftigung und Einkommen, den Kommunen zusätzliche Finanzmittel zukommen zu lassen. Insbesondere eine reformierte Grundsteuer bietet sich aus mehreren Gründen zur Finanzierung kommunaler Dienste an:

  • Die Grundsteuer ist bereits eine Gemeindesteuer und stärkt als solche die kommunale Abgaben-Autonomie. Höhere Grundsteuern würden damit die finanzielle Autonomie sowie entsprechende budgetäre Spielräume der Kommunen stärken.

  • Immobilien sind höchst ungleich verteilt: während 41 % der Bevölkerung überhaupt keine Immobilien besitzen, verfügt das reichste Haushaltsdezilalso die obersten 10 % - über 61 % aller Immobilien, davon 37 % aller Hauptwohnsitze und 85 % (!) aller weiteren Immobilien. Eine höhere Besteuerung von Immobilien – von Häusern, Grund und Boden – ist angesichts dieser Konzentration gerade aus verteilungspolitischer Sicht jedenfalls gerechtfertigt. Über eine progressive Gestaltung wäre zusätzlich eine weitestgehende steuerliche Schonung kleinen und mittleren Immobilienbesitzes möglich.

  • Ein Ausbau der Grundbesteuerung wärewie überhaupt die Erhebung von Vermögenssteuernein wesentliches Element einer wachstums- und beschäftigungsfreundlichen Steuer- und Abgabenreform, da eine Anhebung von Vermögenssteuernund damit auch von Grundsteuernso gut wie keine negativen Wachstums- und Beschäftigungseffekte zeitigt.

Die derzeitige Ausgestaltung der Grundsteuer macht allerdings eine Reform derselben dringend notwendig (Zahlen aus WIFO, GrundsteuerReformbedarf und -optionen für Österreich):

  • so fand die letzte Hauptfeststellung des Immobilienvermögens privater Haushalte und Unternehmen 1973 statt, die Einheitswerte wurden 1977/1980/1983 um insgesamt 35 % pauschal angehoben. Die letzte Feststellung Land- und Forstwirtschaftlichen Grundvermögens erfolgte 1988.

  • Die steuerliche Bemessungsgrundlage (Einheitswert) weicht entsprechend deutlich vom tatsächlichen Verkehrswert der Grundstücke abältere Schätzungen sprechen von 1:4 bis 1:10, die Divergenz ist inzwischen weiter gestiegen

  • Dieses Faktum hat Steuerbasis wie -einnahmen aus Grundvermögen zunehmend erodieren lassen: während die Einheitswerte seit 1973 um 35 % gestiegen sind, sind die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 247 % gestiegen. Seit dem Jahr 2000 sind alleine in Wien die Immobilienpreise um + 48 % gestiegen, die Verbraucherpreise um + 21 %. Das Grundsteueraufkommen ist entsprechend von 1960 bis 2009 im Verhältnis zum Gesamtsteueraufkommen von 1,6 % auf 0,8 % gesunken. Während innerhalb der EU 15 Grundsteuern 30 % der Gemeindeeinnahmen ausmachen, in der OECD 32 %, liegt der Anteil in Österreich bei 5 %.

Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass Österreich europäisches Schlusslicht bei der Besteuerung von Vermögen ist, gleichzeitig die Grundsteuer ein hohes Potential zur Finanzierung und finanziellen Stärkung der Gemeinden in sich trägt, ist eine Reform der Grundbesteuerung mit dem Ziel, höhere Einnahmen aus derselben zur Finanzierung kommunaler und sozialer Dienst zu lukrieren ein Gebot der Stunde.

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