Antrag 01 / Keine Steuerreform auf Kosten von Beschäftigung und Sozialer Sicherheit

derAUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der ArbeiterkammerWien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
GA, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE: nein
FSG, Persp., Türkis : für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Finanzpolitik

 

 

Die 163. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert, dass im Rahmen der angekündigten Steuerreform eine ausreichende Gegenfinanzierung sichergestellt ist, die ausreichend Spielraum für konjunkturbelebende, beschäftigungswirksame und sozial wie ökologisch nachhaltig wirkende Maßnahmen lässt. Insbesondere müssen ausreichend Mittel für den Ausbau sozialer Dienste, für Investitionen in Bildung, für den Wohnbau sowie öffentliche Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Die AK Wien fordert, eine überwiegend einnahmeseitige Gegenfinanzierung aus vermögensbezogenen Steuern. Um den Ansprüchen einer grundlegenden Steuerstrukturreform gerecht zu werden, fordert die AK neben der Umschichtung der Steuerbelastung von Arbeit hin zu Vermögen und Kapital zusätzlich die Stärkung ökologischer Elemente im Steuersystem, um den notwendigen sozial-ökologischen Umbau unseres Wirtschaftssystem voranzutreiben.

Die AK Wien lehnt gleichzeitig jede Form ausgabenseitiger Gegenfinanzierung die auf Kosten der sozialen Sicherheit, der Gesundheitsversorgung, der öffentlichen Daseinsvorsorge und sozialen Dienste sowie der Beschäftigung im öffentlichen Dienst geht, entschieden ab. Ebenso strikt abzulehnen sind Privatisierungen als ebenso kurzfristige wie kurzsichtige Maßnahme zur vorübergehenden Gegenfinanzierung von Steuersenkungen.

 

Die AK Wien fordert als Maßnahmen zur Gegenfinanzierung daher insbesondere:

 

Der Fahrplan der österreichischen Bundesregierung sieht vor, dass bis Ende 2014 die ExpertInnenkommission Vorschläge zur Steuerreform erarbeiten und am 17. März 2015 ein Ministerratsbeschluss gefasst werden soll.

Weitgehende Uneinigkeit besteht dabei nach wie vor hinsichtlich der Gegenfinanzierung des veranschlagten Entlastungsvolumens. Die Frage der Gegenfinanzierung ist allerdings nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer hartnäckig anhaltenden Wirtschaftskrise mit bedrohlich steigenden Arbeitslosenzahlen und daraus resultierenden wirtschafts- und sozialpolitischen Herausforderungen entscheidend. Ob eine Lohn- und Einkommenssteuerentlastung einen Beitrag zu einer wirtschaftlichen und sozialen Erholung leisten kann, ist wesentlich von den Gegenfinanzierungsmaßnahmen abhängig:

 

Die AK Wien spricht sich daher für eine großteils einnahmeseitig aus Vermögenssteuern gegenfinanzierte Lohn- und Einkommenssteuerentlastung aus.