Top Slogan-Wien

Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG | A - 1040 Wien, Belvederegasse 10/1; Tel. 01-505 19 52

auge banner chilli 1

AUGE/UG zum „zweiten Arbeitsmarkt“ und zu „experimenteller“ Arbeitsmarktpolitik

auge icon sozialpolitik RGBWeil immer wieder Fragen an uns herangetragen werden, wie denn die AUGE/UG zum „zweiten Arbeitsmarkt“ steht – aktuell im Zusammenhang mit der im Regierungsprogramm verankerten Beschäftigungsaktion 20.000 für ältere, langzeitarbeitslose Menschen -  ein paar grundsätzliche Anmerkungen und unsere Positionen.

 

Die Möglichkeit über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen arbeitsmarktpolitische Probleme zu lösen, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Arbeitslosigkeit hat neben strukturellen – wie mangelnde bzw. unzureichende Ausbildung, Zuzug, Strukturwandel in der Wirtschaft – insbesondere konjunkturelle, in der Wirtschaftspolitik bzw. wirtschaftlichen Situation begründete Ursachen.

 

 Wenn angesichts des EU-weit herrschenden Drucks auf die Sanierung öffentlicher Haushalte öffentliche Investitionen und Sozialleistungen  zurückgefahren bzw. gekürzt werden, trifft das private Unternehmen, Beschäftigte im öffentlichen Dienst – und im  öffentlich finanzierten Dienstleistungsbereich und die private Haushalte. Bleiben öffentliche Aufträge aus, werden in Unternehmen Beschäftigte „abgebaut“, anstehende Investitionen aufgeschoben. Verlieren die Haushalte wegen Arbeitslosigkeit und geringerer Sozialleistungen Einkommen, fließt weniger Geld in den Konsum, was ebenfalls  zu Lasten von Beschäftigung und Arbeitsplätzen geht.

 

Um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und reguläre, „gute“ Beschäftigung im „ersten“ Arbeitsmarkt zu schaffen – insbesondere auch Langzeitarbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit älterer Menschen – braucht es eine aktive Wirtschaftspolitik, die sozial und ökologisch sinnvolle, beschäftigungswirksame öffentliche Investitionen tätigt und die Massenkaufkraft stärkt und keine rigorose Sparpolitik!

 

Daneben braucht es Arbeitszeitverkürzung um endlich eine gerechtere Verteilung von Erwerbsarbeit zu erreichen und eine sozial-ökologische Steuerreform die Arbeit steuerlich entlastet, Kapital, Vermögen, Umwelt- und Ressourcenverbrauch dagegen stärker besteuert. Arbeitsmarktpolitik kann eine derartig „expansive“ Wirtschaftspolitik über Qualifizierung, Weiterbildung und Hilfe bei der Jobsuche unterstützen, aber eben nicht ersetzen.

 

Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik ist neben der ausreichenden finanziellen Absicherung Erwerbsarbeitsloser die Unterstützung bei der Arbeitssuche. Dazu gehört auch ein Angebot an Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, welche die Chancen, eine Arbeit zu finden erhöhen, sowie neue, berufliche Perspektiven eröffnen sollen.

 

Als AUGE/UG bekennen wir uns grundsätzlich zu beiden Zielen und halten beide für gleichermaßen unabdingbar. Dabei ist uns allerdings wichtig, dass Zumutbarkeitsbestimmungen im Sinne der Arbeitssuchenden zu gestalten sind, und nicht das Prinzip „Arbeit um jeden Preis“ gelten darf. Es darf nur in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden, die den Prinzipien „guter Arbeit“ (u.a. sozial- und arbeitsrechtlich abgesichert, entsprechend entlohnt, sinnstiftend, mit stabilen und geregelten Arbeitszeiten und Aufstiegschancen sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten) entsprechen.

 

Der Kampf gegen Arbeitslosigkeit und für eine soziale Absicherung bei Verlust des Arbeitsplatzes war und ist seit jeher ein besonderes Anliegen gewerkschaftlicher Politik – nicht zuletzt weil hohe Arbeitslosigkeit natürlich den Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen erhöht, die Verhandlungsmacht von Gewerkschaften schwächt, und die Durchsetzbarkeit gewerkschaftlicher Forderungen erschwert.

 

Der „zweite Arbeitsmarkt“ - also öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse mit dem Ziel beruflich-sozialer Integration - stellt für uns eine Möglichkeit dar, Menschen beim Erwerb zusätzlicher Qualifikationen sowie einer entsprechenden Arbeitsroutine zu unterstützen und wieder Perspektiven auf „gute Arbeit“ und eine eigenständige finanzielle Absicherung zu schaffen. Wir stehen einem „zweiten“ Arbeitsmarkt – der „geschützte“ Arbeitsplätze für  spezifische Betroffenen-Gruppen, für die kurz- bis mittelfristig keine realistischen Chancen auf „gute Arbeit“ am ersten Arbeitsmarkt bestehen, grundsätzlich positiv gegenüber.

 

Damit ein „Zweiter Arbeitsmarkt“ selbst allerdings Ansprüchen einer „guten Arbeit“ und der Arbeitsmarktintegration gerecht wird, braucht es – insbesondere aus einer gewerkschaftlichen Perspektive - entsprechende Rahmenbedingungen, die Anleihen an die „experimentelle Arbeitsmarktpolitik“ unter dem ehemaligen Sozialminister und GPA-Vorsitzenden Dallinger nehmen:

 

  • Prinzip Freiwilligkeit: Grundsätzlich soll bei Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen das Prinzip der „Freiwilligkeit“ gelten. Zumutbarkeits- und Verfügbarkeitsbestimmungen sind im Sinne der Arbeitssuchenden zu entschärfen, die Mitbestimmung Arbeitssuchender beim Zugang zu Qualifizierung, Weiterbildung und Beschäftigungsmaßnahmen – etwa im Bereich Sozialer Unternehmen – zu stärken.

 

  • Längerfristige und dauerhaft geförderter Arbeitsplätze: Im „zweiten“ Arbeitsmarkt müssen auch längerfristige und dauerhaft geförderte Arbeitsplätze für benachteiligte Menschen geschaffen werden, für die eine Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt trotz gezielter Förder- und Unterstützungsmaßnahmen  mittel- bis langfristig nicht realistisch erscheint.

 

  • Kollektivvertragliche Absicherung: Sozial- und arbeitsrechtliche Standards müssen auch im „zweiten Arbeitsmarkt“ gelten. Insbesondere sind die kollektivvertraglichen Regelungen derzeit unzureichend. Die kollektivvertragliche Absicherung ist mit der Verankerung von Transitarbeitskräften im SOWI- (eh. BAGS) und BABE-Kollektivvertrag zwar gegeben, doch berücksichtigt diese weder Vordienstzeiten, noch Qualifikation noch die Tätigkeit an sich. Jedenfalls muss künftig der vereinbarte Mindestlohn von Euro 1.500 auch für Transitarbeitskräfte gelten. Weiters ist anzustreben, dass Transitarbeitskräfte in sozial-ökonomischen Betrieben wie Beschäftigte ähnlich gelagerter Unternehmen des „ersten“ Arbeitsmarkts entlohnt werden, also der entsprechende Kollektivvertrag heranzuziehen ist. Dabei hat analog zur Arbeitskräfteüberlassung der jeweils günstigere KV zu gelten. Für die finanzielle Bedeckung  eventuell entstehender Mehrkosten ist seitens der öffentlichen Hand zu sorgen.

 

  • Keine Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse: Insbesondere gilt es sicher zu stellen, dass Einrichtungen bzw. Leistungen des zweiten Arbeitsmarktes zu keiner Verdrängung regulärer Arbeitsverhältnisse im z.B. öffentlich-kommunalen oder gemeinnützigen Bereich führen. Nicht zuletzt um derartige Verdrängungseffekte zu verhindern ist die kollektivvertragliche Entlohnung von Transitarbeitskräften sowie der Fokus auf Weiterbildung, Qualifikation und eine nachhaltige Integration am ersten Arbeitsmarkt unumgänglich.

 

  • Als erster Schritt: Arbeitslosenanwaltschaft als Vertretung Erwerbsarbeitsloser - auch in Beschäftigungsmaßnahmen. Bislang obliegt die betriebliche Vertretung von Transitarbeitskräften dem Betriebsrat des SÖB, der zwar sowohl von den regulär Beschäftigten als auch zugewiesenen Transitarbeitskräften gewählt wird, dessen Mitglieder allerdings in der Regel von regulär Beschäftigten gestellt werden. Das kann zu Interessenskonflikten führen. Eine eigene Vertretungsstruktur für Transitarbeitskräfte gibt es derzeit nicht und erscheint angesichts der relativ kurzen Verweildauer von max. 6 Monaten auch kaum machbar, da mit Ende der Verweildauer auch das Betriebsratsmandat erlischt. Um eine – tatsächlich notwendige und auch wünschenswerte - eigenständige betriebsrätliche Vertretung von Transitarbeitskräften verankern zu können braucht es längerfristige angelegte Beschäftigungsverhältnisse. Fürs Erste erscheint eine weisungsungebundene, unabhängige Arbeitslosenanwaltschaft die geeignetste Institution zu sein, die Interessen aller Erwerbsarbeitsloser – auch jener, die in  Schulungs- bzw. Beschäftigungsmaßnahmen stehen – wirkungsvoll vertreten zu können. Die Einrichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft ist ohnehin bereits überfällig.

 

  • Wiederbelebung „Aktion 8000“: Über die Aktion 8000 wurden unter Alfred Dallinger direkt vom AMS geförderte/finanzierte, sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse im NGO/NPO-Bereich – in Sozial-, Umwelt-, Kultur-, Frauen-, Bildungsinitiative geschaffen. Diese Aktion sollte als „Aktion 10.000“ wiederbelebt werden, die Personalauswahl den NGO/NPO obliegen.

 

  • Unterstützung von Belegschaftsinitiativen zu Betriebsübernahmen bei Insolvenz oder mangels Erbe: Wie auch schon in der Ära Dallinger soll die Übernahme von Betrieben durch die Belegschaften im Falle einer Insolvenz oder drohenden Schließung mangels Erben aktiv unterstützt und gefördert werden. Das Insolvenzrecht ist dahingehend zu gestalten, dass den Belegschaften ein Vorkaufsrecht auf die Konkursmasse eingeräumt wird. Öffentliche Unternehmensförderungen sollen insbesondere auch auf Betriebe in ArbeiterInnenselbstverwaltung und Produktionsgenossenschaften abgestimmt werden.

 

Weitere Forderungen der AUGE/UG betreffend Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik auf unserer Website „Arbeitszeit fairkürzen“.

Impressum