€ 1,62 pro Stunde - lt. FA ein Traumberuf
Eine Aufklärung des freiheitlichen "Irrtums" - zum Antworten auf Kettenmails, die sicherlich bald folgen werden.
Die Freiheitlichen Arbeitnehmer preisen das Lotterleben im Häfen - und mokieren sich über die üppigen Löhne der Insassen (AKR Schatz sieht hier seinen Traumberuf). Nun, bevor er sich für den neuen Job bewirbt, sollte er weiter(vorne im Gesetz) nachlesen: von der kritisierten üppigen Arbeitsvergütung (€ 6,49 - 8,29/Stunde) werden nämlich 75 % für Kost und Logis abgezogen - für die goldene Nase müsste man dann schon ziemlich lange sitzen!
Kosten des Strafvollzuges
§ 32. (1) Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird, hat jeder Verurteilte für seinen Unterhalt (§ 31 Abs. 1) einen Beitrag zu den Kosten des Strafvollzuges zu leisten.
(2) Der Kostenbeitrag beträgt, wenn der Strafgefangene eine Arbeitsvergütung bezieht, 75 vH der jeweiligen Arbeitsvergütung, sonst das Vierfache der Arbeitsvergütung je Arbeitsstunde in der höchsten Vergütungsstufe (§ 52 Abs. 1) für jeden Tag der Strafzeit.