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Mindestlohn: AK drückt sich vor Verantwortung

Immer mehr Menschen in (Nieder)Österreich verdienen Einkommen, die die laufenden Lebenshaltungskosten nicht abdecken. Existenzen sind trotz Vollzeitarbeit - und trotz Kollektivverträgen gefährdet, überhaupt, wenn es auch eine Familie zu ernähren gibt.

 

Die Auge/UG fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 1500 Euro.

Wir haben einen entsprechenden Antrag bei der AK Vollversammlung in NÖ eingebracht, der wurde einem Ausschuss zur Diskussion zugewiesen. Rausgekommen ist, man höre und staune,

die offizielle Position der AK NÖ zu gesetzlichem Mindestlohn: Lohnpolitik ist in Österreich Gewerkschaftsangelegenheit..

... und zwar in den Kollektivverträgen und deren Verhandlung. Ein hoher Anteil der Arbeitsverhältnisse ist mit Kollektivverträgen abgedeckt und die AK will sich da nicht einmischen. 

Warum wir das anders sehen und weiter für einen gesetzlichen Mindestlohn kämpfen!

 


Auch Beschäftigte, die keinem KV unterliegen, zahlen  Arbeiterkammerumlage! Verpflichtend!
Die AK ist daher gesetzlich verpflichtet, die Interessen aller ArbeitnehmerInnen wahr zu nehmen und darf sich da nicht auf die „geht mich nichts an“-Position zurückziehen! Der Standpunkt, nur die Gewerkschaften verhandeln Löhne über den KV schadet, den ArbeitnehmerInnen! Das muss man einmal in aller Deutlichkeit sagen!

 

Im übrigen beinhaltet die Mehrheit der Kollektivverträge nach wie vor Löhne weit unter den geforderten € 1.500! 

 

 

Was schafft die Gewerkschaft?

Ein aktuelles Beispiel: der KV für Kur- und Rehab-Anstalten, ein neuer Kollektivvertrag im Sozial-und Gesundheitssektor ist seit Dezember 2013 gültig. Die KV-Löhne liegen dabei 25 - 40 % unter dem Leit-KV des Sozialbereich (Bags-SWÖ) und dieser wiederum liegt bekanntlich schon bis zu 20 % unter dem Medianeinkommen aller Beschäftigten! Verwaltungsangestellte beginnen mit einem Gehalt von 1.375,24, HeilmasseurInnen mit 1.404,92 und selbst diplomiertes Personal verdient unter 1.500 Euro für 40 Stunden! Erschwerend kommt hinzu, das in den Sozial- und Gesundheitsbereichen einen Überzahlung der KV-Löhne auf Grund der Förderverträge nicht existiert. Mindestlohn ist also Höchstlohn. 

Warum also wurde so niedrig abgeschlossen? Auf mein Nachfragen bei der GPA DJP-Spitze wurde mir mitgeteilt, dass die Beschäftigten vorher keine Lohnuntergrenze hatten und noch 25% weniger verdient haben. Immer noch kann ich als Gewerkschafter nicht nachvollziehen, wie quasi mit Zustimmung (Unterzeichnung des KV´s) der Gewerkschaften ausbeuterische Löhne legitimiert werden! 

 

Gesetzlicher Mindestlohn hilft den Gewerkschaften!

Dies ist eine Schlussfolgerung, die sich aus dem obigen Beispiel ergibt. Wenn es vor Einführung eines KV´s für einen Bereich keine Lohnuntergrenze gab, schafft die Gewerkschaft auch mit dem KV keine Löhne, von denen man leben kann! Müssten Verhandlungen bei einem adäquaten Mindestlohn beginnen, würden sie sich automatisch in besseren Höhen bewegen! Wichtig, neue Branchen entstehen fast täglich und findige UnternehmerInnen entgehen den Bindungen eines Kollektivvertrages gerne. 

 

 

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