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AK-NÖ Vollversammlung: arbeitsrechtliche Ungereimtheiten klären!

Zwischen Arbeitsrecht, Kollektivverträgen und der gängigen Praxis tauchen immer wieder Ungereimtheiten auf, die einer Klarstellung bedürfen. AUGE/UG Kammerrat Stefan Taibl bringt einige davon auf die Tagesordnung der NÖ AK-Vollversammlung: 

 

 Geld für Praxisstunden muss auch budgetiert sein!

1.480 Praxisstunden müssen PsychologInnen im Rahmen ihrer Ausbildung leisten. Seit der Novelle des PsychologInnen-Gesetzes 2013 ist klargestellt, dass diese Leistungen auch finanziell vergütet werden müssen. Das ist gut und richtig so - was allerdings fehlt, ist die finanzielle Ausstattung der Vereine und Trägerorganisationen, die diese Vergütungen auch bezahlen können müssen - dafür soll sich auch die AK stark machen!

 

unbezahlte Vor- und Nachbearbeitungszeiten

In der gängigen Praxis werden diese Vor- und Nacharbeitszeiten (z.B. für Kassenübernahme, Dienstübergabe, etc) oft zu kurz oder gar nicht berücksichtigt. Hier fordert Taibl eine Überprüfung und Klarstellung von Gesetzen und Kollektivverträgen.

 

Nachtarbeitszuschlag unabhängig vom Betrieb

Auch beim Nachtarbeitszuschlag im Gastgewerbe sieht Taibl Verbesserungspotential. Ob dieser ausbezahlt wird, hängt nicht davon ab, ob der/die MitarbeiterIn in der Nacht arbeitet, sondern ob der Betrieb schwerpunktmäßig ein Nachtbetrieb ist. Taibl sieht darin einen Widerspruch zum höherrangigen Arbeitszeitgesetz, der im Kollektivvertrag bereinigt werden muss.

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