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AK-NÖ Vollversammlung: Mitspracherecht der ArbeitnehmerInnenvertretung sichern!


AUGE/UG fordert faire Mitspracheregelungen für Banken-Aufsichtsräte und Uni-Senate - und die Anpassung der Einkommensberichte des Bundes an die Standards des Gleichstellungsgesetzes.

 

Banken Mütter und Töchter:

Dass gerade Banken von der Mitwirkung der ArbeitnehmervertreterInnen von Tochtergesellschaften im Aufsichtsrat der Muttergesellschaften ausgenommen sind, entbehrt jeder logischen Grundlage. Stefan Taibl, AK-Rat der AUGE/UG NÖ fordert eine Streichung dieser Ausnahmeregelung. „Das mag einen Sinn haben, wenn es sich um branchenfremde Beteiligungen von Banken oder Versicherungen handelt - ist aber im Fall von ausgelagerten Dienstleistungen wie Backoffice, Leasing, EDV, etc. kontraproduktiv!“ so Stefan Taibl, Arbeiterkammerrat der AUGE/UG Niederösterreich. 

 

 

Uni-Senate - stärkere Einbindung des allgemeinen Universitätspersonals:

Auch bei der Zusammensetzung von Uni-Senaten sieht Taibl Verbesserungsbedarf. „Egal, ob sich der Senat aus 18 oder 26 Mitgliedern zusammensetzt,  es ist immer nur ein/e VertreterIn des allgemeinen Universitätspersonals im vorgesehen. Das ist weder logisch, noch fair - wir fordern 2 VerterterInnen bei 18 bzw. 3 VertreterInnen von 26 Senatsmitgliedern.“  

 

Bundes-Einkommensberichte müssen alle MitarbeiterInnen umfassen!

Die Erstellung von Einkommensberichten ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit im Lohn- und Gehaltssystem und stellt eine wichtige Information für die ArbeitnehmerInnenvertretung dar. Für Bundesbedienstete gilt die Regelung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, das den Kreis der zu erfassenden im Vergleich zu den Regelungen für Privatbedienstete (im Gleichbehandlungsgesetz) enger zieht. „Damit hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden und tatsächlich alle Löhne und Gehälter in die Betrachtung mit einbezogen werden, soll das Bundes- Gleichbehandlungsgesetz angepasst werden.“ schlägt Taibl vor. 

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