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Ein neuer Kollektivvertrag für Kur-, Reha- und Mischbetriebe

Niedrigsteinkommen wurden per Kollektivvertrag zugelassen!

 

Im Dezember 2013 wurde für die oben genannten Einrichtungen ein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen. An und für sich eine begrüßenswerte Sache, aber bei genauerer Betrachtung offenbaren sich Mängel.

Einkommen, von denen man nicht leben kann

Die Gehaltsstruktur ist weit unter den KV´s des Gesundheits- und Sozialbereiches (25% und mehr darunter!), obwohl gleiche Berufsgruppen vertreten sind.

Wie konnte es dazu kommen? Warum schließen Gewerkschaften KV´s ab, von deren Einkommen man nicht leben kann? Noch dazu ist bekannt, dass im gesamten Gesundheits- und Sozialbereich der kollektivvertragliche Mindestlohn der Höchstlohn ist!

 

 

Laut Information des  Kollegen Proyer, Geschäftsbereichsleiter der GPA-DJP, wurde davor in diesen Bereichen um bis zu 25% weniger bezahlt, als der neue KV vorsieht.

Somit zeigt sich erstens, dass Unternehmer Menschen ohne Hemmungen ausbeuten, wenn es keinen verpflichtenden Mindeststandard gibt. Und zweitens, dass die Gewerkschaft es von unten herauf nicht schafft, Mindeststandards im benötigten Ausmaß vertraglich durchzusetzen!  

Ein gesetzlicher Mindestlohn würde helfen!

Schon lange fordert die Auge/UG einen gesetzlichen Mindestlohn von € 1.500 als Anfangsschritt. Dadurch würde sich das Problem der wildwuchernden Dumpinglöhne wohl drastisch entschärfen! Und, es würde den Gewerkschaften ermöglichen, Verhandlungen von einer besseren Basis aus zu führen! In diesem Fall hätte man bei der  Bezahlung wohl einiges mehr aufholen können! Somit wird uns wieder klar vor Augen geführt: wir brauchen einen gesetzlichen Mindestlohn! Sonst kann die Gewerkschaft wohl nicht schaffen, Einkommen zu garantieren, von denen man Leben kann!

Berufsverbände sind gefordert

Wie kann es aber passieren, dass 

  • SekretärInnen im Kur- und Reha-Bereich nicht einmal mit einem Reinigungskrafts-Gehalt des SWÖ entlohnt werden? 
  • man diplomiertem Personal im Kur und Reha-Bereich 300 Euro weniger zahlen darf? 
  • sogar akademische Berufe in den Reha- und Kureinrichtungen weit unter ihrem Ausbildungswert entlohnt werden dürfen!

Hier sollten wohl auch die Berufsverbände Mindeststandards festlegen, und zum Boykott solcher Einrichtungen aufrufen! Wenn die von den Krankenkassen geforderten Berufsgruppen um dieses Geld nicht arbeiten, werden sie wohl nachbessern müssen! Das erscheint angesichts mangelnder Arbeitsplätze zwar eine gewagte Forderung, aber wenn diese Berufsgruppen notwendig sind, um die geforderte Reha-Leistung zu erbringen scheint es ein durchaus gangbarer Weg. 

Wie kann man den Missstand beheben? Eine sofortige Verbesserung der Lohnstandards, mit welchen Mitteln auch immer, ist unumgänglich!

Bei all den oben genannten Maßnahmen, deren Umsetzung wohl auch Zeit brauchen, bedarf es trotzdem einer sofortigen Verbesserung der Lohnstandards dieses KVs! Eine Orientierung an dem Leit-KV SWÖ (vormals BAGS) als Mindeststandard wäre für alle zukünftigen Verhandlungen wohl anzuraten! Wir, als solidarische GewerkschafterInnen, werden alle Aktionen, die in Richtung Einkommen, von denen man Leben kann gehen, weiter fordern und unterstützen!

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