Keine Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ohne Frauen! - Resolution zur Unterstützung des Frauen*volksbegehrens
Die Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen unterstützen das Frauen*volksbegehren 2.0. Zahlreiche Forderungen des Frauen*volksbegehrens sind langjährige Positionen der AUGE/UG. Die AUGE/UG sieht das Frauen*volksbegehren als wichtiges Instrument, sozial- und gleichstellungspolitische Anliegen zu thematisieren und dem gesellschaftlichen Rechtsruck konsequent fortschrittliche und emanzipatorische Positionen entgegenzusetzen.
Die AUGE/UG ruft ihre Mitglieder, AktivistInnen und SympathisantInnen auf, das Frauenvolksbegehren best- und breitestmöglich zu unterstützen und zu bewerben. Die AUGE/UG fordert gleichzeitig die Gewerkschaften auf, das Frauenvolksbegehren aktiv zu bewerben und zu einer breiten Mobilisierung für eine geschlechtergerechte und damit solidarische und demokratische Gesellschaft beizutragen.
1997 unterschrieben 650.000 Menschen das Frauenvolksbegehren, das sich für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern stark machte. Ein großer Erfolg, dennoch wurden viele der Forderungen des damaligen Frauenvolksbegehrens nicht oder nur teilweise umgesetzt. In den letzten 20 Jahren hat sich in Österreich nur sehr wenig in Sachen Gleichstellungspolitik bewegt. Zwar haben die Frauen bei den Bildungsabschlüssen massiv aufgeholt, dennoch steigen Frauen weitaus weniger auf als ihre männlichen Kollegen, verdienen für gleichwertige Arbeit immer noch weniger und leisten immer noch den Großteil der unbezahlten Arbeit. 20 Jahre später sehen wir uns zusätzlich mit einem rechtskonservativen gesellschaftlichen Backlash konfrontiert, der auch immer mit antifeministischen Tendenzen einhergeht. So ist es 2017 möglich, dass ein Präsidentschaftskandidat zum US Präsidenten gewählt wird, der sich mit sexuellen Übergriffen rühmt („Grap her by the pussy“).
Um Widerstand gegen diesen geschlechterpolitischen Stillstand und dem daraus resultierenden Backlash zu leisten, schloss sich eine Gruppe von jungen engagierten Feministinnen zusammen, um eine Neuauflage des Frauenvolksbegehrens zu initiieren. In verschiedensten Runden wurden Inhalte und Forderungen erarbeitet, dazu gehören v.a. arbeitsmarkt- und sozialpolitische Forderungen, da Emanzipation nur stattfinden kann, wenn Frauen ökonomisch unabhängig sind.
Ein Auszug aus dem Forderungsprogramm:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken
Noch immer gehen weitaus mehr Frauen in Karenz und erledigen den Großteil der Kinderbetreuung und Hausarbeit. Diese Aufteilung wird immerhin von 44,2 Prozent der Paare in Österreich gelebt. Das ist unter anderem auch darauf zurück zu führen, dass es noch immer zu wenig Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Österreich gibt, vor allem in ländlichen Gebieten. Auch sind die meisten Kinderbetreuungseinrichtungen nicht ganzjährig und vor allem ganztägig geöffnet, was die Vereinbarkeit von einem Vollzeitjob mit Kinderbetreuungspflichten praktisch unmöglich macht. Um eine bessere Work-Life-Balance zu gewährleisten und um die unbezahlte Arbeit zwischen den Geschlechtern besser zu verteilen, fordert das Frauenvolksbegehren daher einen Rechtsanspruch auf ganztägige, kostenlose, flächendeckende und qualitativ hochwertige Betreuung für Kinder ab dem Ablauf der Mutterschutzfrist.
- Arbeitszeit gerecht verteilen
Im Jahr 2016 waren 47,7% der unselbstständig beschäftigten Frauen* in Österreich teilzeitbeschäftigt, bei Frauen* mit Kindern unter 15 Jahren sind es sogar 74,3%. Generell gilt: Frauen arbeiten kürzer, je mehr Kinder sie haben, während Männer* mit Kindern ihre Arbeitszeit erhöhen. Daher fordert das Frauenvolksbegehren die Reduktion der Vollzeiterwerbsarbeit von 40 auf 30 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich. Die Teilzeitbeschäftigung der Frauen wird durch die Verkürzung aufgewertet, da es erstens leichter ist, von 20 auf 30 Stunden aufzustocken und zweitens erhalten die Frauen einen Lohnausgleich, was dazu führt, dass teilzeitbeschäftigte Frauen in Zukunft mehr verdienen werden. Zum anderen fördert die Arbeitszeitverkürzung die Work-Life-Balance und ermöglicht eine bessere Aufteilung der unbezahlten Kinder- und Pflegebetreuungsarbeit zwischen den Geschlechtern.
- Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Für die Neuverteilung von Arbeit ist aber auch die Angleichung der Einkommenshöhe von Frauen und Männern notwendig. Der Gender-Pay-Gap von 16,3 Prozent (auf Basis des Bruttostundenverdienstes) ist ein gewichtiges Hemmnis auf diesem Weg. Daher fordert das Frauenvolksbegehren, dass die Einkommensberichte neue Kriterien und Standards enthalten müssen, um die Gehaltsschere zu schließen. Darin sollen Prämien, Zulagen, Pauschalen, Überstunden, die Unterscheidung zwischen Teil- und Vollzeit und die prozentuale Angabe von Entgeltdifferenzen sichtbar gemacht werden.
- Ökonomische Unabhängigkeit ist kein Luxus!
Aus Sicht des Frauenvolksbegehrens muss neben der Verteilung von Arbeit auch über gute Arbeit und faire Einkommen gesprochen werden, zu der unweigerlich auch ein Mindestlohn gehört. Für die 23,1% der Frauen in Österreich, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, bedeutet ein Mindestlohn in der Höhe von 1.750 Euro eine spürbare Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit.
Gerade Alleinerziehende, die zum Großteil weiblich sind, sind besonders häufig von Armut betroffen. Daher fordert das Frauenvolksbegehren die längst überfällige Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes. Des weiteren verlieren überwiegend Frauen aufgrund der Einrechnung des Partnereinkommens den Anspruch auf Notstandshilfe oder Mindestsicherung, was zu einer erneuten finanziellen Abhängigkeit in der Partner_innenschaft führt. Daher fordert das Frauenvolksbegehren die individuelle Berechnung der Höhe der Notstandshilfe und der Mindestsicherung der Länder, unabhängig vom Partner oder der Partnerin. Selbiges soll auch für die Ausgleichszulage der Pensionen gelten.
- Mit dabei statt mitgemeint
Noch nie gab es in Österreich eine Bundeskanzlerin, noch nie eine Bundespräsidentin. Die Frauenquote im Parlament stagniert seit Jahren bei etwa 25-30% und der Frauenanteil bei den Bürgermeister_innen liegt 2016 gerade mal bei 6,7%. Um die im Verfassungsgesetz festgeschriebene Gleichstellung von Frauen und Männern in gelebte Praxis zu übersetzen, fordert das Frauenvolksbegehren die Koppelung der Parteien- und Klubförderung an eine 50% Frauenquote in gewählten Positionen aller Gremien. Die höchste Förderung erhalten dabei nur die Parteien, die die 50% Quote einhalten. Auch in der Privatwirtschaft und in staatlichen Unternehmen fordert das FVB eine 50% Frauen*quote in Leitungsgremien und entsprechende Sanktionen bei Nicht-Einhaltung.
Mehr Infos zu den Forderungen: http://frauenvolksbegehren.at/forderungen/