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Antrag 07 / Ausreichende Finanzierung der Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sicherstellen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer erachtet die Budgetvorkehrungen (2015 und 2016) für die nachhaltige finanzielle Absicherung des VKI als nicht ausreichend. Daher fordert die Hauptversammlung die Zweckwidmung eines bestimmten Prozentsatzes (zB 20% bei durchschnittlicher Prognose) der Bußgelder des Kartellgerichts um die nachhaltige finanzielle Absicherung des VKI zu gewährleisten.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Regierungsübereinkommen in diesem Punkt umzusetzen.

 

Im Budget 2015 sind derzeit 2 Mio Euro im Rahmen des Bundesfinanzgesetzes 2015 für den VKI vorgesehen. Für 2016 soll das Budget für den Konsumentenschutz lediglich um 1 Mio erhöht werden, wobei eine eindeutige Zweckwidmung für den VKI nicht klar ersichtlich ist. Daher ist die Finanzierung aus den Bußgeldern weiterhin anzustreben.

Der VKI ist eine unverzichtbare Institution im Bereich des KonsumentInnenschutzes. Als Sozialpartnerorganisation Anfang der 60er Jahre gegründet, leistet vor allem die vom VKI herausgegebene Zeitschrift „Konsument“ mit unzähligen Produkttests einen wertvollen Beitrag zu Gunsten der österreichischen Konsumenten und Konsumentinnen. Da die vom Kartellgericht verhängten Strafen auf rechtswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen beruhen, die letztlich Konsumenten und Konsumentinnen wirtschaftlich schädigen, sollen die Bußgelder dem Konsumentenschutz zufließen, etwa durch eine entsprechende Regelung im Kartellgesetz. Dieser Punkt im Regierungsübereinkommen sollte nicht nur auf dem Papier existieren, sondern rasch umgesetzt werden.

 

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