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2016

Dringliche Gemeinsame Resolution Nr. 1 / RECHTSTAATLICHKEIT ACHTEN – AUSNAHMEZUSTAND AUFHEBEN – OPPOSITIONELLE UND JOURNALISTiNNEN FREILASSEN

der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen,
der Fraktion ÖAAB/Christliche Gewerkschafter,
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen,
den Grünen Arbeitnehmern,
der Liste Perspektive,
der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger ArbeitnehmerInnen,
des Gewerkschaftlichen Linksblocks,
der Kommunistischen Gewerkschaftsinitiative-International und
der Bunten Demokratie für Alle

an die 167. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien am 14. November 2016

 

Resolution mehrheitlich angenommen mit Gegenstimmen von Persp und Türkis

 

Die Vollversammlung der AK Wien verurteilt die Missachtung von Grundrechten und Eingriffe in die Justiz ebenso wie die Kriminalisierung von Oppositionellen und JournalistInnen und das Vorgehen gegen die Meinungsfreiheit auf das Schärfste.

Planspiele zur Wiedereinführung der Todesstrafe sind für uns absolut inakzeptabel. Wer mit der Todesstrafe als legitimes Mittel der Strafgerichtsbarkeit kalkuliert, verspielt aus unserer Sicht den notwendigen Kredit für eine volle politische Einbindung in das Projekt der Europäischen Integration.

Die Vollversammlung der AK fordert daher die österreichische Bundesregierung auf, bilateral wie auch im Rahmen der Europäischen Union den notwendigen politischen, wirtschaftlichen und diplomatischen Druck – bis hin zur Überprüfung des laufenden EU-Beitrittsprozesses sowie möglicher Wirtschaftssanktionen – zu erhöhen, um zu erreichen,
dass die Türkei wieder auf den Boden der Grundrechte und der Rechtstaatlichkeit zurückkehrt und die Einhaltung demokratischer Standards bei der Aufarbeitung des Putsches gewahrt werden;

  • dass die Türkei die internationalen Konventionen zu den Menschenrechten einhält, wozu auch Gewerkschaftsrechte sowie Presse- und Medienfreiheit gehören;
  • dass die Massenverhaftungen rückgängig gemacht werden, alle politischen Gefangenen freigelassen werden und die Verfolgung von Oppositionellen, JournalistInnen und Minderheiten umgehend eingestellt wird;
  • dass die politische Betätigung der Opposition ebenso wie die völlige Meinungsfreiheit wiederhergestellt wird, wozu auch das Zurücknehmen der Liquidierung von Zeitungen und Rundfunkstationen gehört;
  • wozu auch die Unterlassung von Einschränkungen bei der Ausübung gewerkschaftlicher Betätigung bis hin zu Streikmaßnahmen gehört.

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Resolution 01 / Kein Zurückdrängen der Kollektivverträge - Keine Schwächung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Gewerkschaften!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

 

Resolution wurde einstimmig angenommen

Antragsbearbeitung im Ausschuss Allgemeine sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

 

Die AK Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien lehnt jeden Versuch branchenweite Kollektivverträge zu schwächen bzw. zurückzudrängen und  Lohn- und Arbeitszeitverhandlungen zu „dezentralisieren“ - also auf die betriebliche Ebene zu verlagern - entschieden ab. Nur Kollektivverträge sind geeignet, allgemeingültige, überbetriebliche und branchenweite Mindeststandards herzustellen, die einen Wettlauf „nach unten“ zwischen Betrieben und ArbeitnehmerInnen wirkungsvoll verhindern.

Die Einschränkung bzw. Zurückdrängung von Kollektivverträgen würde die Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen und ihren Gewerkschaften empfindlich schwächen und hätte einen massiven Druck auf Löhne, Arbeitszeitregelungen und Arbeitsbedingungen zur Folge.

Nur starke Kollektivverträge sind in der Lage einen Interessensausgleich zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen herzustellen, das Machtungleichgewicht zwischen Arbeit und Kapital auszugleichen und eine Spaltung der ArbeitnehmerInnenschaft zu verhindern.

Nur starke Kollektivverträge sind geeignet, eine solidarische Lohnpolitik sicherzustellen, welche die Kaufkraft von Löhnen und Gehältern erhält sowie einen gerechten Anteil am Wohlstands- und Produktivitätszuwachs für die ArbeitnehmerInnen garantiert.

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Antrag 09 / Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

 

wurde Teil des Gemeinsamen Antrags 01 von aller Fraktionen außer FA

 

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK-Wien fordert, dass

  • überall dort wo es für MitarbeiterInnen, die nach dem alten und neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschäftigt werden, notwendig wird Aufschulungen zu machen, um weiter im Beruf bleiben zu können, hat dies der Arbeitgeber in vollem Umfang zu finanzieren, das bedeutet auch, dass die Nachschulungen während der Arbeitszeit stattfinden müssen.

 

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Antrag 08 / Lehre nach dem 18. Lebensjahr

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom, BDFA: ja
GA: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbearbeitung im Ausschuss Jugendschutz und Lehrlingswesen

 

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert, dass für über 18jährige, die eine Lehre beginnen, der Lohn eines/r Hilfsarbeiters/Hilfsarbeiterin zu bezahlen ist.

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Antrag 07 / Quote in BRAK und SOZAK

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, GLB, Türkis: ja
FSG, GA, Persp., ARGE, Kom., BDFA: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbearbeitung im Vorstand

 

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Um dem Anspruch einer ausgewogenen Geschlechterverteilung gerecht zu werden, setzt sich die Arbeiterkammer Wien dafür ein, dass eine umfassende Evaluierung der Frauenquoten in den genannten Ausbildungen stattfindet und im Anschluss Maßnahmen gesetzt werden, die bei der Zusammensetzung der Teilnehmer_innen von Gewerkschaftsschule, BRAK und SOZAK zu einer anzustrebenden Frauenquote von 50% führen.

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Antrag 06 / Ehrenamtliche Tätigkeit und Ausgleichszulage

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

 

Aufgrund erfolgreicher Intervention der AK für die Betroffenen zurückgezogen

 

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordert die Bundesregierung auf, Aufwandsersätze für tatsächliche Aufwendungen im Fall gemeinnütziger Tätigkeit von der Anrechnung auf die Ausgleichszulage der PensionistInnen auszunehmen.

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Antrag 05 / Rezeptgebührenobergrenze

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, GA, Persp., ARGE: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbearbeitung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen
Die Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein, dass die Regelung zur Rezeptgebührenobergrenze so adaptiert wird, dass

  • auch bei allen Menschen mit niedrigen Einkommen das tatsächliche Einkommen zur Feststellung der Rezeptgebührenobergrenze herangezogen wird
  • den Trägern der Krankenversicherung die vollen Kosten der Rezeptgebührenobergrenze aus dem Budget ersetzt werden

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Antrag 04 / Deutschkurse beim AMS

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA, GA: für Zuweisung
FSG, ÖAAB: nein

 

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein, regelmäßig vom AMS vermittelte Ausbildungen wie etwa Sprachkurse, häufige in Anspruch genommene Berufsausbildungen bzw. Ausbildungsmodule wie etwa zu Computerkurse etc. im Rahmen des AMS von entsprechend ausgebildetem Personal unter Einhaltung von Qualitätsstandards und Formalisierung der Abschlüsse selbst durchzuführen.

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Antrag 03 / Arbeitsmarktintegration

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, Persp., GLB, Kom, BDFA: ja
FA: nein
ÖAAB, GA, ARGE, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

 

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien tritt für die Schaffung eines Angebots zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion von Menschen in Problemlagen ein.
Dieses Angebot hat anzusetzen:

  • Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer für die Mindestsicherung zuständigen Einrichtung und der Stellung eines Antrags auf Mindestsicherung
  • Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer für die Arbeitslosenversicherung zuständigen Einrichtung und der Stellung eines Antrags auf Leistungen des AMS
  • Unmittelbar nach der Aufnahme in die Grundversorgung.

Ziel der Beratung und Betreuung ist die nachhaltige Inklusion auf dem Arbeitsmarkt in einer Weise, die hinsichtlich Einkommenshöhe und Einkommensdauer sicherstellt, dass die Betroffenen in der Folge nicht mehr auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen sein werden.
Dazu notwendig ist:

  • Die Erfassung individueller Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Probleme, Ursachen und Umstände, die eine Inklusion behindern (etwa fehlende Sprachkenntnisse, fehlende beruflich einsetzbare Ausbildung, gesundheitliche Probleme etc.).
  • Der Zugang zu Deutschkursen, Ausbildung und Qualifikation
  • Die Schaffung von Inklusionsangeboten bestehend aus Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzter entlohnter Praktika
  • Die Öffnung des Arbeitsmarktes für AsylwerberInnen nach sechs Monaten des Asylverfahrens
  • Der Zugang zum Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Kollektivverträge

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Antrag 02 / Mindestsicherung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, GA: für Zuweisung
ÖAAB, FA, ARGE: nein

Antragsbearbeitung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

 

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein, dass …

  • die Mindestsicherung als einheitliches Sicherungssystem mit einem einheitlichen Richtsatz für anspruchsberechtigten Menschen erhalten bleibt
  • Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind, jene Unterstützung und vor allem jenen Zugang zu Ausbildung und Qualifikation erhalten, der notwendig ist, um in absehbarer Zukunft nachhaltig ein selbstbestimmtes Leben ohne Abhängigkeit von der Mindestsicherung führen zu können.

Die Arbeiterkammer Wien lehnt jeden Versuch ab, in der Mindestsicherung mehrere Klassen von Menschen in Notlagen zu schaffen. Sie spricht sich gegen jeden Versuch aus, eine verfassungswidrige Obergrenze zu Lasten von Kindern oder eine nicht existenzsichernde Mindestsicherung light zu schaffen.
Die AK Wien erklärt öffentlich, dass sie Menschen, die zukünftig von einer verfassungswidrigen Obergrenze in der Mindestsicherung oder einer gegen das internationale Recht verstoßende „Mindestsicherung light“ betroffen sind, bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche bis zum Europäischen Gerichtshof bzw. zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen wird.

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Antrag 01 / Einführung Wertschöpfungsabgabe

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., GLB, Kom, BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Finanzpolitik

 

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordert Regierung und Gesetzgeber auf, Schritte zur Einführung einer „Wertschöpfungsabgabe“ zu setzen, um die bislang überwiegend über die Lohn- und Gehaltssumme erfolgte Finanzierung sozialstaatlicher, familienpolitischer und anderer öffentlicher Leistungen auch in Zukunft sicherzustellen.
Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, negative Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit besonders betroffener Branchen hintanzuhalten, um negative Beschäftigungseffekte bestmöglich zu vermeiden.

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Resolution 01 / CETA stoppen, vorläufige Anwendung verhindern

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien 25. Mai 2016

wurde gemeinsame Resolution GEM03 von allen mitgetragen

 

Antragsbearbeitung im Ausschuss EU und Internationales

 

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien spricht sich entschieden gegen die vorläufige Anwendung des Europäisch/Kanadischen Freihandelsabkommen CETA aus. Die Vollversammlung der AK Wien fordert daher den Nationalrat auf, die Bundesregierung, insbesondere den zuständigen Wirtschaftsminister, durch eine Bindung (durch eine Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union des Hauptausschusses des Nationalrates) dahingehend feszulegen.
Zusätzlich bekräftigt die Vollversammlung der AK Wien ihre ablehnende Haltung zum Freihandelsabkommen CETA und fordert die österreichischen EP-MandatarInnen, den Nationalrat sowie die Bundesregierung auf, dieser Position beizutreten und entsprechende Aktivitäten zu setzen. Insbesondere

  • sind Sonderklagsrechte für einzelne Gruppen, bzw. privilegierter Eigentumsschutz für ausländische InvestorInnen abzulehnen,
  • ist sicherzustellen, dass für eine Streitschlichtung im Zuge von Investitionen ordentliche Gerichte mit öffentlichen Verfahren, unabhängigen RichterInnen und Instanzenzug zuständig sind,
  • ist sicherzustellen, dass Rechte der Parlamente und BürgerInnen durch Streitschlichtungsverfahren nicht eingeschränkt werden,
  • ist sicherzustellen, dass SteuerzahlerInnen nicht für das Investitionsrisiko von Konzernen, dass sich im Laufe der Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern könnten, aufkommen,
  • ist sicherzustellen, dass das Vorsorgeprinzip in Europa nicht durch einen sogenannten „wissenschaftsbasierten Ansatz“ abgelöst wird.

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Antrag 08 / Aufhebung der Deckelung bei der Weiterverrechnung der Einnahmen aus der Speicherabgabe

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG, ARGE, Persp., Türkis, GLB,, Kom., BDFA: ja
FA, GA: für Zuweisung
FSG, ÖAAB: nein

 

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Das UrheberInnenrecht ist dahingehend zu novellieren, dass die Bestimmung des §116 Abs 11 ersatzlos gestrichen wird.

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Antrag 07 / Novellierung der Regelung zur Spendenabsetzbarkeit für Kultureinrichtungen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ARGE, GLB,, Kom., BDFA: ja
GA, Persp., Türkis: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

 

Antragsbearbeitung im Ausschuss Bildung und Kultur

 

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Voraussetzungen für begünstigte Einrichtungen nach § 4a, Abs.4, Art 4a des Einkommensteuergesetzes werden um den Punkt „Förderungen durch Gemeinden, Landeshauptstädte, Kulturprogramme der Europäischen Union“ erweitert. Der Gesetzgeber hat Sorge zu tragen, dass in jenen Fällen, in denen die Förderdaten nicht in die Transparenzdatenbank eingetragen werden, der Nachweis in anderer geeigneter Form erbracht werden kann.

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Antrag 06 / Musikschulen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, FA, ARGE, GLB,, Kom., BDFA: ja
GA, Persp., Türkis: für Zuweisung


Antragsbearbeitung im Ausschuss Bildung und Kultur

 

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Im ArbeitnehmerInnen-Interesse der Intrumental- und GesangspädagogInnen, der Studierenden der Instrumental-/Gesangspädagogik und der Eltern schulpflichtiger Kinder fordert die AK:

  • Prüfung des (infrastrukturellen) Potentials an (Ganztags)-Schulen, Musikschulen als solche zu integrieren.
  • Integration der Musikschulen in das öffentliche Schulwesen. Aufnahme der Schulart "Musikschule" in das SCHOG, somit Zuständigkeit des BMBF.
  • Ein Bundesrahmengesetz bzw. bundeseinheitliche Rahmenbestimmungen für Musikschulen.

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Antrag 05 / Sozialarbeit im Krankenhaus – zu wichtig um eingespart zu werden

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, FA, GA: für Zuweisung

 

Antragsbearbeitung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die 166. Vollversammlung der AK Wien fordert klare Rahmenbedingungen und ein Konzept zur Verankerung der Tätigkeiten, die Spitalssozialarbeit wieder in vollem Umfang ermöglichen. Dazu braucht es:

  • Aufklärung der Betroffenen über den Nutzen von Sozialarbeit. (Information und Beratung über soziale Unterstützungsmöglichkeiten und Einrichtungen, Beratung bei persönlichen Problemen, Beratungen in arbeitsrechtlichen und finanziellen Belangen, Unterstützung bei der Organisation von verschiedenen Nachbetreuungsmaßnahmen ect.)
  • Die Krankenhaussozialarbeit soll in Analogie zu § 22 a(1) Wr. KAG im Bundeskrankenanstaltengesetz verankert werden
  • Ein einfacher unbürokratischer Zugang zur Sozialarbeit muss möglich sein
  • Umsetzung des Berufsgesetzes für Sozialarbeit

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Antrag 04 / Ein klares NEIN zu einer Mehrbelastung in der Pflege

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA, ARGE: für Zuweisung
FSG: nein


Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die AK-Wien fordert daher deutlich bessere Arbeitsbedingungen im Pflegebereich. Dazu gehören

  • Angemessene Gehaltssteigerungen (mehr Arbeit und Verantwortung – mehr Geld)
  • Höhere Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge
  • Sofortige Nachbesetzung freier Dienstposten
  • "Feiertage reduzierende Sollzeit“ (in Analogie zu den Nachtdienstgutstunden)
  • Personalaufstockung (Schwangerschaften und Krankenstände dürfen nicht permanent zu betrieblichen Ausnahmesituationen führen)
  • Die Einbeziehung von MitarbeiterInnen bei der Dienstplangestaltung
  • Die Einhaltung des Arbeitsrechts – die gängige Praxis, Personal nach Gutdünken nach Hause zu schicken, ist rechtlich unzulässig
  • Eine rasche Evaluierung der konkreten Auswirkungen der GUK Novellierung

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Antrag 03 / Mehr Dolmetsch-Angebote in Krankenhäusern

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom.: ja
FSG, GA, BDFA: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

 

Antragsbearbeitung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert:

  • Ausbau von Dolmetschangeboten in den Österreichischen Spitälern. Jede Einrichtung sollte zumindest zwei Personen für diese Tätigkeit anstellen.
  • Ausweitung des Sprachangebots. Neben Türkisch und Kurdisch ist zumindest auch Arabisch und Farsi/Dari anzubieten.
  • Wichtige Schriftstücke, wie beispielsweise Anamnesebögen und Einverständniserklärungen für diverse Untersuchungen oder Operationen, sind den Menschen in einer Sprache, die sie verstehen, auszufertigen

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Antrag 02 / Jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp.,  GA, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, ARGE: für Zuweisung

 

Antragsbearbeitung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

 

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien tritt für eine jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Übergangsgeld nach Altersteilzeit und Übergangsgeld mit dem zuletzt erhobenen Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 ASVG ein.

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Antrag 01 / Für eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Türkis, BDFA: ja
FSG, GA, Kom.: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

 

Antragsbearbeitung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

 

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen

Die Vollversammlung der AK Wien tritt für die Umwandlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung ein.

  • Diese Grundsicherung steht allen Menschen in Österreich offen und dient nicht allein der Überwindung von Problemlagen und der gesellschaftlichen Inklusion, sondern auch der Prävention.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch auf ein ausreichendes Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens sowie auf jene notwendige Beratung, Betreuung und Unterstützung, die zur Prävention und/oder Überwindung von Problemlagen nötig ist.
  • Rechtsansprüche in der Grundsicherung sind für das Individuum gerichtlich durchsetzbar.
  • Die Grundsicherung sichert ein ausreichendes Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens. Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich zumindest am Ausgleichszulagenrichtsatz und ist 14 Mal im Jahr auszubezahlen.
  • Die Grundsicherung beinhaltet einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation. Jeder Mensch hat das Recht, unter Bezug der Grundsicherung eine beruflich verwertbare Ausbildung zu absolvieren.
  • Die Grundsicherung garantiert jedem Menschen das Recht auf Beratung, Betreuung und Unterstützung bei der Überwindung der ihn oder sie betreffenden Ursachen und Auslöser von Problemlagen.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch jedes Kindes auf einen qualitativ hochwertigen außerhäuslichen Kinderbetreuungsplatz sowie ganztägige Betreuung.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch von Menschen auf konsumfreie Räume zur Gestaltung der Freizeit.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf Gesundheitsversorgung.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf eine klientInnenorientierte Betreuung und Begleitung sowie auf Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen durch weisungsfreie, klientInnengebundene Case-ManagerInnen.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf Infrastruktur sowie den Zugang zu dieser.

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