2017
Antrag 01 / Änderung des § 110 ArbVG
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. Mai 2017
Antrag einstimmig angenommen
Die 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien spricht sich dafür aus, dass der letzte Satz im § 110 Absatz 6 ArbVG „Dieser Absatz gilt nicht Banken (§ 1 Bankwesengesetz BGBl. Nr. 532/1993) und Versicherungsunternehmen“ gestrichen wird.