2016
Antrag 05 / Sozialarbeit im Krankenhaus – zu wichtig um eingespart zu werden
- Details
- Veröffentlicht am Dienstag, 10. Mai 2016 19:17
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016
Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, FA, GA: für Zuweisung
Antragsbearbeitung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik
Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die 166. Vollversammlung der AK Wien fordert klare Rahmenbedingungen und ein Konzept zur Verankerung der Tätigkeiten, die Spitalssozialarbeit wieder in vollem Umfang ermöglichen. Dazu braucht es:
- Aufklärung der Betroffenen über den Nutzen von Sozialarbeit. (Information und Beratung über soziale Unterstützungsmöglichkeiten und Einrichtungen, Beratung bei persönlichen Problemen, Beratungen in arbeitsrechtlichen und finanziellen Belangen, Unterstützung bei der Organisation von verschiedenen Nachbetreuungsmaßnahmen ect.)
- Die Krankenhaussozialarbeit soll in Analogie zu § 22 a(1) Wr. KAG im Bundeskrankenanstaltengesetz verankert werden
- Ein einfacher unbürokratischer Zugang zur Sozialarbeit muss möglich sein
- Umsetzung des Berufsgesetzes für Sozialarbeit
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Antrag 04 / Ein klares NEIN zu einer Mehrbelastung in der Pflege
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- Veröffentlicht am Dienstag, 10. Mai 2016 19:14
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016
Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA, ARGE: für Zuweisung
FSG: nein
Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die AK-Wien fordert daher deutlich bessere Arbeitsbedingungen im Pflegebereich. Dazu gehören
- Angemessene Gehaltssteigerungen (mehr Arbeit und Verantwortung – mehr Geld)
- Höhere Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge
- Sofortige Nachbesetzung freier Dienstposten
- "Feiertage reduzierende Sollzeit“ (in Analogie zu den Nachtdienstgutstunden)
- Personalaufstockung (Schwangerschaften und Krankenstände dürfen nicht permanent zu betrieblichen Ausnahmesituationen führen)
- Die Einbeziehung von MitarbeiterInnen bei der Dienstplangestaltung
- Die Einhaltung des Arbeitsrechts – die gängige Praxis, Personal nach Gutdünken nach Hause zu schicken, ist rechtlich unzulässig
- Eine rasche Evaluierung der konkreten Auswirkungen der GUK Novellierung
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Antrag 03 / Mehr Dolmetsch-Angebote in Krankenhäusern
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- Veröffentlicht am Dienstag, 10. Mai 2016 19:12
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016
Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom.: ja
FSG, GA, BDFA: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein
Antragsbearbeitung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik
Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert:
- Ausbau von Dolmetschangeboten in den Österreichischen Spitälern. Jede Einrichtung sollte zumindest zwei Personen für diese Tätigkeit anstellen.
- Ausweitung des Sprachangebots. Neben Türkisch und Kurdisch ist zumindest auch Arabisch und Farsi/Dari anzubieten.
- Wichtige Schriftstücke, wie beispielsweise Anamnesebögen und Einverständniserklärungen für diverse Untersuchungen oder Operationen, sind den Menschen in einer Sprache, die sie verstehen, auszufertigen
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Antrag 02 / Jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc
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- Veröffentlicht am Dienstag, 10. Mai 2016 19:10
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016
Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., GA, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, ARGE: für Zuweisung
Antragsbearbeitung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration
Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien tritt für eine jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Übergangsgeld nach Altersteilzeit und Übergangsgeld mit dem zuletzt erhobenen Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 ASVG ein.
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Antrag 01 / Für eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung
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- Veröffentlicht am Dienstag, 10. Mai 2016 18:46
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016
Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Türkis, BDFA: ja
FSG, GA, Kom.: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein
Antragsbearbeitung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik
Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen
Die Vollversammlung der AK Wien tritt für die Umwandlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung ein.
- Diese Grundsicherung steht allen Menschen in Österreich offen und dient nicht allein der Überwindung von Problemlagen und der gesellschaftlichen Inklusion, sondern auch der Prävention.
- Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch auf ein ausreichendes Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens sowie auf jene notwendige Beratung, Betreuung und Unterstützung, die zur Prävention und/oder Überwindung von Problemlagen nötig ist.
- Rechtsansprüche in der Grundsicherung sind für das Individuum gerichtlich durchsetzbar.
- Die Grundsicherung sichert ein ausreichendes Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens. Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich zumindest am Ausgleichszulagenrichtsatz und ist 14 Mal im Jahr auszubezahlen.
- Die Grundsicherung beinhaltet einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation. Jeder Mensch hat das Recht, unter Bezug der Grundsicherung eine beruflich verwertbare Ausbildung zu absolvieren.
- Die Grundsicherung garantiert jedem Menschen das Recht auf Beratung, Betreuung und Unterstützung bei der Überwindung der ihn oder sie betreffenden Ursachen und Auslöser von Problemlagen.
- Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch jedes Kindes auf einen qualitativ hochwertigen außerhäuslichen Kinderbetreuungsplatz sowie ganztägige Betreuung.
- Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch von Menschen auf konsumfreie Räume zur Gestaltung der Freizeit.
- Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf Gesundheitsversorgung.
- Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf eine klientInnenorientierte Betreuung und Begleitung sowie auf Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen durch weisungsfreie, klientInnengebundene Case-ManagerInnen.
- Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf Infrastruktur sowie den Zugang zu dieser.
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