AUGE/UG, Paiha: „Teilzeitarbeit durch Mindestlohn- und Mindestarbeitszeitregelungen sozial absichern!“
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Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen fordern „Einkommensschutz“ um Einkommen aus Teilzeitarbeit „nach unten“ abzusichern
Durchaus Unterstützung für die Forderungen der SP-Frauen im Rahmen ihrer Teilzeit-Kampagne – Ausbau von Kinderbetreuung, Ganztagsschulen und Pflegeplätzen, faire Abgeltung von Mehrarbeit, und Informationspflicht der Betriebe zum bevorzugten innerbetrieblichen Wechsel von Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse – kommt von den Alternativen, Grünen und Unabhängigen GewerkschafterInnen – AUGE/UG. „Das sind langjährige Forderungen auch der AUGE/UG und dahingehend natürlich auch unterstützenswert,“ so Klaudia Paiha, Bundessprecherin der AUGE/UG.
Dass Teilzeitarbeit ein „Armutsfalle“ sei, liege allerdings auch am Gesetzgeber, der nicht nur für fehlende gesellschaftliche Rahmenbedingungen sorgt, um Vollzeit überhaupt erst zu ermöglichen, sondern auch Teilzeitarbeit zu wenig regelt: „Das Problem bei Teilzeit ist nicht zuletzt, dass es keine gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Mindestarbeitszeitausmaßes bzw. der Mindesteinkommen bei Teilzeit gibt. Damit ist dem Fall von Teilzeit-Einkommen ins Bodenlose mit entsprechend mangelhafter sozialer Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit und Pension Tür und Tor geöffnet,“ kritisiert Paiha.
AUGE/UG: für Mindestarbeitszeitregelungen und Einkommensschutz bei Teilzeit
Die Alternativgewerkschafterin fordert entsprechende gesetzliche Mindestarbeitszeitregelungen: „In Dänemark gab es beispielsweise entsprechende kollektivvertraglich verankerte Mindestarbeitszeitregelungen in Kollektivverträgen, wir fordern derartiges auf gesetzlicher Ebene.“ Vorstellbar sei dabei die Verankerung einer gesetzlichen Mindestarbeitszeit von 18 bis 21 Wochenarbeitsstunden, oder ein entsprechender Einkommensschutz: „Wir wollen einen gesetzlich verankerten Mindeststundenlohn auf Stundenbasis von mindestens Euro 8,5/Stunde. Verbunden mit einer Mindestarbeitszeitregelung, darf kein Einkommen aus Teilzeit dann unter die entsprechende Mindesteinkommenshöhe fallen, Teilzeitarbeit in geringerem Stundenumfang wäre nur dann zulässig, wenn das erzielte Einkommen nicht unter die entsprechende Mindesthöhe fällt,“ so Paiha.
Würde eine Mindestarbeitszeit etwa auf 18 Wochenstunden festgelegt, entspräche das einer Mindesteinkommensgrenze von ca. Euro 736/Monat, unter das dann kein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis fallen darf – unabhängig vom Stundenumfang.
Weitgehend einschränken will die AUGE/UG auch Möglichkeiten für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: „Geringfügige Beschäftigung sollte aus unserer Sicht an bestimmte Lebenslagen – z.B. Studium, oder Bezug von Arbeitslosengeld – bzw. Einkommenssituationen – also etwa dem Vorliegen eines regulierten Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses - geknüpft werden. Geringfügigkeit ist eine Armutsfalle, die Förderung von Mac Jobs kann nicht Sinn und Ziel von Beschäftigungspolitik sein.“ Mittel- bis langfristig sei überhaupt in Frage zu stellen, ob es geringfügige Beschäftigungsverhältnisse noch weiterhin geben soll.
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen verbessern UND Teilzeit regulieren!
„Uns ist natürlich voll bewusst, dass selbst ein 18-Stunden-Verhältnis angesichts mangelnder sozialer Infrastruktur – von Kinderbetreuung bis Pflege – nicht immer möglich ist. Der bedarfsgerechte Ausbau ist eine wesentliche Voraussetzung um Teilzeit im höheren Stundenausmaß und Vollzeit zu ermöglichen, es braucht allerdings auch gesetzliche Regelungen für Teilzeit, um diese sozial abzusichern. Das einen Maßnahmen dürfen die anderen nicht ausschließen, im Gegenteil, sie müssen sich ergänzen. Wesentlich ist uns jedenfalls, Teilzeitarbeit in ein System umfassender Arbeitszeitverkürzung einzubetten. Nur durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung wird die bessere Vereinbarkeit von Privat- und Arbeitsleben ermöglicht und die gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit befördert – und zwar für beide Geschlechter,“ schließt Paiha.