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Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG

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Das Programm

Langfassung Programm AUGU/UG

Was Sie/Du immer schon über die AUGE/UG wissen wollten/wolltest. Wer wir sind. Wofür wir stehen. Wofür wir kämpfen. Das Programm der AUGE/UG als Download.

 

» Download: Programm der AUGE/UG - Ändern wir, was geändert gehört

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Das AUGE/UG Programm – Kurz und bündig

 

 Unsere wichtigsten Forderungen und Positionen „Kurz und bündig" und alphabetisch geordnet (von A wie "Abfertigung" bis W wie "Wohnen") zusammengefasst:

 

Abfertigung

  • Erhöhung des gesetzlichen Beitragssatz zur Abfertigung von 1,53 % auf 2,5 % der Bruttoentgeltsumme
  • Zugriff auf die angesparte Abfertigung auch im Falle von Selbstkündigung, Entlassung und unberechtigtem Austritt sowie in Falle der Inanspruchnahme einer Karenz (Sabbatical, Bildungskarenz ...)
  • Möglichkeit der Überführung der Ansprüche aus der Abfertigung neu in eine „Bundesmitarbeitervorsorgekasse" analog zur „Bundesschatzpension"

Mehr dazu im AUGE/UG Programm ab Seite 16.

 

Arbeitslosigkeit

  • Anhebung der Nettoersatzrate auf 80 % des zuletzt bezogenen Einkommens sowie Verlängerung der Bezugsdauer. Keine Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe. Sockelung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Höhe der Grundsicherung.
  • Prinzip der Freiwilligkeit bei AMS-Maßnahmen. Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation, insbesondere auf Umschulung bei verunmöglichter Berufsausübung.
  • Keine Sperre des Arbeitslosengeldes bei Nichtannahme eines Jobs oder einer AMS-Maßnahme bzw. bei Selbstkündigung. Überarbeitung der Zumutbarkeitsbestimmungen zugunsten der Arbeitssuchenden, keine Vermittlung in prekäre Jobs.
  • Einrichtung einer unabhängigen, weisungsungebundenen Arbeitslosenanwaltschaft als Interessensvertretung der Arbeitssuchenden gegenüber dem AMS
  • Mehr Mut zu „experimenteller" Arbeitsmarktpolitik

Mehr zum Thema ab S 20 im AUGE/UG Programm.

 

ArbeitnehmerInnenrechte

  • Arbeitsverträge generell in schriftlicher Form
  • Schluss mit All-Inclusive-Verträgen – All-In-Verträge nur noch für Beschäftigte in Führungs- und Spitzenfunktionen
  • Recht auf Information, freie Meinungsäußerung und Stellungnahme zu betrieblichen Bedingungen wie Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen und Arbeitsplatzgestaltung
  • Stärkung der Informations- und Mitwirkungsrechte bei Umweltfragen am Arbeitsplatz
  • Stärkere Verankerung des Mitbestimmungsinstruments Soziales Audit in Unternehmen
  • Aufwertung der Betriebsversammlung als demokratisches Mitbestimmungsorgan (informations- und Anhörungspflicht im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen, Umstrukturierungen ...)
  • Recht auf Ablehnung von Arbeiten die Umwelt und Gesundheit gefährden
  • Schutz von „whistle blowern", die z.B. betriebliche Produktionsprozesse publik machen die Umwelt und Gesundheit gefährden

Mehr zum Thema im Programm ab S 72.

 

Arbeitszeitverkürzung

  • Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich für untere und mittlere Einkommensgruppen Richtung 30-Stunden-Woche
  • Rechtsanspruch auf längere berufliche Auszeiten (Bildungskarenz, Sabbatical, Betreuungs- und Pflegekarenz) in bestimmten Lebenslagen und zur Burn-Out-Prävention
  • Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebenslagen – mit Rückkehrrecht auf Teilzeit
  • 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle
  • Verteuerung von Überstunden – progressiv steigende Beiträge zu Arbeitslosen- und Krankenversicherung auf jede zusätzlich geleistete Überstunde
  • Verpflichtung auf Neueinstellungen bei dauerhaft, über längere Zeiträume anfallende Überstunden

Mehr zum Thema in unserem Programm ab S 13.

 

Arbeitsrecht

  • Neudefinition des ArbeitnehmerInnenbegriffs insbesondere auf wirtschaftliche Abhängigkeit und Atypisierung der Beschäftigung entgegenzuwirken
  • Vereinheitlichung des ArbeitnehmerInnenbegriffs hinsichtlich einer rechtlichen Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten, wobei jeweils die günstigsten Regelungen zu übernehmen sind, es also zu keiner Verschlechterung kommen darf.
  • Abschaffung der anachronistischen Entlassungsgründe bei ArbeiterInnen
  • Ausdrückliche Übernahme der „einvernehmlichen Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses" ins Arbeitsrecht inklusive zwingender Informationspflicht von BetriebsrätInnen
  • Ausweitung des Angehörigen-/Ehepartnerbegriffs im Arbeitsrecht auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften, sowie die in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft mitgebrachten Kinder und Stiefkinder (auch bei gesetzlichen Regelungen zur Familienhospiz und der Entgeltfortzahlung bei Tod des Ehepartners/der Ehepartnerin).

Mehr dazu ab S 94 im AUGE/UG-Programm.

 

Betriebsräte

  • Stärkung der wirtschaftlichen Mitbestimmung – Vetorecht bei Ausgliederungen, Gewinnverwendung, Investitionsentscheidungen, Umstrukturierungen etc. um Verhandlungen erzwingen zu können
  • Ausweitung der Stimmrechte des Betriebsrats bei Wahl der Unternehmensleitung sowie des/der Aufsichtsratsvorsitzenden inklusive eines Vetorechts bei Bestellung des Managements um Verhandlungen erzwingen zu können
  • Erweiterung des Katalogs der zustimmungspflichtigen und erzwingbaren Betriebsvereinbarungen (z.B. Frauenförderpläne, Leistungslöhne, Zielvereinbarungen, Leiharbeit ...)
  • Sicherstellung betriebsrätlicher Informations- und Mitbestimmungsrechte auch in kleineren Betrieben
  • Stärkung der Informations- und Mitbestimmungsrechte von Europäischen BetriebsrätInnen
  • Neue Vertretungsstrukturen von ArbeitnehmerInnen bei gemeinsamen Interesse aber unterschiedlichen Unternehmen (z.B. Standortbetriebsrat in Einkaufszentren oder Clusterbetriebsrat)
  • Volle Einbeziehung atypisch Beschäftigter in die betriebliche Interessensvertretung
  • Schließung von Gesetzeslücken betriebsrätlicher Mitbestimmung (z.B. Universitäten)
  • Kündigungsschutz auch für ErsatzbetriebsrätInnen
  • Härtere Strafen für Unternehmen, die Betriebsratsgründungen verhindern

Mehr zum Thema im AUGE/UG-Programm ab S 76.

 

Datenschutz im Betrieb

  • betrieblicher Datenschutzbeauftragter ab 20 Beschäftigten, wenn personenbezogene MitarbeiterInnen- und KundInnendaten verarbeitet werden.
  • Informationspflicht des Datenverarbeiters/der Datenverarbeiterin, wenn Daten unrechtmäßig übermittelt oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden und eine schwere Beeinträchtigung für Rechte des/der Betroffenen entstehen.
  • Ausbau betrieblicher Mitbestimmung in Datenschutzbelangen bzw. bei Einführung betrieblicher Datenverarbeitungssysteme (verpflichtende Beiziehung und Einräumung einer Beratungszeit vor Einführung mit dem Recht auf Beratung mit externen ExpertInnen etc.)
  • Recht des Betriebsrats, Datenschutzvergehen zu verfolgen
  • Ausweitung des Strafparagraphen im Datenschutzgesetz auf jede Form vorsätzlichen Datenmissbrauchs bzw. Datendiebstahls, Schadenersatz für Betroffene und Einführung von Bußgeldern analog zu Strafen bei Arbeitszeitüberschreitungen

Mehr zum Thema ab S 74 im AUGE/UG Programm.

 

Europa

  • gemeinsame, verpflichtende soziale Standards auf hohem Niveau
  • Schutz öffentlicher Dienstleistungen und der öffentlichen Daseinsvorsorge im Rahmen europäischer und internationaler Verträge
  • Aufstockung der Mittel der Europäischen Sozialfonds
  • keine vertraglich verpflichtende Umsetzung von Strukturreformen (z.B. bei Kollektivverträgen, Pensionen, Gesundheit und öffentlichen Diensten) unter dem Vorwand der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit – Nein zum Wettbewerbspakt
  • Schluss mit der ruinösen Austeritätspolitik – stattdessen Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage in Europa sowie ein EU-weites Investitionsprogramm in erneuerbare Energien, Infrastruktur, soziale Dienste und den ökologischen Umbau unseres Wirtschaftssystems
  • Stopp dem Steuerwettlauf nach unten – Kampf gegen Steueroasen in- und außerhalb der EU
  • Stärkung der EU-Eigenmittel (z.B. Kerosinsteuer, Finanztransaktionssteuer)
  • Möglichkeit der billigeren Refinanzierung von Krisenländern bei ESM (z.B. über Eurobonds) und EZB – keine Auflagen im Rahmen von „Rettungsmaßnahmen" die auf Sozialabbau, Lohndruck und Abbau von Arbeitsrechten abzielen
  • Strenge Regulierung der Finanzmärkte sowie ein Verbot hochriskanter Finanzmarktprodukte, Trennung von Investment- und Geschäftsbanken
  • Stopp TTIP, CETA und TISA - Nein zu Freihandelsabkommen, die soziale, ökologische, demokratische, rechtsstaatliche und arbeitsrechtliche Standards  bedrohen und sozial wie ökologisch wünschenswerte Entwicklungen und Maßnahmen zu verhindern suchen!

Mehr zum Thema im AUGE/UG-Programm ab S 50

 

Familie

  • für ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (80 % des Letztbezugs, maximal 2.000 Euro/Monat, mindestens Grundsicherung), Förderung partnerschaftlicher Aufteilung
  • verpflichtender Vatermonat innerhalb der ersten 2 Monate nach Geburt
  • Verlängerung der Behaltefrist bei beruflichen Wiedereinstieg auf zumindest ein halbes Jahr
  • Umschichtung von Mitteln der Familienförderung von Geldleistungen zu Sachleistungen (Kinderbetreuungs/-bildungseinrichtungen)
  • Keine Familien- bzw. Haushaltsbesteuerung bei Einkommen
  • Finanzierung des Familienlastenausgleichfonds auf Wertschöpfungsbasis

Mehr zum Thema im AUGE/UG-Programm ab S 84

 

Finanzmärkte und Finanzmarktinstitutionen

  • Einführung einer Finanztransaktionssteuer
  • Strenge Regulierung des Derivatehandels (Besitz eines Derivates nur bei vorliegen eines Grundgeschäfts, Verbot von Leerverkäufen, Verbot von gebündelten Derivatformen ...)
  • Verbot von Leerverkäufen
  • Strenge Zulassungskriterien für Finanzmarktprodukten – Stärkung der Finanzmarktaufsicht
  • Verbot von Finanzmarktprodukten bzw. Handelsaktivitäten die hochriskant sind und volkswirtschaftliche Schäden verursachen können
  • Kein Marktzugang für Hedgefonds, die Sitz in Steueroasen haben
  • Volle Transparenz bei Fonds – Offenlegung von Eigentümerstruktur sowie Unternehmensmodell
  • strikte Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken
  • strenge und transparente Bilanzierungsvorschriften (volle Transparenz aller Zweckgesellschaften im In- und Ausland)
  • Effektive Begrenzung des Größenwachstums von Banken, Möglichkeiten der Restrukturierung auf ein volkswirtschaftlich erträgliches Niveau – keine Bank darf „too big to fail" sein
  • Schaffung eines Bankeninsolvenzrechts – EigentümerInnen und Gläubiger sollen im Zuge von Bankenabwicklungen an den Kosten zuallererst beteiligt werden, um die Kosten für die Allgemeinheit zu reduzieren
  • Keine Bankenrettung ohne scharfe Auflagen (volkswirtschaftliche Relevanz des Instituts, Rettung nur von Geschäftsbanken, Begrenzung Managergehälter, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, Beschränkung bzw. Verbot von Boni)

Mehr zum Thema im AUGE/UG-Programm ab S 46.

 

Gesundheit

  • Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage: Ausweitung der Bemessungsgrundlage der KV-Beiträge auf Kapitaleinkommen sowie Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Krankenversicherung.
  • Vereinheitlichung der Leistungen der Krankenversicherungen auf ein qualitativ und quantitativ hochwertiges Angebot. Ausweitung des Angebots (z.B. Psychotherapie, Sehbehelfe, Zahnspangen)
  • keine Privatisierung von Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsleistungen.
  • Niederschwellige, von Kommunen und Krankenkassen betriebene, bedarfsorientierte und dezentral organisierte Sozial- und Gesundheitszentren in bzw. nahe Ballungszentren als Gesundheitseinrichtungen, die flexibel auf einen regionalen Bedarf eingerichtet bzw. angepasst werden können. Diese Zentren sollen eine Ergänzung zum niedergelassenen Ärztebereich darstelle, Krankenanstalten entlasten und Lücken schließen.
  • Demokratisierung der Krankenkassen durch Direktwahl der VertreterInnen der Selbstverwaltung.

Mehr zum Thema im AUGE/UG-Programm ab S 36.

 

Gleichstellung

  • Verpflichtende Einkommensberichte für Unternehmen ab 50 MitarbeiterInnen inklusive Länder, Gemeinden und deren ausgegliederte Einrichtungen/Unternehmen.
  • Mehr Transparenz in Einkommensberichten (Herausrechnung Überstunden, Verteilung von Teilzeit ...). Bei Vorliegen von Einkommensunterschieden verpflichtende Analyse und Maßnahmen zur Vermeidung. Bei Nichtaktivität sind finanzielle Sanktionen zu verhängen (Strafzahlungen, Ausschluss auf öffentlicher Auftragsvergabe etc.)
  • Verpflichtende Gleichbehandlungsbilanzen, z.B. im Rahmen betrieblicher Nachhaltigkeitsberichte.
  • Bindung von öffentlichen Aufträgen und Förderungen sind an positive Gleichbehandlungsbilanzen und innerbetriebliche Frauenförderung – bei negativer Gleichbehandlungsbilanz sind verpflichtende Frauenförderpläne vorzulegen.
  • Gesetzlich verpflichtende Frauenquoten in Aufsichtsräten und Vorständen sowie in Sozialpartnergremien
  • Frauenförderpläne als erzwingbare Betriebsvereinbarungen – damit diese notfalls auch auf gesetzlichem Wege durchgesetzt werden können

Mehr dazu im AUGE/UG-Programm ab Seite 81.

 

Grundsicherung/Mindestsicherung

  • Umwandlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in eine bedarfs- und lebenslagenorientierte Grundsicherung in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle. Die Grundsicherung stellt in diesem Sinne auch die Untergrenze einer Einkommensersatzleistung im Falle der Inanspruchnahme einer Karenz (Sabbatical, Bildungskarenz, Betreuungskarenz ... ) dar.
  • Keine Vermögensverwertung bei Bezug einer Grundsicherung – stattdessen ein umfassende, allgemein Vermögenssteuer.
  • Einrichtung einer unabhängigen, weisungsungebundenen Sozialanwaltschaft die ggf. bei der Durchsetzung sozialer Ansprüche und des Rechtsanspruchs auf Grundsicherung hilft.

Mehr zum Thema auf S 20 im AUGE/UG Programm.

 

Integration/Migration

  • Abschaffung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – wer in Österreich lebt, muss hier auch legal arbeiten dürfen
  • Herausnahme des Familiennachzugs aus der Einwanderungsquote, eigenständiger Aufenthaltstitel unabhängig vom Partner/von der Partnerin
  • Humanitäres Bleiberecht für AsylwerberInnen, die sich bereits drei Jahre oder länger in Österreich aufhalten und noch keinen gültigen Aufenthaltstitel im Rahmen ihres Asyl-/Fremdenrechtsverfahrens erhalten haben
  • Öffnung des Arbeitsmarkts für AsylwerberInnen
  • Unbedingtes Bleiberecht für Jugendliche, Kinder und deren Familien
  • Rechtssicherheit für binationale Familien und Partnerschaften
  • Regelmäßige Legalisierungskampagnen für illegalisiert Arbeitende um diesen den Zugang zu legalem Aufenthalt und legaler Beschäftigung zu ermöglichen.
  • Arbeits- und soziale Rechte auch für illegalisiert Arbeitende, gesicherter Aufenthalt für Illegalisierte für die Dauer arbeits- und sozialrechtlicher Verfahren
  • Einrichtung von Kompetenzzentren zur Anerkennung von Qualifikationen von ZuwanderInnen

Mehr dazu im Programm ab S 88.

 

Kinderbetreuung/elementarer Bildungsbereich

  • Flächendeckender Ausbau ganztägiger und -jähriger, qualitativ hochwertiger Kinderbetreuungs/-bildungseinrichtungen
  • Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Verpflichtender, kostenloser Kindergarten ab dem fünften Lebensjahr.
  • Bundeseinheitliche Rahmenbestimmungen für Ausstattung, Gruppengrößen und Öffnungszeiten ebenso wie für Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen und Bezahlung der ElementarpädagogInnen.

Mehr zum Thema im AUGE/UG Programm S 30.

 

Lehre

  • Einrichtung eines überbetrieblichen, von allen Unternehmen finanzierten Lehrlingsfonds, aus dem die betriebliche und überbetriebliche Lehrausbildung (mit)finanziert wird – als Lastenausgleich zwischen Betrieben die ausbilden und jenen, die nicht ausbilden
  • eine breiter angelegte, umfassende Lehrausbildung (z.B. über Modulsysteme, Lernen in unterschiedlichen Betrieben oder Ausbildungsverbünde)
  • Überprüfung der Ausbildungsqualität der Betriebe. Einführung einer verpflichtenden Ausbildungsdokumentation, damit Lehrlinge überprüfen können, ob die vorgegebenen Ausbildungsinhalte auch tatsächlich erlernt werden.
  • Eine unabhängige Instanz, an die sich Lehrlinge bei Konflikten bzw. Unsicherheiten (z.B. hinsichtlich Inhalt und Umfang der Ausbildung) wenden können um Unterstützung zu erhalten. Diese Instanz muss auch berechtigt sein, Ausbildungsbetriebe zu überprüfen.

Mehr zum Thema im AUGE/UG Programm ab S 30.

 

Leiharbeit

  • Gesetzliche Festlegung des Anteils an Leiharbeitskräften auf 5 % der Stammbelegschaft , die Zulassung von Leiharbeit in einem Betrieb ist an eine zustimmungspflichtige Betriebsvereinbarung zu knüpfen. Von dieser gesetzlichen Regelung kann nur branchenweise über Kollektivverträge abgewichen werden, wobei der LeiharbeiterInnenanteil auch dann 7 % nicht übersteigen darf.
  • 10%iger Prekaritätszuschlag auf Einkommen von LeiharbeiterInnen, zu leisten vom Beschäftiger, da insbesondere LeiharbeiterInnen in Krisenzeiten zuallererst abgebaut werden.
  • Gesetzliche Verpflichtung, bei dauerhafter Ausschöpfung der Maximalquote an Leiharbeitskräften über ein Kalenderjahr hinaus die Stammbelegschaft aufzustocken
  • Ausweisung von Leiharbeit als Personalkosten

Mehr dazu im AUGE/UG Programm auf S 96.

 

Löhne und Gehälter

  • für eine gesetzliche Lohnuntergrenze von Euro 9,70/Stunde (1.681 Euro/Monat bei Vollzeit, 14 x jährlich)
  • für einen Einkommensschutz bei Teilzeit – Mindesteinkommen bei Teilzeit Euro 757,-/Monat, 14 x jährlich.
  • Mehr Geld für Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und Umweltberufe
  • Keine Nulllohnrunden
  • mehr Transparenz in die gewerkschaftliche Lohnpolitik: Forderungen auf den Tisch, regelmäßige Mitgliederbefragungen und Urabstimmungen zu Lohnabschlüssen
  • Stärkung unterer Einkommensgruppen durch prozentuale Lohnerhöhungen und Erhöhung durch fixe Mindestbeträge (z.B. + 2,5 %, mindestens 75 Euro)

Mehr zum Thema im AUGE/UG Programm ab S 14.

 

Menschen mit Behinderung

  • Rechtsdurchsetzung des Gleichstellungsanspruchs: neben Schadenersatz auch verpflichtende Aufforderung zur Unterlassung der Diskriminierung bzw. Anordnung zu Handlung
  • Erhöhung der „Behindertenausgleichstaxe"
  • Recht auf Integration: gesetzliche Verankerung eines gleichberechtigten Bildungszugangs für Menschen mit Behinderung auch nach der 9. Schulstufe

Mehr zum Thema ab S 94 im AUGE/UG-Programm.

 

Öffentliche Unternehmen

  • Stopp Privatisierungen
  • Demokratisierung öffentlicher Betriebe: über Beiträte bestehend aus EigentümerInnen, Beschäftigten, KundInnen und Gebietskörperschaften welche die Unternehmenspolitik demokratisch mitgestalten
  • Schutz öffentlicher Dienstleistungen im Rahmen internationaler Handelsverträge
  • Evaluierung bisheriger Ausgliederungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Beschäftigte, Leistungserbringung und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit
  • Umbau der ÖIAG in eine strategische Beteiligungsgesellschaft
  • Wiedergründung einer staatlichen „Pleiteholding" zur Übernahme und Sanierung von insolvenzgefährdeten Unternehmen mit regional- bzw. beschäftigungsloser Bedeutung

Mehr zum Thema im AUGE/UG-Programm ab S 44.

 

Öffentlicher Verkehr

  • Billigere Jahres- und Monatskarten
  • Einführung eines leistbaren Österreichtickets, das für alle öffentlichen Verkehrsmittel gilt
  • Flächendeckender Öffi-Ausbau
  • Einführung eines Teilzeittickets – billigere Wochen- oder Monatskarten die nur an ganz bestimmten Wochentagen gelten
  • Halb-/Viertelstundentakt um bzw. in Ballungsräumen
  • Abstimmung aller Fahrpläne
  • Anbindungspflicht von Einkaufszentren und Gewerbezonen ans Öffi-Netz
  • Teilweise Zweckwidmung von Umweltabgaben (Mineralölsteuer, flächendeckende LkW-Maut, Vekehrserregerabgabe, Flächenverbrauchssteuer) für den Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel und zur Verbilligung von Fahrkarten

Mehr zum Thema ab S 64 im AUGE/UG-Programm.

 

Pensionen

  • Einführung einer erwerbsunabhängigen Grundpension (in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes) im Alter für jede/n, um Altersarmut vorzubeugen. Damit wären insbesondere auch Frauenpensionen gestärkt und lange Ausbildungszeiten bzw. prekäre Erwerbsphasen abgefedert
  • Darauf aufbauend eine öffentliche, erwerbs- und einkommensabhängige Sozialversicherungspension (Umlagesystem), nach oben gedeckelt mit der maximalen ASVG-Pension.
  • Schluss mit der steuerlichen Förderung privater Pensionsvorsorge. Wir wollen gesetzliche Möglichkeiten schaffen, angesparte Mittel aus der privaten Vorsorge in das öffentliche Pensionssystem zu überführen. In eine „Bundesschatzpension" oder ins Umlagesystem (freiwillige Höherversicherung um höhere Leistungsansprüche im Alter zu erwerben).

Mehr dazu im AUGE/UG Programm ab Seite 17.

 

Praktika

  • Mindesteinkommen für alle Praktika (mindestens in Höhe der Mindestsicherung), Einbindung von Praktika in Kollektivverträge
  • Beschränkung von Praktika auf die maximale Dauer von 5 Monaten
  • gesetzliche Verankerung von sozial- und arbeitsrechtlichen Mindeststandards bei Praktika
  • Qualitätsstandards für Praktika (Ausbildungszweck, Ansprechperson im Betrieb, Einschulung, Feedback, Zeugnis)

 

Schule

  • Für die gemeinsame Schule der 6- bis 15-jährigen inklusive der neunten Schulstufe mit individueller Förderung und innerer Differenzierung in heterogenen Klassen.
  • Ausbau den Angebots an Ganztagsschulen und ganztägiger Kinderbetreuung mit entsprechendem Freizeitangebot
  • Bessere Lern- und Arbeitsbedingungen an den Schulen. Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahl auf 20 SchülerInnen/je Klasse, Verbesserung der Raumsituation und Adaptierung auf ganztägigen Bedarf, innovative Unterrichtsformen. Mehr Unterstützungspersonal (Integrations-, Stütz- und BegleitlehrerInnen, Schulsozialarbeiterinnen und SchulpsychologInnen)
  • gemeinsame, gleichwertige Ausbildung aller PädagogInnen (inkl. ElementarpädagogInnen) an einer tertiären Bildungseinrichtung

Mehr zum Thema im AUGE/UG Programm ab S 28.

 

Solidarische Ökonomie

  • Förderung von Genossenschaften hinsichtlich erleichterter Zugang zu Darlehen, Unternehmensförderung und Beratung
  • Förderung von Betriebsübernahmen durch die Belegschaften zur Weiterführung in Selbstverwaltung (z.B. im Rahmen von Insolvenzverfahren, bzw. mangels Erben)
  • Förderung von Energiegenossenschaften im Rahmen der Energiewende
  • Bevorzugung von gemeinwohlorientierten Unternehmen im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen

Mehr zum Thema im AUGE/UG Programm ab S 45.

 

Soziale Dienste und Pflege

  • Her mit der Sozialmilliarde für den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau sozialer Dienste, zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Behebung des eklatanten Personalnotstands
  • Deutliche finanzielle Aufwertung der Sozial-, Gesundheits- und Pflegeberufe
  • Bindungswirkung der Kollektivvertragsabschlüsse für öffentliche Fördergeber
  • Herausnahme sozialer Dienstleister aus dem Vergaberecht
  • Bundesweit vereinheitlichte hohe Standards und Vorgaben für die Erbringung sozialer Dienstleistungen unter Einbeziehung der Betroffenen
  • Deutliche finanzielle Aufstockung des Pflegefonds um faire, gesetzeskonforme Arbeitsverhältnisse über professionelle Trägervereine sicher zu stellen und den künftigen Personalbedarf bei Pflege ausreichend abdecken zu können

Mehr zum Thema im AUGE/UG Programm ab S 42.

 

Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen

  • Veröffentlichungspflichtige, gesetzlich standardisierte Nachhaltigkeitsberichte bzw. Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen für Kapitalgesellschaften und öffentliche Unternehmen
  • Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen für Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen unter Hinzuziehung von ExpertInnen aus NGO, Sozialpartnerschaft und Wissenschaft
  • Bindung öffentlicher Aufträge an positive Nachhaltigkeitsberichte bzw. positive Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen.
  • Festlegung von Mindestkriterien/-voraussetzungen die erfüllt werden müssen, um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen bzw. öffentliche Förderungen erhalten zu können

Mehr dazu im AUGE/UG Programm ab S 79.

 

Steuerpolitik

  • Einführung einer allgemeinen Vermögenssteuer auf große Vermögen, Steuerfreibetrag von 500.000 Euro/Haushalt
  • Reform der Grundsteuer unter Schonung von Eigenheimen und kleinen Grundstücken
  • Wiedereinführung einer reformierten Erb- und Schenkungssteuer auf große Erbschaften und Schenkungen (Freibetrag 150.000 Euro/Person bzw. 500.000 Euro/Gesamterbschaft)
  • Schluss mit Steuerprivilegien für Privatstiftungen ( Erbersatzsteuer auf Stiftungsvermögen, volle Besteuerung der Stiftungserträge)
  • Senkung des Einstiegssteuersatz bei der Einkommenssteuer auf 30 %, zusätzliche Steuerstufen, Anhebung des Spitzensteuersatzes auf bis zu 70 % ab einem steuerpflichtigen Einkommen von Euro 500.000/Jahr
  • Erhöhung der Negativsteuer (Rückerstattung SV-Beiträge in Form einer Steuergutschrift) für besonders einkommensschwache Gruppen, automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung
  • automatische jährliche Anpassung der Steuertarifstufen gegen „kalte Progression"
  • Umsetzung der Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene, bis dahin Wiederbelebung der Börsenumsatzsteuer
  • Reform der Unternehmensbesteuerung (Erhöhung der KÖSt auf 30 %, Einführung einer wertschöpfungsbasierten Gewerbeabgabe als Gemeindesteuer, Reform der Gruppenbesteuerung)

Mehr dazu im AUGE/UG Programm ab Seite 22.

 

Teilzeit

  • Erhöhung der Zuschläge für Mehrarbeit auf 50 %, monatliche Abrechnung
  • Bessere Rahmenbedingungen bei Teilzeit – volle Gleichstellung hinsichtlich Aus- und Weiterbildung, Aufstiegschancen, Einbindung in innerbetrieblichen Informationsfluss etc. wie Vollzeitbeschäftigte
  • Rechtsanspruch auf Stundenaufstockung bei dauerhaft, über einen längeren Zeitraum erbrachten Mehrstunden
  • Bevorzugte Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten im Betrieb bei ausgeschriebenen Vollzeitstellen

Mehr zum Thema im AUGE/UG Programm ab S 13.

 

Umweltschutz

  • für eine sozial-ökologische Steuerreform: Steuern auf nichterneuerbare und umweltschädigende Energieträger erhöhen (z.B. CO 2 Steuer), Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlasten („Ökobonus" als Steuerentlastung oder Transferzahlung, Unterstützung bei Umstieg auf erneuerbare Energien zur Wärmegewinnung ...).
  • Abbau von umweltschädigenden Subventionen
  • Umgestaltung der Wohnbauförderung, Förderung von Neubauten nur auf Passiv- bzw. Niedrigstenergiestandard
  • Sanierungsoffensive für Altbauten, Schulen und öffentliche Gebäude.
  • Gezielte Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung zu effizienteren Erzeugung von Strom und Wärme
  • Öffentlich unterstützte Energiesparprogramme, Energieberatung und Umstiegshilfen insbesondere für einkommensschwache Haushalte
  • ein Ökostromgesetz das langfristig sichere Investitionen für Ökostromerzeuger sicherstellt und den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt statt behindert
  • besondere Förderung und Unterstützung von Energiegenossenschaften und BürgerInnenkraftwerken als Modelle der Demokratisierung der Energiegewinnung

Mehr zum Thema ab S 62 im AUGE/UG Programm.

 

Universitäten

  • Keine Zugangsbeschränkungen und Studiengebühren. Öffnung der Universitäten für bildungsferne Schichten (z.B. universitäre Kurssysteme für ArbeitnehmerInnen mit Lehrabschluss, stärkere Bewerbung der Studienberechtigungsprüfung). Erleichterung von berufsbegleitendem Studieren (besseres Angebot an Blockseminaren, Abendveranstaltungen, Prüfungstermine außerhalb Kernarbeitszeiten)
  • Verbesserung der Arbeits-, Lehr- und Lernbedingungen. Besserer Betreuungsschlüssel zwischen Studierenden und Lehrenden, Ermöglichung durchgängiger universitärer Karrieren und faire Arbeitsverhältnisse für JungwissenschafterInnen (keine Kettenverträge, Vermeidung prekärer Beschäftigungsverhältnisse). Strukturiere Karrieremöglichkeiten für das allgemeine Personal und konsequente Frauenförderung
  • Grundlegende Reform des Universitätsgesetzes (Wiederherstellung der universitären Selbstverwaltung, volle betriebsrätliche Mitbestimmungsrechte für allgemeines und wissenschaftliches Personal in Uni-Gremien, Entmachtung der Uni-Räte, keine Vormachtstellung der ProfessorInnenkurie)
  • Anhebung des Budgets für tertiäre Bildung aber nachvollziehbare und transparente Dokumentation über Mitteleinsatz an Universitäten

Mehr zum Thema im AUGE/UG Programm ab S 32.

 

Wirtschaftspolitik

  • Für ein Konjunkturpaket Bildung und Soziale Dienste - her mit der "Bildungsmilliarde", her mit der "Sozialmilliarde", finanziert aus vermögensbezogenen Steuern. Für eine Stärkung und den Ausbau der "Care Economy", der institutionalisierten, professionellen und qualitativ hochwertigen Pflege und Betreuung bei guter Bezahlung und guten Arbeitsbedingungen
  • Für eine "goldene Investitionsregel" - öffentliche Investitionen in sozial und ökologisch nachhaltig wirkende Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und soziale Dienste sollen aus Defiziten herausgerechnet werden können.
  • Schluss mit der ruinösen Austeritätspolitik - auch in Österreich! Die öffentlichen Haushalte müssen handlungsfähig bleiben - auf Gemeinde-, Länder- und Bundesebene.
  • Nein zu riskanten und kostspieligen PPP-Finanzierungsmodellen
  • Öffentliche Aufträge sind an hohe betriebliche Sozial-, Umwelt- und Gleichstellungsstandards zu binden - Best- statt Billigstbieterprinzip bei öffentlichen Ausschreibungen
  • Forcierung des sozial-ökologischen Umbaus unseres Industriesystems - Ökologisierung des Steuersystems, Förderung erneuerbarer Energien, Hebung von Energiesparpotentialen, Förderung des Umstiegs auf Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern, Förderung "sanfter", umweltfreundlicher Mobilität, Ausbau öffentlicher Mobilität etc.
  • Eine Wirtschaftspolitik die Vollbeschäftigung, Humanisierung der Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, Stärkung der demokratischen Institutionen, Verteilungsgerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit zum Ziel hat - und entsprechende Instrumente zur Erreichung dieser Ziele einsetzt. Wachstum darf kein Selbstzweck sein.

Mehr zum Thema im AUGE/UG Programm ab S 39.

 

Wohnen

  • Zweckwidmung der Wohnbauförderung und Rückflüsse wieder zur Schaffung neuen Wohnraums und Althaussanierung – Ökologisierung der Wohnbauförderung (Baustandard Niedrigstenergie bzw. Passivhausstandard)
  • Aufstockung des Konjunkturprogramms Wohnen – Vorrang für sozialen Wohnbau und geförderte Mietwohnungen
  • „Baurecht statt Verkauf" in Ballungsräumen – statt kommunale Grundstücke zu verkaufen, sollen zeitlich befristete Baurechtsverträge an Bauträger für sozialen Wohn- und Städtebau vergeben werden
  • Klare Mietzinsobergrenzen bei privaten Mieten – Schluss mit dem Wildwuchs an Zu- und Abschlägen
  • Betriebskosten: Keine Überwälzung von Grundsteuer sowie Verwaltungs- und Versicherungskosten, die nicht unmittelbar MieterInnen verursachen.
  • Eindämmung von Befristungen (z.B. nur, wenn es sachlich gerechtfertigte Gründe gibt)
  • Meldepflicht für leerstehende Wohnungen und maximal zulässige zeitliche Obergrenzen für Leerstand
  • Keine Maklerkosten für MieterInnen – Maklerkosten sollen VermieterInnen tragen
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